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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ARG 1984 §1 Abs2 Z5;Rechtssatz
Beim "leitenden Angestellten" iSd § 1 Abs 2 Z 8 AZG bzw des § 1 Abs 2 Z 5 ARG handelt es sich um einen Manager der "zweiten Ebene". Ist ein Arbeitnehmer nicht nur mit Leitungsfunktionen, sondern auch mit anderen Tätigkeiten befaßt, so hängt die Frage, ob er als ein "leitender Angestellter" einzustufen ist, davon ab, welche Tätigkeit das Schwergewicht bildet.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Angestellter leitenderEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180354.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013