Norm
AZG §2Rechtssatz
Erkrankungen während des Verbrauchs von Zeitausgleich für Überstunden haben keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Die Zeit des Krankenstands kann daher zur Abdeckung des Überstundenguthabens herangezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128851Im RIS seit
23.07.2013Zuletzt aktualisiert am
03.06.2025