Entscheidungen zu § 581 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2008/9/2 8ObA28/08p, 9ObA88/11y, 8Ob128/19k

Norm: ZPO §581
Rechtssatz: Im Falle einer vereinbarten obligatorischen Schlichtung kann die Partei den Rechtsweg nur dann beschreiten, wenn sie die Schlichtungsstelle nicht nur angerufen hat, sondern auch an Versuchen zu einer gütlichen Einigung teilnimmt und vor Klagseinbringung alle in der vereinbarten Schlichtungsklausel vorgesehenen Verfahrensschritte einhält. Vor Klagseinbringung ist daher die Entscheidung der Schlichtungseinrichtung im zu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.09.2008

RS OGH 1986/5/22 7Ob544/86, 6Ob158/13y, 6Ob5/14z, 6Ob84/14t

Norm: ZPO §577 ffZPO §581
Rechtssatz: Notwendiger Inhalt des Schiedsvertrages ist die genaue Bezeichnung der Parteien und des Streitfalls gemäß § 577 Abs 1 ZPO oder im Fall des § 577 Abs 2 ZPO die genaue Bezeichnung des bestimmten Rechtsverhältnisses, sowie die wirksame Willenserklärung, in diesen Fällen die Entscheidung durch Schiedsrichter oder ein Schiedsgericht treffen zu lassen. Für die Bezeichnung des Gegenstandes genügt es, wenn er in ei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.05.1986

RS OGH 1959/9/24 1Ob255/59

Norm: ZPO §581ZPO §583 Abs2 Z1
Rechtssatz: 1) Die Bestimmung des § 581 ZPO ist auf Schiedsrichter, die im Schiedsvertrag selbst benannt wurden, nicht anwendbar. 2) Die Bestimmung des § 583 Abs 2 Z 1 ZPO ist auch anzuwenden, wenn im Schiedsvertrag eine Person von beiden Parteien gemeinsam zum alleinigen Schiedsrichter bestellt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 255/59 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.1959

TE OGH 1959/9/23 1Ob255/59

Am 8. März 1955 schlossen der Antragsteller und der Antragsgegner in Form eines Briefes an Zivilingenieur Hans J. einen Schiedsvertrag, in welchem sie Zivilingenieur Hans J. zum alleinigen Schiedsrichter zur Bereinigung der Unklarheiten bestellten, die aus Anlaß der Zu- und Umbauarbeiten beim Privatsanatorium Dr. H. im Sommer 1954 bezüglich der Endabrechnung und der Baumängel aufgetreten seien. Zivilingenieur Hans J. nahm die Bestellung zum Schiedsrichter an, führte Schiedsverhandlung... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.09.1959

RS OGH 1951/12/3 2Ob774/51, 5Ob93/72

Norm: ZPO §581ZPO §582
Rechtssatz: Ist der infolge Säumnis einer Partei vom Gericht bestellte Schiedsrichter gestorben, so kann nicht sogleich das Gericht wegen Bestellung eines neuen Schiedsrichters angegangen werden, vielmehr muß wieder der Gegner zur Namhaftmachung eines Schiedsrichters aufgefordert werden. Hat es an einer Voraussetzung für die Bestellung eines Schiedsrichters gefehlt und hat dennoch das Erstgericht eine solche Bestellung vo... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.12.1951

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