RS Vwgh 1992/10/22 92/18/0354

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Veröffentlicht am 22.10.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §1 Abs2 Z5;
AZG §1 Abs2 Z8;
VwRallg;

Rechtssatz

Beim "leitenden Angestellten" iSd § 1 Abs 2 Z 8 AZG bzw des § 1 Abs 2 Z 5 ARG handelt es sich um einen Manager der "zweiten Ebene". Ist ein Arbeitnehmer nicht nur mit Leitungsfunktionen, sondern auch mit anderen Tätigkeiten befaßt, so hängt die Frage, ob er als ein "leitender Angestellter" einzustufen ist, davon ab, welche Tätigkeit das Schwergewicht bildet.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Angestellter leitender

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180354.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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