RS OGH 2022/10/18 9ObA43/89, 8ObS1/96 (8ObS10/96), 9ObA207/97z, 4Ob223/99v, 9ObA146/00m, 9ObA151/01y

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Veröffentlicht am 08.02.1989
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Rechtssatz

Die für und gegen die Annahme eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses sprechenden Umstände sind nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085541

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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