Der Beschwerdeführer stand bis zur Zustellung des seine Entlassung nach § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 bestätigenden Bescheides der belangten Behörde vom 13. Juni 2000, Zl. 9/11-DOK/10, die am 4. Juli 2000 erfolgte, als Ministerialrat im Rechnungshof (RH) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine gegen die Entlassung erhobenen Beschwerden bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts blieben erfolglos (vgl. insbesondere das hg Erkenntnis vom 31. Jänner 2001, Zl. 2000... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;
Rechtssatz: Es obliegt dem Beamten, in seinem Antrag bzw. im Verwaltungsverfahren seinen Finanzbedarf zur Bestreitung des unbedingt erforderlichen notwendigen Lebensunterhaltes im Sinn des § 112 Abs. 4 BDG 1979 zu beziffern und entsprechend zu belegen, handelt es sich doch dabei um Angaben aus seiner Lebenssphäre, die nur er machen kann, um solchera... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand vom 30. April 1970 bis zu der mit Wirkung vom 31. August 2001 erfolgten Auflösung seines Dienstverhältnisses durch Amtsverlust gemäß § 27 Abs. 1 StGB in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Finanzamt X. Der Beschwerdeführer wurde von der Dienstbehörde I. Instanz, nachdem gegen ihn Strafanzeige wegen §§ 33 Abs. 1 und 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erstattet worden war, mit Bescheid vom 22. Oktober 1993 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4 idF 1989/346;GehG 1956 §13 Abs1 idF 1979/561;
Rechtssatz: § 13 GehG 1956 regelt die Fälle, in denen die infolge der Kürzung einbehaltenen Beträge dem Beamten nachzuzahlen sind, nicht abschließend. War eine Suspendierung zunächst für einen bestimmten Zeitraum aufrecht, wird sie jedoch auf Grund einer Entscheidung der dafür zuständi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als technischer Oberkommissär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Er war bis zu seiner Suspendierung vom Dienst als gewerbetechnischer Amtssachverständiger der Magistratsabteilung 36 tätig. Hinsichtlich der vorläufigen Suspendierung bzw. der Suspendierung des Beschwerdeführers wird - zur Vermeidung unnötiger Wiederholung - auf die zu den hg. Zahlen 99/09/0239 und 99/09/0226 anhängig gewesenen Beschwerdeverfahren (insbesondere auf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid vom 20. April 1998 verfügte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres die Suspendierung des Beschwerdeführers vom Dienst gemäß § 112 Abs. 3 BDG 1979. Mit Antrag vom 30. Jänner 2001 begehrte der Beschwerdeführer die Aufhebung der genannten Suspendierung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der bel... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4 impl;DO Wr 1994 §94 Abs4;
Rechtssatz: Wie der VwGH zu der mit § 94 Abs. 4 Wr DO 1994 vergleichbaren Bestimmung des § 112 Abs. 4 BDG 1979 - die gleichfalls an der Aufrechterhaltung des "notwendigen Lebensunterhaltes des Beamten und seiner Familienangehörigen, für die er sorgepflichtig ist", orientiert ist - ausgesprochen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §112 Abs4;BDG 1979 §112 Abs5;GehG 1956 §13 Abs1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer bekämpft vor dem Verwaltungsgerichtshof einen Bescheid, mit dem ein Antrag auf Aufhebung der Suspendierung abgewiesen wurde. Auf Grund des rechtskräftigen Abschlusses des Disziplinarverfahrens mit Dis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberamtsrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde K. Die Stadtwerke der Stadtgemeinde K betrieben einen Fachhandel mit Elektrogeräten, mit dessen Leitung die Stadtgemeinde K (die mitbeteiligte Partei) den Beschwerdeführer betraute. Unbestritten ist, dass eine Inventur der Lagerbestände Anfang des Jahres 1995 einen Fehlbestand von Ware mit einem Einkaufswert von S 1,711.661,80 ergab. Hierauf wurde der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §112 Abs4 impl;GdBedG Stmk 1957 §111 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §33 Abs2;GehG 1956 §13 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0187 E 19. Februar 1992 RS 5
(hier: ohne die beiden Klammerausdrücke; hier:
disziplinarrechtliche Verurteilung) Stammrechtssatz Nach § 13 Abs 1 Z 1... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §112 Abs4 impl;GdBedG Stmk 1957 §111 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §33 Abs2;GehG 1956 §13 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0187 E 19. Februar 1992 RS 4
(hier: disziplinarrechtliche Verurteilung) Stammrechtssatz Wenn sich aufgrund des strafgerichtlichen Verfahrens in dem... mehr lesen...
