RS Vwgh 1990/2/26 90/19/0041

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Veröffentlicht am 26.02.1990
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §1 Abs1;
ARG 1984 §1 Abs2 Z5;
AZG §1 Abs2 Z8;

Rechtssatz

Die selbständige Urlaubseinteilung und Bestimmung der Öffnungszeiten durch die Leiterin einer Wechselstube ohne weitere Mitarbeiter geben dieser nicht die Eigenschaft als LEITENDE ANGESTELLTE.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190041.X02

Im RIS seit

26.02.1990

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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