Norm
ZPO §581Rechtssatz
Schiedsvereinbarungen können fakultativ sein. In diesem Fall vereinbaren die Parteien ein einseitiges oder auch beiderseitiges Wahlrecht zwischen staatlicher Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit. Ob ein solches Wahlrecht besteht, ist durch Auslegung zu klären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0142731Im RIS seit
05.02.2026Zuletzt aktualisiert am
05.02.2026