Norm: AngG §23 IC AngG §29 AZG §10 UrlG §6UrlG §9 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 9.3.1987 bis 15.10.1992 im Unternehmen Hermann K***** als Abteilungsleiter im Textildruck mit Kundenbetreuung und Preiskalkulation beschäftigt. Das Dienstverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe. Der Kläger leistete im Durchschnitt pro Monat 8 bis 10 Überstunden. Zwischen ihm und Hermann K***** war im Juli 1991 mündlich vereinbart worden, daß sämtliche Überstunden durch Zeitausgleich abgegolten werden. Nach de... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt die Feststellung, daß Arbeitnehmern, denen nach dem Rahmenkollektivvertrag für die Arbeiter und Arbeiterinnen der chemischen Industrie vom 15.1.1987 eine Schichtzulage (Punkt 32), eine Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (Punkt 35), eine Qualifikationszulage oder Prämie (Punkt 38) oder vereinbarungsgemäß eine Dienstalterszulage gebührt, Anspruch auf Einbeziehung dieser Zulagen in die Berechnung des Überstundenentgelts haben. Zur Begr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Nach allgemeiner Auffassung kann eine Pauschalentlohnung wirksam vereinbart werden. Das gilt sowohl für Vereinbarungen, die für die gesa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die kollektivvertraglich geregelte Verfallsfrist (für Überstundenentlohnungen) von drei Monaten wegen Verstoßes gegen § 879 Abs 1 ABGB rechtsunwirksam ist, im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zutreffend verneint (ZAS 1983/19 EG [Irresberger] = Arb 10.174; Arb 10.475; DRdA 1987/9 [Holzner]; DRdA 1989/12 [Pfeil] = Arb 10.578; infas 1991 A 15... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behaupteten Revisionsgründe der Aktenwidrigkeit und der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die diesbezüglichen Ausführungen der Revision erschöpfen sich im wesentlichen in einer unzulässigen Bekämpfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Die behaupteten Revisionsgründe der Aktenwidrigkeit und der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegen nicht vor (Para... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 1.8.1973 als Operationsschwester beschäftigt. Seit etwa 1988 ist sie Stellvertreterin einer in Gehaltsgruppe IV, Dienstklasse B eingereihten Leiterin des Pflegedienstes und bezieht in dieser Funktion gemäß § 44 Abs 3 Z 1 DO.A (die auf das Dienstverhältnis der Klägerin anzuwenden ist) eine Funktionszulage. Die mit der Leitung des Pflegedienstes verbundenen zeitlichen Mehrleistungen der Klägerin betragen etwa vier bis fünf Stu... mehr lesen...
Rechtssatz: § 10 AZG steht einer Regelung (hier: § 51 c Abs 2 DO.B), derzufolge die außerhalb der Normalarbeitszeit liegenden Reisezeiten geringer entlohnt werden, nicht entgegen (hier: Ärzte der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, die Entscheidungstexte 9 ObA 182/93 Entscheidungstext OGH 22.09.1993 9 ObA 182/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: AZG §10 AZG § 10 heute AZG § 10 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018 AZG § 10 gültig von 01.05.1997 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997 AZG § 10 gültig von 01.01.1972 bis 30.04.1997 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger die vom Erstgericht zugesprochene Überstundenvergütung gebührt, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger die vom Erstgericht zugesprochene Überstundenvergütung gebührt, zutreffend bejaht. Es reicht daher inso... mehr lesen...
Norm: AZG §10 DO.B §51c Abs2 AZG § 10 heute AZG § 10 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018 AZG § 10 gültig von 01.05.1997 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997 AZG § 10 gültig von 01.01.1972 bis 30.04.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten bei der Herstellung des Films ***** vom 13.11. bis 22.12.1989 und vom 2.1.bis 9.6.1990 als Set-Dekorateur/Set-Dekorator beschäftigt. Auf die Arbeitsverhältnisse von Filmschaffenden ist der Kollektivvertrag für Filmschaffende vom 24.7.1980 (im folgenden: KV) samt Zusatzkollektivvertrag vom 14.12.1989 (im folgenden: ZusatzKV) anzuwenden. Als Wochenpauschale war ein Betrag von S 17.000 brutto vereinbart. In diesem Betrag ware... mehr lesen...
