Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3 XXXX römisch 40 P4 XXXX römisch 40 P5 XXXX römisch 40 P6 XXXX römisch 40 P7 XXXX römisch 40 Zeuge 1 XXXX römisch 40 Zeuge 2 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Von 01.09.1989 - 31.08.1991 absolvierte er die Grundausbildung. Die Definitivstellung erfolgte am 01.09.1992. Seit dem 21.12.1993 versieht er seinen Dienst bei der Wirtschaftspolizei, XXXX Mit 01.02.2009 wurde zum Chefinspektor ernannt. 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Polizist. 2. Am 11.03.2026 erstattete der stellvertretende Leiter der Landesverkehrsabteilung (LVA) der Landespolizeidirektion XXXX Disziplinaranzeige gegen den BF (AS 5), welche vom Landespolizeidirektor (LPD/Dienstbehörde) mit Schreiben vom 11.11.2026 an die Bundesdisziplinarbehörde (BDB) weitergeleitet wurde (AS 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) steht beim Bundesministerium für Inneres (in Folge: BMI) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht als dienstführende Beamtin in der Funktion einer XXXX ihren Dienst. 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) steht beim Bundesministerium für Inneres (in Folge: BMI) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht als dien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in Folge: BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dienstführender Beamter bei der LPD XXXX (in Folge: LPD). 1. Der Beschwerdeführer (in Folge: BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dienstführender Beamter bei der LPD römisch 40 (in Folge: LPD). 2. Am 16.02.2025 kam es zu einer polizeilichen Intervention der PI ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versah zuletzt seinen Dienst in Salzburg. Seine Stammdienststelle ist die Polizeiinspektion XXXX . 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versah zuletzt seinen Dienst in Salzbur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die am XXXX geborene Beschwerdeführerin steht als Exekutivbedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich; ihre Dienststelle ist derzeit das Stadtpolizeikommando XXXX . Sie befand sich aufgrund des Erlasses des Bundesministeriums für Inneres (BMI), Zl XXXX , ab von XXXX auf einem bilateralen Auslandseinsatz in XXXX . 1. Die am römisch 40 geborene Beschwerdeführerin s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und befindet sich seit 01.06.2022 im Ruhestand. Bis dahin war er Exekutivbeamter der Landespolizeidirektion Oberösterreich und versah bis 30.06.2022 seinen Dienst als leitender Beamter in der Funktion des stv. Bezirkspolizeikommandanten des Bezirkspolizeikommandos XXXX . 1. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich, er ist Exekutivbeamter der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: LPD) und verrichtet seinen Dienst im XXXX . 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich, er ist Exekutivbeamter der Landespolizeidirektion römisch 40 (in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Polizeioffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Sein Arbeitsplatz liegt im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeidirektion XXXX (LPD), seit 01.03.2020 ist er auf dem Arbeitsplatz des stellvertretenden Leiters des XXXX (Dienststelle X) eingeteilt. Von 02.11.2021 bis 18.04.2023 war der Beschwerdeführer wegen eines gegen ... mehr lesen...