RS Vwgh 1996/3/28 95/07/0195

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Veröffentlicht am 28.03.1996
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §15 Abs1;
AWG 1990 §17 Abs1;

Rechtssatz

Ob eine Bewilligung für eine Tätigkeit nach § 15 Abs 1 AWG 1990 nötig ist, ist für die Frage, ob für die LAGERUNG gefährlicher Abfälle eine Bewilligung erforderlich ist, ohne Belang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070195.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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