Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 10. Oktober 1995 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt: "Sie haben zumindest vom 28. Juli 1993 bis zumindest 22. Dezember 1993 auf dem Grundstück 3/6, KG P., Altautos und Altautoteile, in welchen noch Betriebsmittel enthalten waren, somit gefährliche Abfälle im Sinne des § 2 Abs. 5 AWG außerhalb genehmigter Abfallbehandlungsanlagen abgelagert und teilweise so gelagert, daß eine Beeinträchtigung im Sinne des § 1 A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2;VStG §22;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine Handlung, welche nach dem äußeren Anschein zunächst sowohl dem Begriff Ablagern als auch dem Begriff Lagern zugeordnet werden kann, zeigt formal zwar die Erfüllung zweier im § 39 Abs 1 lit a Z 2 AWG 1990 genannten Tatbestände, der Unwert des einen Deliktes ist von d... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist Eigentümerin der Liegenschaft Wien 23, O-Straße nn1. Über ihren Antrag erteilte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, mit Bescheid vom 12. März 1993 die Bewilligung zum Abbruch von Werkshallen (Halle 3 und 4). Die Punkte 12 und 13 der im Bewilligungsbescheid enthaltenen Auflagen lauteten: "12) Nach den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes BGBl. Nr. 325/1990 besteht die Verpflichtung, beim Abbruch von Baulichkeiten verwertbare Materi... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §17 Abs3;AWG 1990 §32 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/05/0107
Rechtssatz: Verpflichteter iSd § 32 Abs 1 AWG 1990 ist jedenfalls der Verursacher. Verursacher ist der, der den Abbruch veranlaßt, unabhängig davon, ob er sich dafür eines Gehilfen bedient oder nicht. Ein Behandl... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien (Magistratisches Bezirksamt für den 12. Bezirk) vom 9. Oktober 1995 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als Eigentümer der Liegenschaft W., B.-Gasse 29-31, zu verantworten, daß am 1. Juni 1995 auf der genannten Liegenschaft entgegen den Bestimmungen der §§ 17 Abs. 1 und 1 Abs. 3 Z. 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes gefährliche Abfälle und Altöle so gelagert worden seien, daß durch diese Lagerungen die Umwelt über das ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3 Z3;AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §2 Abs9;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2;
Rechtssatz: Die Möglichkeit des Abfließens von durch Regen abgewaschenem Altöl in den öffentlichen Kanal widerspricht § 17 Abs 1 AWG 1990 iVm § 1 Abs 3 Z 3 AWG 1990, ohne daß es darauf ankommt, ob der Boden zwischen der Ölsammelstelle und der Kanaleinmündung flüssigkeitdicht ausgeführt ist. ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3 Z3;AWG 1990 §17 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Verweis des § 17 Abs 1 AWG 1990 (ua) auf § 1 Abs 3 Z 3 AWG 1990 ergibt sich die Anordnung, daß Altöle so zu lagern sind, daß die Umwelt nicht über das unvermeidliche Ausmaß hinaus verunreinigt werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996070103.X03 ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3 Z3;AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §2 Abs9;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2;
Rechtssatz: Der Eigentümer einer Liegenschaft, der den Mietern von Kfz-Abstellplätzen durch Aufstellen von Ölsammelfässern die Möglichkeit einer Altölbeseitigung zur Verfügung stellt, ist als Altölsammler iSd § 2 Abs 9 AWG 1990 dazu verpflichtet, für die sachgemäße Lagerung des Altöls zu sorge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. August 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 15 Abs. 8 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG), die ihm mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Oktober 1992 erteilte Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Abfallsammlers von Quecksilber und quecksilberhaltigen Rückständen (Schlüssel-Nr. 35326 der ÖNORM S 2101) entzogen. In der Begründung: heißt e... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs8;AWG 1990 §17 Abs1;GewO 1994;
Rechtssatz: Der B des VwGH vom 28.2.1995, 93/04/0231, besagt lediglich, daß das Sammeln ober Behandeln gefährlicher Abfälle oder Altöle ausschließlich der Erlaubnis nach § 15 AWG 1990 und nicht etwa (auch) nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung bedarf. Dieser Beschluß be... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §17 Abs1;
Rechtssatz: Ob eine Bewilligung für eine Tätigkeit nach § 15 Abs 1 AWG 1990 nötig ist, ist für die Frage, ob für die LAGERUNG gefährlicher Abfälle eine Bewilligung erforderlich ist, ohne Belang. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995070195.X05 Im RIS seit 20.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. April 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG der Sch. GesmbH mit Sitz in W., G.-Gasse 19-21, zu verantworten, daß diese Gesellschaft 1. im Zeitraum 9. April 1993 bis 23. April 1993 in W., O.-Straße 294-296, die Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §17 Abs2;AWG 1990 §39 Abs1 litb Z10;AWG 1990 §39 Abs1 litb Z12;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wird dem Bf vorgeworfen, er habe es zu vertreten, daß gefährliche aus Abbrucharbeiten resultierende Abfälle entgegen § 17 Abs 1 AWG gelagert und behandelt worden seien, ist als Strafnorm § 39 Abs 1 lit b Z 10 AWG 1990 heranzuzie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 5. November 1993 wurden der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 32 Abs. 1 i.V.m. den §§ 17 und 20 Abs. 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes "als Transporteur folgende Maßnahmen aufgetragen: Die PCB-hältigen Transformatorenöle und polychlorierten Biphenyle (Schlüsselnummer 54107 der ÖNORM S 2101), die sich in den gebrauchten Transformatoren und Kondensatoren in dem auf Gleis 211 des Südbahnhofes-Frachtenbahnh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs2 Z4;AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §19 Abs1;AWG 1990 §20 Abs2;AWG 1990 §32 Abs1;AWG 1990 Art8 Abs1;SAG §18;VwRallg;
Rechtssatz: Es ist zwar irrelevant, ob ein direkter Auftrag iSd § 15 Abs 2 Z 4 AWG 1990 vorliegt, wenn ein Transport von gefährlichen Abfällen vor dem Inkrafttreten des AWG 1990 erfolgt ist, es kann aber nicht davon ... mehr lesen...