RS Vwgh 1999/7/15 99/07/0041

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Veröffentlicht am 15.07.1999
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §17 Abs1;
AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2;

Rechtssatz

Hat der Besch den LKW zu einem Zeitpunkt auf das Grundstück gebracht, zu dem der LKW noch nicht Abfall war, und den Eigentümer zur Abholung des LKW aufgefordert, kann das Vorhandensein des zum Wrack gewordenen LKW gegen den Willen des Besch nicht als Ablagerung durch den Besch angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999070041.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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