Der im Jahr 1967 geborene Beschwerdeführer, der als Gruppeninspektor bei der Bundespolizeidirektion Wien seinen Dienst versehen hatte, wurde mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 13. Jänner 1998 gemäß § 112 Abs. 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979 wegen des Verdachtes von Dienstpflichtverletzungen vom Dienst suspendiert. Dies hatte gemäß § 112 Abs. 4 BDG 1979 die Kürzung seines Monatsbezuges - unter Ausschluss der Kinderzulage - a... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §140 impl;BDG 1979 §112 Abs4;
Rechtssatz: Für die Bestreitung des notwendigen Unterhaltes im Sinne des § 112 Abs. 4 BDG 1979 ist - unter dem Gesichtspunkt, dass selbst die Befriedigung des höheren angemessenen Unterhalts (und noch viel mehr die des geringeren notwendigen Unterhalts) die Heranziehung des Vermögens not... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;ExMinV 1998;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof kann es angesichts des Wortlautes der anzuwendenden Gesetzesstelle (es ist in § 112 Abs. 4 BDG 1979 von einem "notwendigen Lebensunterhalt", der "unbedingt erforderlich ist", die Rede) nicht für rechtswidrig finden, zur Beurteilung der Frage, ob die Verminderung der gemäß § 11... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Staatsanwalt in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 26. Februar 1996 gemäß § 112 Abs. 3 Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) vom Dienst suspendiert. Gemäß § 112 Abs. 4 BDG 1979 waren seine Monatsbezüge seit diesem Zeitpunkt um ein Drittel gekürzt. Mit Bescheid vom 9. Dezember 1996 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz auf Grund eines Antrages des Beschwerdeführers vom 28. Oktober 199... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;
Rechtssatz: Der Beamte hat in seinem Antrag auf Aufhebung oder Verminderung der Bezügekürzung einen geeigneten Lebenssachverhalt darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die Aufrechterhaltung des notwendigen Lebensunterhaltes die gänzliche Aufhebung oder Verminderung der Bezügekürzung gemäß § 112 Abs 4 BDG 1979 unbedingt erfordert (Hinweis E 25.6.1990... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §140;BDG 1979 §112 Abs4;
Rechtssatz: Zur Aufrechterhaltung des notwendigen Lebensunterhaltes iSd § 112 Abs 4 BDG 1979 ist - unter dem Gesichtspunkt, dass selbst die Bestreitung des höheren angemessenen Unterhalts iSd § 140 ABGB (und noch viel mehr beim geringeren notwendigen Unterhalt) die Heranziehung des Vermögens ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;
Rechtssatz: Ohne jeden Nachweis kann nicht von vornherein angenommen werden, dass die geltend gemachten Aufwendungen für Strom, Gas und Telefon uneingeschränkt zur Aufrechterhaltung des notwendigen Lebensunterhaltes iSd § 112 Abs 4 BDG 1979 unbedingt erforderlich sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 90/09/0068 3 Stammrechtssatz Einem suspendierten Beamten, der keinen Dienst leistet, kann eine Einschränkung der bisherigen Lebenshaltung durchaus zugemutet werden, zumal er ohnehin gewisse Aufwendungen einspart, die ihm sonst bei der Dienstausübung entstehen. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;
Rechtssatz: Die Kosten eines Kindergartens können für die Aufhebung oder Verminderung der Bezügekürzung gemäß § 112 Abs 4 BDG 1979 erst berücksichtigt werden, wenn diese Kosten durch eine Berufstätigkeit der Mutter (Ehegattin des suspendierten Beamten) unbedingt erforderlich sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;
