Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz: Bei der Abgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Personen im Sinn des § 51 Abs 3 Z 2 ASGG von den selbständigen Unternehmern lässt sich in Grenzfällen keine allgemeine gültige Regel aufstellen. Es sind vielmeh... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz: Bei der Abgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Personen im Sinn des § 51 Abs 3 Z 2 ASGG von den selbständigen Unternehmern lässt sich in Grenzfällen keine allgemeine gültige Regel aufstellen. Es sind vielmeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben zutreffend die Arbeitnehmerähnlichkeit des Klägers im Sinne des § 51 Abs.3 Z 2 ASGG und damit das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 2 Z 3 IESG verneint, sodaß es ausreicht, auf die in den Urteilen erster und zweiter Instanz enthaltene rechtliche Beurteilung zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist hiezu anzumerken: Die Vorinstanzen haben zutreffend die Arbeitnehmerähnlich... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionsrekurswerbers noch folgendes zu erwidern: Der Kläger hat sich mit dem vorliegenden Vertrag nicht zur Herstellung eines Werkes, so... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes HonProf.Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes HonProf.Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Wolf und Ing. Robert Eheim als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei L***** K*****, Spenglerhelfer, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwälte *... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 HVG §1 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987 HVG Art. 1 § 1 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 162/2015 HVG Art. 1 § 1 gültig von 22.12.2001 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...
Begründung: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Rechtliche Beurteilung Den Ausführungen der Revisionsrekurswerberin ist ergänzend noch folgendes zu erwidern: Soweit die Rekurswerberin Feststellungen über Umstände vermißt, die f... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 HVG §1 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987 HVG Art. 1 § 1 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 162/2015 HVG Art. 1 § 1 gültig von 22.12.2001 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IA ABGB §1151 IC AngG §1 VI ArbVG §1 ASGG §51 Abs3 Z2 HVG §1 HVG §30 ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei ist, vertreibt Reinigungsmaschinen und Reinigungsprodukte. Der Kläger war bei der erstbeklagten Partei als Handelsvertreter vom Jahre 1976 bis zum 19.April 1988 beschäftigt. Da der Kläger mit Untervertretern arbeiten wollte, wurde die bereits bestehende Agenturvereinbarung bezüglich der Provisionshöhe geändert und am 1.März 1979 folgende Agenturvereinbarung geschlossen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IA ABGB §1151 IC AngG §1 VI ArbVG §1 ASGG §51 Abs3 Z2 HVG §1 HVG §30 ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Das Rekursgericht hat die allein strittige Frage der richtigen Gerichtsbesetzung (§ 37 Abs. 3 ASGG) zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Beschlusses hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Rekursgericht hat die allein strittige Frage der richtigen Gerichtsbesetzung (Paragraph 37, Absatz 3, ASGG) zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: des a... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz:
Nach § 51 Abs 3 Z 2 ASGG sind auch Geschäftsführer von GmbH von der Geltendmachung ihrer Ansprüche im arbeitsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Verfahren nicht mehr ausgeschlossen (vgl die bewußt in d... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz:
Nach § 51 Abs 3 Z 2 ASGG sind auch Geschäftsführer von GmbH von der Geltendmachung ihrer Ansprüche im arbeitsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Verfahren nicht mehr ausgeschlossen (vgl die bewußt in d... mehr lesen...
Norm: IESG §2 Z1 ASGG §51 Abs3 Z2 IESG § 2 heute IESG § 2 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/1997 IESG § 2 gültig von 01.01.1987 bis 30.09.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 395/1986 ASGG § 51 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Gesamtbeurteilung des Berufungsgerichtes, daß die Kläger als sog Franchisenehmer mangels Regelmäßigkeit und entsprechender Intensität ihrer (nebenberuflichen) Tätigkeit für die Fa.GEM-Collektion, ferner wegen Fehlens einer Berichterstattungspflicht, mangels Ausstattung mit Arbeitsmitteln des Unternehmers (Tragung der Kosten für Musterkollektion und Ausbildung durch die Franchisenehmer), mangels Verrichtung einer Arbeit im Betrieb des Unternehmens sowie ... mehr lesen...
Norm: IESG §2 Z1 ASGG §51 Abs3 Z2 IESG § 2 heute IESG § 2 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/1997 IESG § 2 gültig von 01.01.1987 bis 30.09.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 395/1986 ASGG § 51 heute ... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz: Während der Begriff der wirtschaftlichen Unselbständigkeit die arbeitnehmerähnliche Person vom wirtschaftlich selbständigen Unternehmer abgrenzt, wird die Abgrenzung zwischen einem arbeitnehmerähnlichen Ver... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz: Wesentlich für die Arbeitnehmerähnlichkeit ist auch die Fremdbestimmung der Arbeit, welche dann anzunehmen ist, wenn der wirtschaftliche Erfolg der Tätigkeit dem Unternehmer zukommt und der Beschäftigte in ... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz: Arbeitnehmerähnlichkeit ist vor allem bei einer gewissen Regelmäßigkeit der Arbeitsleistung gegeben, sofern die betreffende Person zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes (jedenfalls auch) auf diese Entlohn... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz: Für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist entscheidend das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit und daher die Abhängigkeit von einem oder mehreren bestimmten, nicht aber von einer unbegrenzten... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz: Die für und gegen die Annahme eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses sprechenden Umstände sind nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger half dem Beklagten in den Jahren 1983, 1984 und 1985 beim Christbaumverkauf in Schwechat. Er erhielt für seine gesamte Arbeitsleistung einschließlich des Fällens der Bäume und der Mithilfe beim Transport in den Jahren 1983 und 1984 - ohne ausdrückliche Vereinbarung - je 15.000 S. Auch für 1985 trafen die Streitteile keine Lohnvereinbarung. Am letzten Verkaufstag (24.Dezember 1985) hielt der Kläger die Tageslosung von 3.620 S zurück. Der Kläger half dem Be... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz: Während der Begriff der wirtschaftlichen Unselbständigkeit die arbeitnehmerähnliche Person vom wirtschaftlich selbständigen Unternehmer abgrenzt, wird die Abgrenzung zwischen einem arbeitnehmerähnlichen Ver... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz: Wesentlich für die Arbeitnehmerähnlichkeit ist auch die Fremdbestimmung der Arbeit, welche dann anzunehmen ist, wenn der wirtschaftliche Erfolg der Tätigkeit dem Unternehmer zukommt und der Beschäftigte in ... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz: Arbeitnehmerähnlichkeit ist vor allem bei einer gewissen Regelmäßigkeit der Arbeitsleistung gegeben, sofern die betreffende Person zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes (jedenfalls auch) auf diese Entlohn... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz: Für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist entscheidend das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit und daher die Abhängigkeit von einem oder mehreren bestimmten, nicht aber von einer unbegrenzten... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz: Die für und gegen die Annahme eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses sprechenden Umstände sind nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs3 Z2 SpG §16 ASGG § 51 heute ASGG § 51 gültig ab 01.01.1987 SpG § 16 heute SpG § 16 gültig ab 01.04.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2001 ... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Das Rekursgericht hat die allein strittige Frage der richtigen Gerichtsbesetzung (§ 37 Abs 3 ASGG) zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Beschlusses hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Rekursgericht hat die allein strittige Frage der richtigen Gerichtsbesetzung (Paragraph 37, Absatz 3, ASGG) zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: des an... mehr lesen...