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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 23.03.2022, Zahl XXXX , schrieb die Präsidentin des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der anhängigen Rechtssache der Beschwerdeführerin als beklagte Partei (im Folgenden: BF) wider die klagende Partei XXXX wegen (ausgedehnt) EUR 290.000,00 s.A. und Feststellung EUR 20.000,00 zur Zahl XXXX , der BF Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen 14 Tagen b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Dem vorliegenden Verwaltungsakt liegt das Grundverfahren vor dem Landesgericht (in Folge auch LG) XXXX zu GZ XXXX zugrunde, in welchem die nunmehrige Beschwerdeführerin (in Folge auch BF) als Zweitbeklagte auftrat. 2. Mit Beschluss des LG XXXX vom 28.11.2016 wurde dem Kläger des Grundverfahrens Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs 1 Z 1 lit a und c ZPO bewilligt. Mit weiterem Beschluss des LG XXXX vom 28.09.2017 wurden die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (BF) brachte am 25.06.2015 eine Klage mit einem Streitwert von € 9.860,00 beim Bezirksgericht XXXX Wien (im Folgenden: BG) ein. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 11.08.2015 war der beklagten Partei die Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs 1 Z 1 lit a, c und Z 3 ZPO bewilligt worden. 1. Die Beschwerdeführerin (BF) brachte am 25.06.2015 eine Klage mit einem Streitwert von € 9.860,00 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren vor dem Landesgericht XXXX (im Folgenden: LG), 1. Im Grundverfahren vor dem Landesgericht römisch 40 (im Folgenden: LG), Zahl: XXXX , brachte die klagende Partei am 05.07.2011 eine Klage mit einem Streitwert von € 14.054,60 gegen die nunmehrige beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) ein, die sie mit einem Antrag auf Verfahrenshilfe verband. Zahl: römisch 40 , brachte die klagend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit der zu XXXX des Bezirksgerichts XXXX erhobenen Mahnklage vom XXXX.2010 begehrte XXXX als Kläger vom beklagten Beschwerdeführer (BF) die Zahlung von EUR 6.594 s.A. Gleichzeitig beantragte er die Bewilligung der Verfahrenshilfe gemäß § 64 Abs 1 Z 1 lit a bis c ZPO (ua die einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Gerichtsgebühren und anderen bundesgesetzlich geregelten staatlichen Gebühren), die ihm mit Beschluss vom XXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die im Grundverfahren klagende Partei brachte mit Schriftsatz vom 24.10.2014 einen Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe sowie eine Oppositionsklage (bewertet mit EUR 750) gegen die nunmehrige Beschwerdeführerin (BF) ein. Der Verfahrenshilfeantrag wurde mit Beschluss vom 07.04.2014 im Umfang des § 64 Abs. 1 Z 1 lit. a und c bewilligt. Mit Urteil vom 07.01.2015 wurde die BF schuldig gesprochen, der bekla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren vor dem Landesgericht XXXX (im Folgenden: LG), Zahl:XXXX, brachte die klagende Partei am 03.02.2012 eine Mahnklage über einen Betrag von € 25.000,00 an Schmerzengeld gegen die nunmehrige beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) ein, die sie mit einem Antrag auf Verfahrenshilfe verband. 1. Im Grundverfahren vor dem Landesgericht römisch 40 (im Folgenden: LG), Zahl:XXXX, brachte die kl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 22.05.2017 Norm: GGG Art.1 §2 Z1 litaGGG Art.1 §2 Z1 litbGGG Art.1 §20 ZPO §70 ZPO § 70 heute ZPO § 70 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 70 gültig von 01.12.2004 bis 30.04.2022 zulet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren vor dem Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG), Zl.XXXX, brachte die klagende Partei am 16.11.2012 eine Unterlassungsklage mit einem Streitwert von € 8.720,00 gegen die nunmehrige beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) ein. 1. Im Grundverfahren vor dem Bezirksgericht römisch 40 (im Folgenden: BG), Zl.XXXX, brachte die klagende Partei am 16.11.2012 eine Unterlassungsklage mit einem ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.05.2017 Norm: GGG Art.1 §20 ZPO §64 ZPO §70 ZPO § 64 heute ZPO § 64 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 64 gültig von 01.07.2010 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...