RS OGH 1989/2/8 9ObA43/89, 9ObA48/95 (9ObA1008/95), 8ObS1/96 (8ObS10/96), 9ObA207/97z, 8ObA57/06z, 4

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.02.1989
beobachten
merken

Norm

ASGG §51 Abs3 Z2

Rechtssatz

Wesentlich für die Arbeitnehmerähnlichkeit ist auch die Fremdbestimmung der Arbeit, welche dann anzunehmen ist, wenn der wirtschaftliche Erfolg der Tätigkeit dem Unternehmer zukommt und der Beschäftigte in Bezug auf die von ihm ausgeübte Tätigkeit in seiner Entschlussfähigkeit auf ein Mindestmaß beschränkt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085534

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten