RS OGH 2026/1/30 18OCg3/25b

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Veröffentlicht am 30.01.2026
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Rechtssatz

Schiedsvereinbarungen können fakultativ sein. In diesem Fall vereinbaren die Parteien ein einseitiges oder auch beiderseitiges Wahlrecht zwischen staatlicher Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit. Ob ein solches Wahlrecht besteht, ist durch Auslegung zu klären.

Entscheidungstexte

  • RS0142731">18 OCg 3/25b
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 30.01.2026 18 OCg 3/25b

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0142731

Im RIS seit

05.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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