Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX römisch 40 O1 XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebeamter in der Justizanstalt XXXX (JA). 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebeamter in der Justizanstalt römisch 40 (JA). 2. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom XXXX 2026 verfügte die Personalabteilung der Generaldirektion im Namen der Bundesmin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebeamter in der Justizanstalt XXXX (JA). 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebeamter in der Justizanstalt römisch 40 (JA). 2. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom XXXX 2026 verfügte die Personalabteilung der Generaldirektion im Namen der Bundesmin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: [Die Bezeichnung VAS verweist auf die Aktenseite des Aktes der vorläufigen Suspendierung, SP auf jene im Suspendierungsakt der BDB, EB auf die Seite der Disziplinaranzeige bzw deren Beilagen und VHS auf die Seite in der Verhandlungsschrift des BVwG; die Ordnungszahlen im Akt des BVwG zur Suspendierung (W208 2338323-1) werden mit OZ bezeichnet.] 1. Der Beschwerdeführer (BF) stehe in einem öffentlich-rechtlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3 XXXX römisch 40 P4 XXXX römisch 40 P5 XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX n römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamter der Verwendungsgruppe E2b und versieht Dienst in der PI XXXX . 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamter der Verwendungsgruppe E2b und versieht Dienst in der PI römisch 40 . 2. Mit Bescheid vom 12.01.2026 verfügte die Landespolizeidirektion XXXX als Dienstbehörde die vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: [Die Angaben zu den Aktenseiten (AS) beziehen sich auf den Akt zur vorläufigen Suspendierung, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird, zB als SUSP (für den Suspendierungsakt der BDB)]. 1. Der Beschwerdeführer (BF) stehe in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebamter (JWB). 2. Am 15.12.2025 erstattete der Leiter der Justizanstalt XXXX (JA) Strafanzeige bei der Staatsanwaltsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Insp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Justizwachebeamter in der Justizanstalt Innsbruck. 1.1. Insp römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Justizwachebeamter in der Justizanstalt Innsbruck. 1.2. Nach Bekanntwerden des Verdachts der gegenständlichen Dienstpflichtverletzungen wurde der Disziplinarb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) stehe in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Polizist. 2. Mit Bescheid vom 22.09.2025 verfügte der Stadtpolizeikommandant des Stadtpolizeikommandos XXXX für den LANDESPOLIZEIDIREKTOR von XXXX die vorläufige Suspendierung und legte diese der Bundesdisziplinarbehörde (BDB) vor. 2. Mit Bescheid vom 22.09.2025 verfügte der Stadtpolizeikommandant des Stadtpolizeikommandos ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a leg.cit. eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 leg.cit. von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (der BF) stand bis zum Ablauf des 31.07.2024 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich, war Exekutivbeamter der Landespolizeidirektion Steiermark und verrichtete seinen Dienst zuletzt in der PI XXXX (PI Sp). 1. römisch 40 (der BF) stand bis zum Ablauf des 31.07.2024 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich, war ... mehr lesen...