Der am 31. Oktober 1947 geborene Beschwerdeführer ist Revierinspektor bei der Gendarmerie und war zuletzt dem Gendarmerieposten N zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandanten für Steiermark vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung vorläufig vom Dienst suspendiert. Gemäß der Begründung: dieses Bescheides wurde der Beschwerdeführer verdächtigt, "1. am 1.4.1992 gegen 9.00 Uhr die Vorstandsdirekt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §112 Abs4;BDG 1979 §112 Abs6;
Rechtssatz: Eine "Entscheidung" der Disziplinarkommission (iSd § 112 Abs 3 BDG 1979), die im Ergebnis eine Aufrechterhaltung der bis dahin bloß vorläufigen Suspendierung zum Inhalt hat, stellt nichts anderes als eine "Verfügung" der nunmehr eben nicht mehr vorläufigen, sondern endgültigen Susp... mehr lesen...
Zu 1) Zur Bescheidbeschwerde: Der Beschwerdeführer steht als Legationsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er ist rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG. Am 15. Jänner 1992 verlangte der Beschwerdeführer einen Feststellungsbescheid im Sinne des § 1 Abs. 1 Z. 9 Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981 - DVV 1981 im wesentlichen mit der Begründung: , d... mehr lesen...
Zu 1) Zur Bescheidbeschwerde: Der Beschwerdeführer steht als Legationsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er ist rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Antrag vom 8. April 1992 begehrte der Beschwerdeführer eine bescheidmäßige Entscheidung und Zuspruch des Ersatzes des Mehraufwandes, der ihm infolge seiner Suspendierung vom Dienst durch di... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art132;GehG 1956 §20 Abs1;VwGG §27; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0099 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/29 92/12/0117 2 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht d... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/12/0222 Rechtssatz: Das Gesetz sieht die Geltendmachung einer Verletzung der Entscheidungspflicht im Rahmen des Verfahrens über die Bescheidbeschwerde nach Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG nicht vor, sondern es bedarf der Einbringung einer besonderen Beschwerdeschrift iSd § 27 VwGG. Wohl kann ein Bf in ein und derselben Beschwerdeschrift eine Erledigung als Bescheid anfechten und außerdem (hilfsweise) die S... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;GehG 1956 §20 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/12/0222
Rechtssatz: Der Verdienstentgang durch Kürzung der Bezüge, der dem Beamten als Folge der Suspendierung vom Dienst kraft Gesetzes entsteht, darf nicht als Schaden angesehen werden, der im Wege des Aufwande... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten O. Der Beschwerdeführer verursachte am 31. Dezember 1984 um 15.40 Uhr als Lenker seines Pkws auf der Bundesstraße 57 in seinem damaligen Dienstort L einen Verkehrsunfall, bei dem er und weitere zwei Personen leicht verletzt wurden. Mit fernschriftlicher Verfügung des Landesgendarmeriekommandos für das Burgenland vom 31. Dezember 1984 wu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs4;GehG 1956 §13 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wenn sich aufgrund des strafgerichtlichen Verfahrens in dem der Verurteilung zur Last gelegten Verhalten (Unterlassen) Abweichungen gegenüber jenen Umständen ergeben, die seinerzeit im Suspendierungsbescheid angenommen wurden, so ist dies für das Vorliegen der Tatbestandsvorauss... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs4;GehG 1956 §13 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach § 13 Abs 1 Z 1 GehG ist nicht zu prüfen, welche Bedeutung dem Umstand zukommt, daß für die Suspendierung seinerzeit als maßgeblich erachtete Begleitumstände (hier Verdacht der Alkoholisierung) eines strafgerichtlich zu ahndenden Verhaltens (hier Verursachung eines Verkehrsu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;BDG 1979 §115;GehG 1956 §13 Abs1;
Rechtssatz: Erfolgt eine strafgerichtliche Verurteilung des Beamten, im Disziplinarverfahren aber keine Verhängung einer Geldstrafe oder die Entlassung (hier: Absehen von einer Disziplinarstrafe), wird die Kürzung des Monatsbezuges ebenfalls endgültig. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;GehG 1956 §13 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die aus Anlaß einer Suspendierung nach § 112 Abs 4 BDG 1979 verfügte Kürzung des Monatsbezuges wird bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 13 Abs 1 Z 1 GehG nur dann endgültig, wenn zwischen dem der Suspendierung zugrunde liegenden Sachverhalt und der in der strafgerichtlichen Verurteilung festg... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. November 1989, Zl. 89/09/0103, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juni 1989 betreffend die im Instanzenzuge bestätigte vorläufige Suspendierung des Beschwerdeführers wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden war.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4 idF 1983/137;
Rechtssatz: Einem suspendierten Beamten, der keinen Dienst leistet, kann eine Einschränkung der bisherigen Lebenshaltung durchaus zugemutet werden, zumal er ohnehin gewisse Aufwendungen einspart, die ihm sonst bei der Dienstausübung entstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090068... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Jänner 1990, Zl. 89/09/0107, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 6. Juli 1989 betreffend die im Instanzenzuge bestätigte Suspendierung des Beschwerdeführers wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufge... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs4;BDG 1979 §112 Abs5;DO Wr 1966 §76 Abs1;DO Wr 1966 §76 Abs2;DO Wr 1966 §76 Abs3;
Rechtssatz: Die Suspendierung, die keinen Strafcharakter hat, hindert den davon betroffenen Beamten vorübergehend an der Ausübung seines Dienstes, auf die er kraft des bestehenden Beamtenverhältnisses einen Anspruch hat. D... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;
Rechtssatz: In Beachtung des Grundsatzes der Alimentationspflciht stellte die bel Beh fest, dass auch nach der ausgesprochenen Kürzung des Monatsbezuges der Lebensunterhalt des Bf gesichert sei. Dieser Sachverhaltsannahme ist der Bf nicht entgegengetreten. Ausgehend von dieser Tatsache kann festgestellt werden, dass die Einschränkung der bisherigen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4 idF 1983/137;
Rechtssatz: Der anlässlich der Suspendierung eines Beamten vorgesehenen Kürzung der Bezüge ist nicht der Charakter einer Strafe beizumessen. Die Frage der Höhe des durch das disziplinäre Verhalten hervorgerufenen Schadens ist für die Kürzung des Monatsbezuges gemäß § 112 Abs 4 BDG nicht von entscheidender Bedeutung. ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4 idF 1983/137;MRK Art6 Abs2 impl;
Rechtssatz: Gemäß Art 6 Abs 2 MRK wird im Strafverfahren vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld unschuldig sei. Dieselbe Unschuldsvermutung muss auch für den eines Dienstvergehens verdächtigen Beamten und dementsprechend für den in ... mehr lesen...