Entscheidungen zu § 532 Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

62 Dokumente

Entscheidungen 61-62 von 62

RS OGH 1952/4/23 1Ob18/52, 4Ob59/52, 1Ob777/52, 3Ob798/52, 3Ob127/54, 4Ob22/55, 7Ob220/56, 1Ob182/57

Norm: ZPO õ532 Abs2
Rechtssatz: Für die Frage, ob zur Entscheidung über eine Wiederaufnahmsklage das Berufungsgericht zuständig ist, ist allein maßgebend, ob es abweichend vom Erstgericht zu einer anderen Sachverhaltsfeststellung gelangte. Ob diese sich auf ein zulässiges oder unzulässiges Abgehen von der erstrichterlichen Beweiswürdigung, auf eine Beweiswiederholung oder eine Richtigstellung einer Aktenwidrigkeit stützt, ist bedeutungslos. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.04.1952

RS OGH 1936/6/10 3Ob368/36

Norm: ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Zuständigkeit des Berufungsgerichtes zur Entscheidung über die auf § 530 Abs 2 ZPO gestützte Wiederaufnahmsklage, wenn das Berufungsgericht die gleichen Feststellungen auf eine erst im Berufungsverfahren abgelegte neue oder auf eine von der Aussage in erster Instanz abweichende Zeugenaussage stützt. Entscheidungstexte 3 Ob 368/36 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.06.1936

Entscheidungen 61-62 von 62