Norm: AZG §10 AZG § 10 heute AZG § 10 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018 AZG § 10 gültig von 01.05.1997 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997 AZG § 10 gültig von 01.01.1972 bis 30.04.1997 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof bereits in der Entscheidung vom 1.7.1987, DRdA 1990/5 (zust Mosler) ausgesprochen hat, darf ein Überstundenpauschale im Durchschnitt nicht geringer sein als das der tatsächlichen Überstundenleistung entsprechende Entgelt. In der Entscheidung vom 24.2.1988, RdW 1988, 430 hat der Oberste Gerichtshof unter Berufung auf Grillberger (Arbeitszeitgesetz 83) auf Grund allgemeiner, nicht auf dem z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1.6.1982 bis 31.5.1990 bei der Beklagten als Angestellte beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis endete durch Selbstkündigung. In ihrem Kündigungsschreiben vom 18.4.1990 verlangte sie erstmals die Zahlung ihrer nicht durch das Überstundenpauschale abgedeckten Überstunden der vergangenen drei Jahre. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie unter anderem den Zuspruch eines Betrages von S 299.906,33 brutto sA an ausstehendem Überstundenentgelt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, ist eine Verfallsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 15.September 1986 bis 31. März 1987 als Assistent der Geschäftsführung zur Einarbeitung und ab 1.April 1987 als Leiter der Abteilung Gläser Inland beschäftigt. Ab 1.Jänner 1988 war der Kläger Verkaufsleiter des Außendienstes für die Gruppe Brillengläser. Als Leiter der Abteilung Gläser Inland unterstand der Kläger unmittelbar der Geschäftsführung. Er war für den gesamten Innendienst der Verkaufsleitung Glas mit 25 ... mehr lesen...
Norm: AZG §10 AZG § 10 heute AZG § 10 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018 AZG § 10 gültig von 01.05.1997 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997 AZG § 10 gültig von 01.01.1972 bis 30.04.1997 ... mehr lesen...
Norm: AZG §10 IO §51 Abs1 AZG §19f Abs2 IO §156 Abs1 AZG § 10 heute AZG § 10 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018 AZG § 10 gültig von 01.05.1997 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997 AZG § 10 gültig v... mehr lesen...
Norm: AZG §10 AZG § 10 heute AZG § 10 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018 AZG § 10 gültig von 01.05.1997 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997 AZG § 10 gültig von 01.01.1972 bis 30.04.1997 ... mehr lesen...
Norm: AZG §10 AZG § 10 heute AZG § 10 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018 AZG § 10 gültig von 01.05.1997 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997 AZG § 10 gültig von 01.01.1972 bis 30.04.1997 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 10. September 1981 bis 30. September 1990 als Filialleiter angestellt. Seit 28. April 1990 war er vom Dienst freigestellt. Er begehrte (zuletzt) als Entlohnung für 163 Überstunden, die er in der Zeit von April 1986 bis April 1990 geleistet habe, S 22.818,37 brutto sA. Zwischen den Streitteilen sei grundsätzlich die Abgeltung der Überstunden durch Zeitausgleich vereinbart worden. Diesen Zeitausgleich habe der Kläger jedoch n... mehr lesen...
Norm: AZG §10 AZG § 10 heute AZG § 10 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018 AZG § 10 gültig von 01.05.1997 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997 AZG § 10 gültig von 01.01.1972 bis 30.04.1997 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Scheuch und Heinrich Dürr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei K***** N*****, Angestellter, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwälte*****, wider ... mehr lesen...
Norm: AZG §10 AZG § 10 heute AZG § 10 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018 AZG § 10 gültig von 01.05.1997 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997 AZG § 10 gültig von 01.01.1972 bis 30.04.1997 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es hierauf zu verweisen (Paragraph 48, ASGG).
Rechtliche Beurteilung
Ergänzend ist auszuführen: Die in Frage stehende Leistung wurde vom Dienstgeber zur Abgeltung des Risikos für Fehlbeträge bei der Inkassotätigkeit gewährt; dementsprechend wurde ihre Höhe auch mit eine... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 15.April 1967 bis 31.Juli 1989 mit einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt S 32.440 bei der Beklagten angestellt. Er bezog ein Überstundenpauschale für 10 Überstunden pro Monat. Mit der vorliegenden Klage begehrt er S 151.606 brutto sA als restliches Entgelt für 444 Überstunden, die er über die Abgeltung durch das Überstundenpauschale hinaus in den letzten drei Jahren geleistet habe. Seine Arbeitszeit sei durch einen Buchungsautomaten genau fest... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Franz Köck und Mag. Wilhelm Patzold als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei B***** Z*****, Angestellte, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. Dezember 1982 bis 31. Dezember 1985 als Gebietsvertreter auf Provisionsbasis angestellt. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger unter anderem eine restliche Provision von S 31.233,85 brutto und S 38.205,- brutto als Entgelt für 500 im Jahr 1985 geleistete Überstunden. Die Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen. Dem Kläger stehe keine Provisi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Partei vom Jahre 1979 bis März 1989 als Maschinenarbeiterin beschäftigt. Im Zeitraum März 1987 bis Dezember 1987 erhielt die Klägerin einen Stundenlohn von 62,19 S. Bis März 1987 wurde Arbeitnehmern der beklagten Partei für Überstunden, die sie an Sonntagen leisteten, ein Zuschlag von 200 % bezahlt, nachher wurden diese Überstunden nur mehr mit einem Zuschlag von 100 % honoriert. Im Zeitraum Mai bis Dezember 1987 leistete ... mehr lesen...