Norm: ZPO §532 Abs2 ZPO § 532 heute ZPO § 532 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz: Für die Frage, ob zur Entscheidung über eine Wiederaufnahmsklage das Berufungsgericht zuständig ist, ist allein maßgebend, ob es abweichend vom Erstgericht zu einer ande... mehr lesen...
Norm: ZPO §532 Abs2 ZPO § 532 heute ZPO § 532 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz:
Zuständigkeit des Berufungsgerichtes zur Entscheidung über die auf § 530 Abs 2 ZPO gestützte Wiederaufnahmsklage, wenn das Berufungsgericht die gleichen Feststellunge... mehr lesen...