Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/08/28 AW 90/07/0028 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Parteistellung in einem wasserrechtlichen Verfahren - Voraussetzung für eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist die Vollzugstauglichkeit des bekämpften Bescheides. Sie fehlt bei der Abweisung oder Zurückweisun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist Kommandant der Verkehrsabteilung-Außenstelle A. Mit Schreiben an das Landesgendarmeriekommando für Tirol vom 22. April 1991 ersuchte der Beschwerdeführer wie folgt um seine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit: "Ich melde, daß am 12. Juni 1991, 14.00 Uhr, in der Privatanklageangelegenheit gegen Obstlt XY beim Bezirksgericht Innsbruck die nächste Hauptverhandlung stat... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Z. Der angefochtene Bescheid hat folgenden Wortlaut: "Beschluß Die Disziplinarkommission beim Landesschulrat für Niederösterreich, Senat III für Leiter und Lehrer an technischen Lehranstalten, hat am 4. November 1991 durch Vortr. HR Dr. W als Senatsvorsitzenden sowie Dir. Dr. H u... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist Kommandant der Verkehrsabteilung-Außenstelle A. Mit Schreiben an das Landesgendarmeriekommando für Tirol vom 22. April 1991 ersuchte der Beschwerdeführer wie folgt um seine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit: "Ich melde, daß am 12. Juni 1991, 14.00 Uhr, in der Privatanklageangelegenheit gegen Obstlt XY beim Bezirksgericht Innsbruck die nächste Hauptverhandlung stat... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Z. Der angefochtene Bescheid hat folgenden Wortlaut: "Beschluß Die Disziplinarkommission beim Landesschulrat für Niederösterreich, Senat III für Leiter und Lehrer an technischen Lehranstalten, hat am 4. November 1991 durch Vortr. HR Dr. W als Senatsvorsitzenden sowie Dir. Dr. H u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0193 E 22. Oktober 1987 RS 1
(der Hinweis auf einen als Disziplinaranzeige zu wertenden
datumsmäßig bezeichneten Bericht entspricht nicht der
Begründungspflicht). Stammrechtssatz Als
Begründung: für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens genügt der b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123;
Rechtssatz: Ist dem
Spruch: des angefochtenen Einleitungsbeschlusses auch nicht zu entnehmen, welches den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung darstellende Verhalten dem Beamten zur Last gelegt wird, so müßte dies trotzdem aber noch nicht zu dessen Aufhebung führen, wenn aus der Begrün... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0193 E 22. Oktober 1987 RS 1
(der Hinweis auf einen als Disziplinaranzeige zu wertenden
datumsmäßig bezeichneten Bericht entspricht nicht der
Begründungspflicht). Stammrechtssatz Als
Begründung: für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens genügt der b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123;
Rechtssatz: Ist dem
Spruch: des angefochtenen Einleitungsbeschlusses auch nicht zu entnehmen, welches den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung darstellende Verhalten dem Beamten zur Last gelegt wird, so müßte dies trotzdem aber noch nicht zu dessen Aufhebung führen, wenn aus der Begrün... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter mit dem Amtstitel Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist seit 1. Juli 1986 Leiter des Bezirkspolizeikommissariates YZ und gleichzeitig auch als Stellvertreter des Disziplinaranwaltes bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres ernannt. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers hat er "in dieser Funktion" (- als Stellvertreter des Disziplinaranwaltes -) mit Schreiben vom 18. Mär... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für XY in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und ist im Bereich "Suchtgiftgruppe" eingesetzt. Im Zuge von internen Erhebungen am 27. Februar 1991, die nicht aus der Person des Beschwerdeführers anlastbaren Gründen angestrengt worden waren, stellten der Abteilungskommandant, sein Stellvertreter und der Leiter der Suchtgiftgruppe fest, daß ein Teil des Schreibtisches des B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter mit dem Amtstitel Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist seit 1. Juli 1986 Leiter des Bezirkspolizeikommissariates YZ und gleichzeitig auch als Stellvertreter des Disziplinaranwaltes bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres ernannt. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers hat er "in dieser Funktion" (- als Stellvertreter des Disziplinaranwaltes -) mit Schreiben vom 18. Mär... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für XY in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und ist im Bereich "Suchtgiftgruppe" eingesetzt. Im Zuge von internen Erhebungen am 27. Februar 1991, die nicht aus der Person des Beschwerdeführers anlastbaren Gründen angestrengt worden waren, stellten der Abteilungskommandant, sein Stellvertreter und der Leiter der Suchtgiftgruppe fest, daß ein Teil des Schreibtisches des B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 6 Stammrechtssatz Für den Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der RM-Belehrung - einen
