RS OGH 2022/10/18 9ObA43/89, 9ObA200/91 (9ObA201/91), 8ObS25/94, 9ObA9/96, 8ObS1/96 (8ObS10/96), 9Ob

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Veröffentlicht am 08.02.1989
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Rechtssatz

Arbeitnehmerähnlichkeit ist vor allem bei einer gewissen Regelmäßigkeit der Arbeitsleistung gegeben, sofern die betreffende Person zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes (jedenfalls auch) auf diese Entlohnung angewiesen ist und ihre Arbeit nicht in einem selbständigen eigenen Betrieb, sondern in wirtschaftlicher Unterordnung für die Zwecke eines anderen leistet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0086136

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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