Norm: ABGB §1114 ZPO §569 ABGB § 1114 heute ABGB § 1114 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 569 heute ZPO § 569 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114 ZPO §569 ABGB § 1114 heute ABGB § 1114 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 569 heute ZPO § 569 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte mietete mit schriftlichem Mietvertrag vom 12. August 1987 das Geschäftslokal im Hause des Klägers in M*****. Das Mietverhältnis sollte nach diesem Vertrag am 31. Oktober 1990 von selbst enden. Mit der am 26. November 1990 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrt der Kläger von der Beklagten die Räumung des Bestandobjektes. Das Mietverhältnis habe nach dem Bestandvertrag von selbst geendet, ohne daß es einer Kündigung bedurft hätte. Der Klageve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gunther Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Edgar Huber, Dr.Birgit Jelinek, Dr.Ronald Rohrer und Dr.Ilse Huber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei 1.) Univ.Doz.Dr.Günter L*****, und 2.) Dr.Isabel L*****, beide vertreten durch Dr.Peter Krömer, Rechtsanwalt in St.Pölten, wider die beklagte Partei Brunhilde M****... mehr lesen...
Begründung: Zwischen der Beklagten und ihrem Sohn Franz E*****, der im Erbweg nach seinem Vater im Jahr 1974 das V*****gut in U***** übernommen hatte, kam es wegen des bücherlich zugunsten der Beklagten einverleibten Ausgedinges und Belastungs- und Veräußerungsverbotes ua in Ansehung der V*****alm mit bestimmten Grundstücken in der EZ ***** Grundbuch U***** immer wieder zu Streitigkeiten. Im Rechtsstreit C 255/84 vor dem Erstgericht obsiegte die nun Beklagte gegen den nunmeh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114 ZPO §569 ABGB § 1114 heute ABGB § 1114 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 569 heute ZPO § 569 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114 ZPO §569 ABGB § 1114 heute ABGB § 1114 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 569 heute ZPO § 569 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerber gestehen selbst zu, daß eine stillschweigende Erneuerung des Bestandvertrages gemäß § 1114 ABGB iVm § 569 ZPO bei Weiterbenützung des Bestandobjektes nur durch eine ablehnende Willenserklärung des Bestandgebers verhindert werden kann. Tatsächlich haben auch die in § 1114 ABGB und § 569 ZPO umschriebenen Verhaltensweisen nur die Wirkung einer schlüssigen Willensübereinstimmung über die Vertragsve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 21.9.1987 verstorbene Ehegatte der Erstbeklagten bzw Vater der Zweitbeklagten (im folgenden kurz Erblasser) war bei der klagenden Partei als Förster beschäftigt. Ende der Fünfzigerjahre verpachtete diese dem Erblasser ein bisher im Rahmen des Dienstvertrages als Deputat überlassenes Grundstück um einen unter dem ortsüblichen Niveau liegenden Pachtschilling für die Dauer des Dienstverhältnisses. Um das Jahr 1960 erklärte sich die klagende Partei damit ei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Schwarz, Dr. Jelinek und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria A*****, vertreten durch Dr. Walter Schuppich ua, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei Dr. James D*****, A*****, vertreten durch Dr. Werner Masser ua, Rechtsanwälte in Wien, wegen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr.Ursula B*****, vertreten durch Dr.Manfred Lampelmayer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Dr.Liane S*****, vertreten durch Dr.Johannes Patzak und Dr.Leopold Specht, Rechtsanwälte i... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114 Satz1 ABGB §1114 Satz3 ZPO §569 ABGB § 1114 heute ABGB § 1114 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1114 heute ABGB § 1114 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114 ZPO §567 ZPO §569 ABGB § 1114 heute ABGB § 1114 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 567 heute ZPO § 567 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte mietete am 12. Jänner 1988 von der durch den Hausverwalter vertretenen Hauseigentümerin die Zimmer-Küche-Wohnung Nr 27 befristet bis 15. September 1988. Im schriftlichen Mietvertrag wurde vereinbart, daß das Hauptmietverhältnis mit Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung erlischt. Dem Beklagten wurde erklärt, daß die Wohnung nur kurzfristig vermietet werden könne. Es blieb kein Zweifel offen, daß keine Bereitschaft bestand, dem Beklagten die Woh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114 ZPO §567 ZPO §569 ABGB § 1114 heute ABGB § 1114 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 567 heute ZPO § 567 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Verwaltungsgesellschaft; sie wurde von einer Investitionsgesellschaft ermächtigt, Wohnungen, an denen dieser das Wohnungseigentum zusteht, zu vermieten. Die Klägerin vermietete eine dieser Eigentumswohnungen der Beklagten im Sinne der mit 24. Oktober 1985 datierten Vertragsurkunde für die Zeit vom 15. Oktober 1985 bis 30. September 1990. Zu diesem Endtermin sollte das Mietverhältnis nach einer in die Mietvertragsurkunde aufgenommenen ausdrückliche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1115 MRG §29 Abs1 Z3 ZPO §569 ABGB § 1115 heute ABGB § 1115 gültig ab 01.01.1812 MRG § 29 heute MRG § 29 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat der Beklagten mit Mietvertrag vom 1. 6. 1982 ein Geschäftslokal vermietet, das sich in einem nach dem 31. 12. 1967 ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichteten Gebäude befindet. Gemäß Punkt IV des Mietvertrages war vereinbart, daß das Mietverhältnis am 15. 7. 1982 beginnt und bis zum 31. 3. 1990 abgeschlossen werde, sodaß es zu diesem Zeitpunkt ohne Aufkündigung ende. Gemäß Punkt römisch vier des Mietvertrages war vereinbart, daß das Mie... mehr lesen...
