RS OGH 1989/2/8 9ObA43/89, 8ObS1/96 (8ObS10/96), 9ObA207/97z, 4Ob223/99v, 9ObA146/00m, 9ObA151/01y,

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Veröffentlicht am 08.02.1989
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Norm

ASGG §51 Abs3 Z2

Rechtssatz

Die für und gegen die Annahme eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses sprechenden Umstände sind nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085541

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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