Norm
AZG §5Rechtssatz
Ist in einer Betriebsvereinbarung eine „Flexibilisierungspauschale“ vorgesehen, die nur der Abgeltung von Mehrleistungen iSd § 5 AZG dient und die vom Grundlohn zu berechnen ist, so führt die behauptete Leistung von Überstunden iSd § 10 AZG nicht zu einer Berechnung der Flexibilisierungspauschale auf Basis eines für Überstundenzuschläge maßgeblichen erhöhten Grundlohn.Ist in einer Betriebsvereinbarung eine „Flexibilisierungspauschale“ vorgesehen, die nur der Abgeltung von Mehrleistungen iSd Paragraph 5, AZG dient und die vom Grundlohn zu berechnen ist, so führt die behauptete Leistung von Überstunden iSd Paragraph 10, AZG nicht zu einer Berechnung der Flexibilisierungspauschale auf Basis eines für Überstundenzuschläge maßgeblichen erhöhten Grundlohn.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128385Im RIS seit
24.01.2013Zuletzt aktualisiert am
24.01.2013