RS OGH 2022/10/18 9ObA43/89, 9ObA48/95 (9ObA1008/95), 8ObS1/96 (8ObS10/96), 9ObA207/97z, 8ObA57/06z,

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Veröffentlicht am 08.02.1989
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Rechtssatz

Wesentlich für die Arbeitnehmerähnlichkeit ist auch die Fremdbestimmung der Arbeit, welche dann anzunehmen ist, wenn der wirtschaftliche Erfolg der Tätigkeit dem Unternehmer zukommt und der Beschäftigte in Bezug auf die von ihm ausgeübte Tätigkeit in seiner Entschlussfähigkeit auf ein Mindestmaß beschränkt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085534

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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