Spruch: und eine
Begründung: zu enthalten hat. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 6 Stammrechtssatz Für den Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der RM-Belehrung - einen
Spruch: und eine
Begründung: zu enthalten hat. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 6 Stammrechtssatz Für den Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der RM-Belehrung - einen
Spruch: und eine
Begründung: zu enthalten hat. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 6 Stammrechtssatz Für den Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der RM-Belehrung - einen
Spruch: und eine
Begründung: zu enthalten hat. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 1981 Direktor einer bundesstaatlichen Untersuchungsanstalt (im folgenden B). Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hat die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer folgende Erledigung erlassen: "1. Gemäß § 123 Abs. 1 erster Satz des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der geltenden Fassung, in der Folge: BDG 1979, wird gegen Herrn Hofrat Dr. NN, Leit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 1981 Direktor einer bundesstaatlichen Untersuchungsanstalt (im folgenden B). Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hat die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer folgende Erledigung erlassen: "1. Gemäß § 123 Abs. 1 erster Satz des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der geltenden Fassung, in der Folge: BDG 1979, wird gegen Herrn Hofrat Dr. NN, Leit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0193 E 22. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Als
Begründung: für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens genügt der bloße Hinweis auf die Disziplinaranzeige nicht. Es sind vielmehr die für die Einleitung des Disziplinarverfahrens maßgebenden Gesichtsp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 6 Stammrechtssatz Für den Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der RM-Belehrung - einen
Spruch: und eine
Begründung: zu enthalten hat. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0193 E 22. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Als
Begründung: für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens genügt der bloße Hinweis auf die Disziplinaranzeige nicht. Es sind vielmehr die für die Einleitung des Disziplinarverfahrens maßgebenden Gesichtsp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 6 Stammrechtssatz Für den Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der RM-Belehrung - einen
Spruch: und eine
Begründung: zu enthalten hat. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Inneres. In der Zeit vom 1. Juli 1985 bis einschließlich 31. Juli 1990 leitete der Beschwerdeführer die für Flüchtlingsbetreuung zuständige Abteilung III/14 (frühere Bezeichnung: Abteilung IV/5). Auf Grund des sogenannten "Rohberichtes" des Rechnungshofes - Bericht des Rechnungshofes vom 4. Mai 1990 über das Ergebnis ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Inneres. In der Zeit vom 1. Juli 1985 bis einschließlich 31. Juli 1990 leitete der Beschwerdeführer die für Flüchtlingsbetreuung zuständige Abteilung III/14 (frühere Bezeichnung: Abteilung IV/5). Auf Grund des sogenannten "Rohberichtes" des Rechnungshofes - Bericht des Rechnungshofes vom 4. Mai 1990 über das Ergebnis ... mehr lesen...
Index: Dienstrecht - Disziplinarrecht40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1AVG §58 Abs2BDG 1979 §105 Z1BDG 1979 §123 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 6 Stammrechtssatz Für den Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der RM-Belehrung - einen
Spruch: und eine Beg... mehr lesen...
Index: Dienstrecht - Disziplinarrecht40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1AVG §58 Abs2BDG 1979 §105 Z1BDG 1979 §123 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 6 Stammrechtssatz Für den Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der RM-Belehrung - einen
Spruch: und eine Beg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - Führt die Dienstbehörde in der
Begründung: des Versetzungsbescheides aus, es bestehe im Bereich einiger Finanzlandesdirektionen ein akuter Mangel an Bediensteten der Verwendungsgruppe des versetzten Beamten, insbesondere in jenem der FLD, in welche er versetzt werde, werde dr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Sicherheitswache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Villach, wo er am Wachzimmer Z Dienst versieht. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres den Beschwerdeführer, nachdem die Staatsanwaltschaft Klagenfurt der Dienstbehörde mit Schreiben vom 31. August 1990 unter Bezugnahme auf die Anzei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §105;BDG 1979 §124 Abs7;
Rechtssatz: Leugnet in Ansehung des Grundsatzes des "nemo tenetur se ipsum accusare" ein Beschuldigter, der gemäß § 124 Abs 7 BDG 1979 im Disziplinarverfahren zur Beantwortung der an ihn gestellten Fragen nicht gezwungen werden darf, eine für ihn nachteilige Sache, so ist es den Disziplinarbehörde... mehr lesen...