Rechtssatz: Kosten für eine über die gesetzliche Krankenversicherung bei der BVA hinausgehende freiwillige private Krankenversicherung zählen nicht zum notwendigen Lebensunterhalt iSd § 112 Abs 4 BDG 1979 (hier könnten die Kosten der freiwilligen Krankenversicherung aus dem Verwertungserlös des Vermögens des Beamten wenigstens für die Dauer seiner S... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Sie war im Schuljahr 1995/1996 an der Volksschule A tätig. Mit Einleitungs- und Unterbrechungsbeschluss der Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat E vom 5. Juli 1996 wurde gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 92 Abs. 1 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 (LDG 1994) ein Disziplinarverfahren eingelei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs4 impl;LDG 1984 §80 Abs4;
Rechtssatz: Dem Vorbringen der Bf, ihre Karenzzeit habe nur unter massiven wirtschaftlichen Opfern und Einschränkungen finanziert werden können, weshalb sich die Bezugskürzung umso wesentlicher auswirkt, ist nicht zu entnehmen, dass und in welcher Weise die Verminderung oder Aufhebung der Kürzung des Monatsbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachoberinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg; bis zu seiner Suspendierung versah er in der Amtskasse der Bezirkshauptmannschaft Zell am See seinen Dienst. Mit Bescheid der Salzburger Landesregierung als Dienst- und Disziplinarbehörde vom 24. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 i.d.F. BGBl. Nr. 389/1994 (BDG 1979), in Verbindung mit § 2 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;
Rechtssatz: Die Verminderung oder Aufhebung der Bezugskürzung ist nicht bloß auf jene Fälle anzuwenden, in denen das Familieneinkommen des Beamten zwar grundsätzlich ausreicht, jedoch durch Exekutionen vermindert wird, sondern auch auf jene Fälle, in welchen das Familieneinkommen von vornherein zur Aufrechterhaltung des notwendigen Lebensunterhaltes... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Diesbezüglich kann, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das hg. Erkenntnis vom 1. Februar 1995, Zl. 92/12/0286, mit welchem die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Ruhestandsversetzungsbescheid d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Suspendierung ist die Rechtsfolge der Bezugskürzung kraft Gesetzes verbunden; es besteht aber die Möglichkeit, diese Rechtsfolge seitens der Behörde zu modifizieren. Ein Antrag auf Verminderung oder Aufhebung der Kürzung setzt aber neben sozialen Gründen natürlich die Tatsache de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war bis zu seiner Suspendierung Stellvertreter des Bezirkshauptmannes von X. und Leiter des Wasserrechtsreferates. Im Juni 1985 wurde der Beschwerdeführer zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Grundverkehrs- und Ausländergrunderwerbskommission am Sitz der Bezirkshauptmannschaft X. bestellt. Vom 1. August 1989 bis 22. Juni 1990 übte er den Vorsitz in beiden Kommissionen aus, nachdem der b... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;DienstrechtsG Krnt 1985 §114 Abs4 idF 1988/020;DienstrechtsG Krnt 1985 §147 Abs1 Z1;GehG 1956 §13 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Der (enge) Zusammenhang zwischen Suspendierungsgrund und dem Ausgang des s... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;DienstrechtsG Krnt 1985 §114 Abs4 idF 1988/020;DienstrechtsG Krnt 1985 §147 Abs1 Z1;GehG 1956 §13 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Die aus Anlaß der Suspendierung grundsätzlich schon kraft Gesetzes eintret... mehr lesen...