Begründung: Im Verfahren AZ 16 C 189/07i hob das Bezirksgericht Hernals mit Urteil vom 27. Mai 2008 die Aufkündigung vom 25. Mai 2007 auf und wies das auf Räumung näher bezeichneter Geschäftsräumlichkeiten gerichtete Begehren ab. Das Gericht zweiter Instanz gab der dagegen von den nunmehrigen Wiederaufnahmsklägern erhobenen Berufung nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Mit Beschluss vom 23. Juni 2009 wurde die außerordentliche Revision der ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der Beklagten vom 7. 11. 2001 wurde der Anspruch des Klägers auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab 1. 11. 2001 in der monatlichen Höhe von 30.156 ATS (2.191,52 EUR) anerkannt. Mit Bescheid der Beklagten vom 23. 11. 2004 wurde das Verfahren über den Anspruch des Klägers auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wieder aufgenommen (= Punkt 1. des Bescheids) und gleichzeitig ausgesprochen, dass die vorzeitige Alterspen... mehr lesen...
Norm: ZPO §474 Abs1ZPO §519 Abs1 Z2 HZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Überweist das Berufungsgericht des Vorprozesses die Wiederaufnahmsklage an das Erstgericht, richtet sich die Zulässigkeit des Rekurses gegen den Überweisungsbeschluß nach § 519 Abs 1 Z 2 zweiter Fall ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 316/98h Entscheidungstext OGH 22.04.1999 6 Ob 316/98h ... mehr lesen...
Norm: ZPO §474 Abs1ZPO §530 Abs1 Z7 AZPO §530 Abs1 Z7 G1ZPO §532 Abs2ZPO §534 Abs1
Rechtssatz: Wird eine Wiederaufnahmsklage statt beim Prozeßgericht bei einer höheren Instanz des Vorprozesses eingebracht, sodaß sie im Sinne des § 474 Abs 1 ZPO an das Prozeßgericht überwiesen wurde, ist für die Einhaltung der Frist des § 534 Abs 1 ZPO das Einlangen der Klage beim Gericht höherer Instanz entscheidend. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §532 Abs2ZPO §538JN §31 VII
Rechtssatz: Die Delegierung des Verfahrens über eine Wiederaufnahmsklage von dem nach § 532 Abs 2 ZPO zuständigen Prozessgericht erster Instanz an ein anderes Gericht aus Gründen der Zweckmäßigkeit (§ 31 JN) kommt erst in Betracht, wenn feststeht, dass es zu einer kontradiktorischen Auseinandersetzung kommt. Dazu muss bereits das Vorprüfungsverfahren nach § 538 ZPO abgeschlossen sein. En... mehr lesen...