Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §1 Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/18/0119 bis 92/18/0125 E 30.9.1993
Besprechung in:
ZAS 1994/4, S 136 - 142;
Rechtssatz: Die in einem Arbeitsverhältnis zu einer (hier: der Steiermärkischen) Krankenanstalten-GmbH stehenden Arbeitnehmer sind vom Geltungsbereich des AZG nicht ausgenommen (Hinweis E VfGH 27.2.1992, B 133/91). ... mehr lesen...
I. 1. Mit zwei Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft vom 20. März 1991 wurde der Mitbeteiligte als zur Vertretung nach außen Berufener der X-AG für schuldig befunden, Übertretungen nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Arbeitszeitgesetz begangen zu haben, weil namentlich genannte Filialleiter dieser Gesellschaft zu im einzelnen bezeichneten Zeiten die zulässige Tagesarbeitszeit bzw. die zulässige Wochenarbeitszeit überschritten hätten. In der Begründung: beider Straferkenntnis... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §8;AZG §1 Abs2 Z8;AZG §28 Abs1;AZG §9;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/12 92/18/0210 1 (hier: Bestrafung nach dem AZG). Stammrechtssatz Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten umfaßt nicht nur die ihm "unterstellten" Personen, sondern betrifft auch den verantwortl... mehr lesen...
Mit dem mit der Beschwerde bekämpften Teil des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer bestimmten, als Arbeitgeber fungierenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung und somit gemäß § 9 VStG als zu deren Vertretung nach außen Berufener wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 12 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz und § 3 Abs. 1 (und 2) des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen bestraft, weil einer namentlich bezeichneten Arbeitn... mehr lesen...
Mit dem mit der Beschwerde bekämpften Teil des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer bestimmten, als Arbeitgeber fungierenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung und somit gemäß § 9 VStG als zu deren Vertretung nach außen Berufener wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 12 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz und § 3 Abs. 1 (und 2) des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen bestraft, weil einer namentlich bezeichneten Arbeitn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §1 Abs2 Z5;AZG §1 Abs2 Z8;VwRallg;
Rechtssatz: Beim "leitenden Angestellten" iSd § 1 Abs 2 Z 8 AZG bzw des § 1 Abs 2 Z 5 ARG handelt es sich um einen Manager der "zweiten Ebene". Ist ein Arbeitnehmer nicht nur mit Leitungsfunktionen, sondern auch mit anderen Tätigkeiten befaßt, so hängt die Frage, ob er als ein "leitender Angestellte... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §1 Abs2 Z8;AZG §12 Abs1;
Rechtssatz: In der bloßen Aufsicht über mehrere Mitarbeiter kann keine "maßgebliche Führungsaufgabe" erblickt werden, handelt es sich doch hiebei um keine für das Unternehmen einflußreiche Position. Der Umstand, daß Kündigungen und Entlassungen nur nach Rücksprache mit anderen Organen der Gesellschaft ausgesprochen werden, zeigt, daß dem betref... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §1 Abs2 Z8;AZG §12 Abs1;
Rechtssatz: Die Höhe der Entlohnung des Arbeitnehmers ist für die Frage, ob der Ausnahmetatbestand nach § 1 Abs 2 Z 8 AZG vorliegt, nicht von maßgeblicher Bedeutung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180354.X05 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §1 Abs2 Z8;Nachtarbeit der Frauen 1969 §2 Abs2 litf;VwRallg;
Rechtssatz: Zum Unterschied vom Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 8 AZG erfordert der des § 2 Abs 2 lit f des BG über die Nachtarbeit der Frauen 1969 nicht die selbstverantwortliche Übertragung der Führungsaufgaben an leitende Angstellte; es genügt vielm... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §1 Abs2 Z5;AZG §1 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0140 E 23. Mai 1989 VwSlg 12929 A/1989 RS 4 Stammrechtssatz Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 8 AZG ist bereits dann erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer wesentliche Teilbereiche eines Betriebes in der Weise eigenverantwortlich leitet, dass hiedurch auf Bestand und Entwicklung des gesamten Unternehme... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §45 Abs2;AZG §1 Abs2 Z8;AZG §12 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Es ist Sache des eines Verstoßes gegen das AZG Beschuldigten, im Rahmen der ihm im Verwaltungsstrafverfahren treffenden Mitwirkungspflicht konkrete, durch Beweisanbote untermauerte Behauptungen bezüglich des Vorliegens der für die Verwirklichung des Ausnahmetatbestandes des... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §1 Abs2 Z5;AZG §1 Abs2 Z8;VwRallg;