Norm: ABGB §114 ZPO §569 ABGB § 114 gültig von 15.07.1939 bis 15.07.1939 aufgehoben durch dRGBl. I S 1186/1939 ZPO § 569 heute ZPO § 569 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Wenn der Vermieter dem Sachwal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem Beklagten, der am 23.Feber 1979 wegen seiner Geistesschwäche beschränkt entmündigt worden war, wurde am 25.Jänner 1985 ein neuer Sachwalter bestellt und mit der Besorgung der Angelegenheiten des Verkehrs mit Ämtern und Behörden und der Pensionsversicherung sowie der Vermögensverwaltung betraut (§ 273 Abs 3 Z 2 ABGB). Dem Beklagten, der am 23.Feber 1979 wegen seiner Geistesschwäche beschränkt entmündigt worden war, wurde am 25.Jänner 1985 ein neuer Sachwal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und Margarethe L*** sind je zur Hälfte Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ 402 KG Kaltenbach mit dem Haus Kaltenbach 162. Mit schriftlichem, mit 1. Juni 1987 datierten Mietvertrag mietete die Beklagte eine Wohnung in diesem Haus. Der Mietvertrag hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "Ab 1. Juni 1987 mietet Mag. Z*** die .... Wohneinheit ..... Die Vereinbarung wird auf ein Jahr befristet abgeschlossen, kann aber im beiderseitigen Einvernehmen, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114 ZPO §569 ABGB § 1114 heute ABGB § 1114 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 569 heute ZPO § 569 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem als "Wohnungsuntermietvertrag" und "Ausbildungsvertrag" überschriebenen Vertrag vom 1.März 1987 vermietete die Klägerin die im Haus 1180 Wien, Edelhofgasse 9, im zweiten Stock gelegene Wohnung Nr. 9 dem Beklagten gegen einen monatlichen Mietzins von S 2.700. Das Bestandverhältnis sollte am selben Tag beginnen und ohne weitere Aufkündigung am 28.Februar 1988 enden. Die Klägerin begehrte mit ihrer mit 15.April 1988 datierten und am 20.April 1988 beim E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und sein Sohn Kurt M*** vermieteten mit schriftlichem Vertrag vom 29.Oktober 1981 die im Erdgeschoß ihres nach dem 31.Dezember 1967 ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichteten Hauses in Vöcklabruck, Radetzkystraße 9, gelegene Wohnung (bestehend aus Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad, WC und Vorraum) an den Beklagten. Der Mietvertrag sollte nach drei Jahren (Ende Oktober 1984) durch Zeitablauf ohne die Notwendigkeit einer Kündigung enden. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 137 KG Lainz mit dem Hause Wien 13., Konrad Dudengasse 45. Im Februar 1976 schloß sie mit den beiden Beklagten den schriftlichen Mietvertrag Beilage ./C, nach dessen Inhalt das Bestandverhältnis auf fünf Jahre befristet war. In der am 20.September 1983 beim Erstgericht eingelangten Räumungsklage wird geltend gemacht, die Beklagten hätten die Liegenschaft nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer nicht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FI ABGB §1115 ABGB §863 FII MRG §29 Abs1 Z3 ZPO §569 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1115 heute ABGB § 1115 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Alleineigentümerin des Einfamilienhauses August-Gliederer-Gasse Nr. 6 in Brunn am Gebirge vermietete mit schriftlichem Vertrag vom 31.5.1983 dem Beklagten für die Dauer vom 1.6.1983 bis zum 31.5.1984 ein Mansardenzimmer mit WC zur Alleinbenutzung und gewährte dem Mieter die Mitbenützung des Badezimmers und der Küche; am selben Tage wurde ferner vereinbart, daß der Mieter im Falle der Abwesenheit der Vermieterin ein Zimmer und ein Kabinett im Erd... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte mietete mit schriftlichem Mietvertrag vom 4. Jänner 1985 eine Wohnung in einem Haus der Klägerin. § 2 und § 8 des Mietvertrages bestimmten, daß das Mietverhältnis am 1. Jänner 1985 beginnt und am 30. Juni 1985 ohne vorherige Kündigung endet. Eine Kündigungsmöglichkeit während der Mietdauer war nicht vereinbart. In § 3 des Mietvertrages war monatliche Zinszahlung vereinbart. Die Beklagte mietete mit schriftlichem Mietvertrag vom 4. Jänner 1985 eine Wohnu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind zu je einem Drittel Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ 1122, KG V Gries, mit dem Haus Graz, Annenstraße 75/Finkengasse 1. Mit Mietvertrag vom 1. April 1984 hatte der Beklagte von den Klägerinnen vier in diesem Haus gelegene Geschäftsräume samt WC und Abstellraum und einen Büroraum auf die Dauer von sechs Monaten gemietet. Die Klägerinnen sind zu je einem Drittel Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ 1122, KG römisch fünf Gries, mit dem H... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114 ABGB §1115 MRG §29 ZPO §569 ABGB § 1114 heute ABGB § 1114 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1115 heute ABGB § 1115 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...