Entscheidungsgründe: Die Beklagte entstand im Rahmen der Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen mit Eintragung in das Firmenbuch am 24. 6. 2004. Am 12. 12. 2004 trat der Kollektivvertrag zur Regelung der Arbeitszeit für Mitarbeiter der ÖBB in Kraft. Die bis dahin geltenden Überstundenrichtlinien für ÖBB-Angestellte sowie die Dienstdauer-Vorschrift wurden außer Kraft gesetzt. § 10 des Arbeitszeit-Kollektivvertrags lautet: „Für Reisezeiten außerhalb der Normalarbeitszeit g... mehr lesen...
Norm: ARG §9AZG §10AZG §19cKA-AZG §5
Rechtssatz: Die Ermittlung der Normalarbeitszeit für die Berechnung von Überstunden kann von einem Feiertag nur insofern beeinflusst werden, als eben eine theoretische Einteilung, aber mangelnde Verwendung zu einer Anrechnung als Arbeitszeit führt. Diese Bestimmungen geben jedoch nicht Aufschluss darüber, wie eine freie Diensteinteilung (hier: der Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten und Ordensspitäler Ös... mehr lesen...
Norm: ARG §9AZG §10AZG §19cKA-AZG §5
Rechtssatz: Zur Frage der Berücksichtigung von Feiertagen bei der für Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten und Ordensspitäler Österreichs, welche im Schichtdienst und Turnusdienst beschäftigt sind, üblichen freien Diensteinteilung. Entscheidungstexte 9 ObA 210/01z Entscheidungstext OGH 10.07.2002 9 ObA 210/01z ... mehr lesen...