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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ARG 1984 §1 Abs1;Rechtssatz
Die selbständige Urlaubseinteilung und Bestimmung der Öffnungszeiten durch die Leiterin einer Wechselstube ohne weitere Mitarbeiter geben dieser nicht die Eigenschaft als LEITENDE ANGESTELLTE.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190041.X02Im RIS seit
26.02.1990Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013