Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren gegen die Beschwerdeführerin ein, weil sie beschuldigt werde, sie habe am 28.04.2020 gegen 03.00 Uhr während ihres Dienstes am Notruf der Landespolizeidirektion XXXX einem Anrufer, welcher Opfer einer Home-Invasion gewesen sei und zusätzliche Angaben bezüglich seines offensichtlich gestohlenen Handys machen wollte (nämlich Bekanntgabe der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz BF) wegen des Verdachtes der schuldhaften Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß §§ 43 Abs. 1, 43a und 44 Abs. 1 BDG 1979 ein. Der
Spruch: dieses Beschlusses lautet wörtlich (Anonymisierung durch das BVwG): „ XXXX wird beschuldigt, 1) Er habe die bereits mehrmals mündlich aber auch schriftlich mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Disziplinarbeschuldigte und Beschwerdeführer (BF) steht seit 1981 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde im Jahr 2010 zum XXXX ( XXXX ) ernannt. 2. Am 28.01.2020 ersuchte der BF – gegen den Anfang Dezember 2019 mehrere anonyme Anzeigen, die beim Bundeskriminalamt (05.12.2019) und im Kabinett des Bundesministers für Inneres (09.12.2019) eingelangt waren – mit einem Schreiben an seinen unmittelbaren Vorgesetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (bP) hat am 24.03.2020 eine Beschwerde gegen den im
Spruch: angeführten Bescheid (zugestellt am 25.02.2020) eingebracht. Sie beantragte die ersatzlose Aufhebung des Einleitungsbeschlusses, in eventu die Zurückverweisung. Begründet führte sie aus, dass die ihr (in der Disziplinaranzeigeergänzung) zu Last gelegten Handlungen bereits im Jahr 2011 gesetzt worden seien. Demnach seien die Taten bereits sowohl nach § 94... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer ein. Er wurde beschuldigt, er habe: "1. es als Abteilungsleiter unterlassen, mögliche Dienstpflichtverletzungen der XXXX , XXXX (in der Folge: K), zu ahnden. Diese habe wie den Aussagen zahlreicher Zeugen und des Beschuldigten selbst zu entnehmen sei, im Zeitraum von Ende 2016 bis Mitte 2018 mehrmals - insbesondere am 27. Jä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid (Einleitungsbeschluss) der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, Senat 4 (in Folge: Behörde), vom 27.02.2020 wurde gegen den Exekutivbediensteten XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil dieser in seiner Freizeit am 26.09.2019 einen Verkehrsunfall mit Eigenverletzung verursacht und in der Folge die Unfallstelle verlassen habe, ohne diese abzusicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) stand bis zu seiner Ruhestandsversetzung (01.08.2019) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Kriminalbeamter einer Landespolizeidirektion. 2. Am 11.11.2019 erstattete der Leiter des Landeskriminalamtes XXXX (Ltr LKA) - nachdem bereits ein Ermittlungsverfahren vom Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) auf Anregung des stvLtr des LKA vom 15.04.2019 durchgeführt und ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.10.2019 leitete die belangte Behörde gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren gegen den Beschuldigten ein. Der
Spruch: des angefochtenen Bescheides vom 30.10.2019 lautet wie folgt: "Die Disziplinarkommission beim XXXX hat am 30.10.2019 durch MR Dr. XXXX als XXXX sowie ADir XXXX und RR ADir XXXX als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates beschlossen, bezüglich XXXX Mag. Dr. XXXX , geb. XXXX wegen des Verdachtes, e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.10.2019 leitete die belangte Behörde gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer ein. Der
Spruch: des Einleitungsbeschlusses lautet wie folgt: "Die Disziplinarkommission beim XXXX hat am 30.10.2019 durch MR Dr. XXXX als Senatsvorsitzende sowie ADir XXXX und RR ADir XXXX als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates beschlossen, bezüglich XXXX Mag. Dr. XXXX , geb. XXXX , wegen des Verdachtes, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.10.2019 leitete die belangte Behörde gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer ein. Der
Spruch: des Einleitungsbeschlusses lautet wie folgt: "Die Disziplinarkommission beim XXXX hat am 30.10.2019 durch MR Dr. XXXX als Senatsvorsitzende sowie ADir XXXX und RR ADir XXXX als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates beschlossen, bezüglich SC Mag. XXXX , MBA, geb. XXXX wegen des Verdachtes, er ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX leitete die belangte Behörde gemäß § 123 Abs. 1 und 2 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren gegen die Beschwerdeführerin ein. Der
Spruch: dieses Einleitungsbeschlusses lautet wie folgt: "Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat (...) beschlossen, gegen AbtInsp. XXXX wegen des Verdachtes, sie habe zwischen 17.02.2019 und 18.05.2019 dem GrpInsp. XXXX , welcher als Personalvertreter im XXXX agiert, div... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Exekutivbeamter und ist Dienststellenleiter eine Polizeiinspektion (PI). 2. Am 25.07.2019 erstattete der Leiter der Dienstbehörde (LPD XXXX ) Disziplinaranzeige gegen den BF, nachdem ihm am 23.07.2019 eine Disziplinaranzeige (samt umfangreicher Beilagen) des Vorgesetzten des BF - dem Bezirkspolizeikommandanten Major XXXX (im Folgenden: BPK) - vom 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Gegenständlich ist die Frage, ob die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befindlichen Mitarbeiter des Zollamtes XXXX , ADir XXXX (in Folge: Beschwerdeführer), mit im
Spruch: bezeichneten Einleitungsbeschluss rechtmäßig ist, da sich gegen den am 07.03.2019 zugestellten Bescheid die am 01.04.2019 per E-Mail bei der Behörde eingebrachte Beschwerde richtet. II. Das Bundesverwaltungsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wird bei der Post AG dienstverwendet. 2. Am 19.07.2018 erstattete der Leiter der Dienstbehörde (Personalamt WIEN) Disziplinaranzeige gegen den BF. Hintergrund waren Facebook-Postings des BF aus seinem Arbeitsbereich, zu denen Erhebungen bereits am 26.04.2018 begonnen hatten. 3. Am 31.10.2018 fasste die zuständige Disziplinarkommission (DK) ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (im Folgenden BF) steht als Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Er versieht als rechtkundiger Bediensteter der Verwendungsgruppe A1 Dienst im XXXX . Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 24.01.2018 wurde der BF vorläufig vom Dienst suspendiert. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 06.02.2018 wurde der BF vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Justizwachebeamter der Justizanstalt XXXX in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. 2. Mit Bescheid vom 24.11.2017 leitete die belangte Behörde gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer ein. Der
Spruch: dieses Einleitungsbeschlusses lautet wie folgt: "Gegen den genannten Disziplinarbeschuldigten richtet sich der Verdacht, er sei im Zeitraum April 2014 bis zumi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 18.10.2017 leitete die belangte Behörde gemäß §§ 113, 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer ein. Der
Spruch: dieses Einleitungsbeschlusses lautet wie folgt: "Gruppeninspektor XXXX ist verdächtig: 1. Er hat es als Beamter der Außendienststelle "XXXX" am 10. Juni 2017, ab ca. 15:00 Uhr, im Zusammenhang mit einem ihm bekannten illegalen Straßenrennen, mit ca. 50 Lenkern vo... mehr lesen...