Rechtssatz: Beim "leitenden Angestellten" iSd § 1 Abs 2 Z 8 AZG bzw des § 1 Abs 2 Z 5 ARG handelt es sich um einen Manager der "zweiten Ebene". Ist ein Arbeitnehmer nicht nur mit Leitungsfunktionen, sondern auch mit anderen Tätigkeiten befaßt, so hängt die Frage, ob er als ein "leitender Angestellte... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §1 Abs2 Z8;AZG §12 Abs1;
Rechtssatz: In der bloßen Aufsicht über mehrere Mitarbeiter kann keine "maßgebliche Führungsaufgabe" erblickt werden, handelt es sich doch hiebei um keine für das Unternehmen einflußreiche Position. Der Umstand, daß Kündigungen und Entlassungen nur nach Rücksprache mit anderen Organen der Gesellschaft ausgesprochen werden, zeigt, daß dem betref... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §1 Abs2 Z8;AZG §12 Abs1;
Rechtssatz: Die Höhe der Entlohnung des Arbeitnehmers ist für die Frage, ob der Ausnahmetatbestand nach § 1 Abs 2 Z 8 AZG vorliegt, nicht von maßgeblicher Bedeutung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180354.X05 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §1 Abs2 Z8;Nachtarbeit der Frauen 1969 §2 Abs2 litf;VwRallg;
Rechtssatz: Zum Unterschied vom Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 8 AZG erfordert der des § 2 Abs 2 lit f des BG über die Nachtarbeit der Frauen 1969 nicht die selbstverantwortliche Übertragung der Führungsaufgaben an leitende Angstellte; es genügt vielm... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §1 Abs2 Z5;AZG §1 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0140 E 23. Mai 1989 VwSlg 12929 A/1989 RS 4 Stammrechtssatz Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 8 AZG ist bereits dann erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer wesentliche Teilbereiche eines Betriebes in der Weise eigenverantwortlich leitet, dass hiedurch auf Bestand und Entwicklung des gesamten Unternehme... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §45 Abs2;AZG §1 Abs2 Z8;AZG §12 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Es ist Sache des eines Verstoßes gegen das AZG Beschuldigten, im Rahmen der ihm im Verwaltungsstrafverfahren treffenden Mitwirkungspflicht konkrete, durch Beweisanbote untermauerte Behauptungen bezüglich des Vorliegens der für die Verwirklichung des Ausnahmetatbestandes des... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen des § 7 Abs. 1 und des § 26 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes bestraft. Es wurde ihm als handelsrechtlichem Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen befugtem Organ einer näher bezeichneten Kommanditgesellschaft zur Last gelegt, daß I. namentlich angeführte Arbeitnehmer zu bestimmten Zeiten mit Tagesarbeitszeiten von mehr als zehn Stunden beschäftigt worden seien, ob... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen des § 7 Abs. 1 und des § 26 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes bestraft. Es wurde ihm als handelsrechtlichem Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen befugtem Organ einer näher bezeichneten Kommanditgesellschaft zur Last gelegt, daß I. namentlich angeführte Arbeitnehmer zu bestimmten Zeiten mit Tagesarbeitszeiten von mehr als zehn Stunden beschäftigt worden seien, ob... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §1 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 8 AZG ist dann erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer wesentliche Teilbereiche eines Betriebes in der Weise eigenverantwortlich leitet, daß hiedurch auf Bestand und Entwicklung des gesamten Unternehmens Einfluß genommen wird, sodaß er sich auf Grund seiner einflußreichen Position aus der gesamten Angestelltenschaft... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §1 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 8 AZG ist dann erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer wesentliche Teilbereiche eines Betriebes in der Weise eigenverantwortlich leitet, daß hiedurch auf Bestand und Entwicklung des gesamten Unternehmens Einfluß genommen wird, sodaß er sich auf Grund seiner einflußreichen Position aus der gesamten Angestelltenschaft... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird zunächst auf das hg. Erkenntnis vom 12. März 1990, Zl. 90/19/0051, verwiesen, womit der Bescheid der belangten Behörde vom 9. August 1989 infolge Verstoßes gegen die Vorschrift des § 44a lit. a VStG 1950 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben wurde. In der Folge erließ die belangte Behörde den Bescheid vom 25. April 1990, mit welchem der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig befunden wurde, er habe als Geschäftsführer der R. Gen.m.b.H. und som... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird zunächst auf das hg. Erkenntnis vom 12. März 1990, Zl. 90/19/0051, verwiesen, womit der Bescheid der belangten Behörde vom 9. August 1989 infolge Verstoßes gegen die Vorschrift des § 44a lit. a VStG 1950 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben wurde. In der Folge erließ die belangte Behörde den Bescheid vom 25. April 1990, mit welchem der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig befunden wurde, er habe als Geschäftsführer der R. Gen.m.b.H. und som... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §1 Abs2 Z5;AZG §1 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0140 E 23. Mai 1989 VwSlg 12929 A/1989 RS 4 Stammrechtssatz Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 8 AZG ist bereits dann erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer wesentliche Teilbereiche eines Betriebes in der Weise eigenverantwortlich leitet, dass hiedurch auf Bestand und Entwicklung des gesamten Unternehme... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §1 Abs2 Z5;AZG §1 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0140 E 23. Mai 1989 VwSlg 12929 A/1989 RS 4 Stammrechtssatz Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 8 AZG ist bereits dann erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer wesentliche Teilbereiche eines Betriebes in der Weise eigenverantwortlich leitet, dass hiedurch auf Bestand und Entwicklung des gesamten Unternehme... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ der R. Bank Ges.m.b.H. zu verantworten, daß am 29. August 1987 im Betrieb in Salzburg, S-Gasse, um 14.45 Uhr die Dienstnehmerin E.P. mit Bankgeschäften beschäftigt gewesen sei, obwohl vorgeschrieben sei, daß für alle Arbeitnehmer die Wochenendruhe an Samstagen spätestens u... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ der R. Bank Ges.m.b.H. zu verantworten, daß am 29. August 1987 im Betrieb in Salzburg, S-Gasse, um 14.45 Uhr die Dienstnehmerin E.P. mit Bankgeschäften beschäftigt gewesen sei, obwohl vorgeschrieben sei, daß für alle Arbeitnehmer die Wochenendruhe an Samstagen spätestens u... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §1 Abs1;ARG 1984 §1 Abs2 Z5;AZG §1 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Die selbständige Urlaubseinteilung und Bestimmung der Öffnungszeiten durch die Leiterin einer Wechselstube ohne weitere Mitarbeiter geben dieser nicht die Eigenschaft als LEITENDE ANGESTELLTE. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190041.X02 ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §1 Abs1;ARG 1984 §1 Abs2 Z5;AZG §1 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 ARG ist bereits dann erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer wesentliche Teilbereiche eines Betriebes in der Weise eigenverantwortlich leitet, daß hiedurch auf Bestand und Entwicklung des gesamten Unternehmens Einfluß genommen wird, sodaß er sich auf Grund seiner einflußreichen... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §1 Abs1;ARG 1984 §1 Abs2 Z5;AZG §1 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Die selbständige Urlaubseinteilung und Bestimmung der Öffnungszeiten durch die Leiterin einer Wechselstube ohne weitere Mitarbeiter geben dieser nicht die Eigenschaft als LEITENDE ANGESTELLTE. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190041.X02 ... mehr lesen...