Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht die vom Kläger gegen das Ersturteil erhobene Berufung zurück und sprach aus, daß die Beklagte die Kosten ihrer Berufungsbeantwortung selbst zu tragen habe. Da der Kläger die Berufung gegen das ihm am 1.8.1997 zugestellte Urteil erst am 23.9.1997 zur Post gegeben habe, sei die Berufung verspätet. Der Beklagten stünden Kosten der Berufungsbeantwortung nicht zu, weil sie auf die Verspätung der Berufung nicht hin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat mit dem bekämpften Beschluß die Abweisung des vom Kläger gestellten Antrages auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einwendungsfrist gegen die gerichtliche Aufkündigung des Erstgerichtes vom 4.2.1997 bestätigt und darüber hinaus (hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit der mit der Zustellung dieses verfahrenseinleitenden Schriftsatzes an den Kläger behaupte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht überwies den Antrag des Antragstellers auf Feststellung des angemessenen Hauptmietzinses und der zulässig anfallenden Betriebskosten sowie den Antragsgegner auf Zurückzahlung der Überschreitungsbeträge zu verhalten, in das streitige Verfahren und trug dem Antragsteller auf, seinen Antrag den gesetzlichen Erfordernissen einer Klage (§ 226 ZPO) anzupassen. Das Erstgericht überwies den Antrag des Antragstellers auf Feststellung des angemessenen Hauptm... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 K MRG §37 Abs3 Z16 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.... mehr lesen...
Norm: ZPO §230a ZPO §528 Abs2 Z2 ZPO § 230a heute ZPO § 230a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 230a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 528 h... mehr lesen...
Begründung: Die vom Kläger am 7.Juni 1996 beim Bezirksgericht Josefstadt eingebrachte Klage auf Zahlung von 1,195.193,77 S sA und Feststellung der Haftung des beklagten Liegenschaftseigentümers für alle Schäden und Aufwendungen im Zusammenhang mit einem vereinbarten, jedoch gescheiterten Dachbodenausbau wurde vom Bezirksgericht Josefstadt wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen. Dem Rekurs des Klägers wurde nicht Folge gegeben, weil es sich um keine Bestandsache iSd § 49 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §230a ZPO §528 Abs2 Z2 ZPO § 230a heute ZPO § 230a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 230a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 528 h... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichts, mit dem ua die Belohnung des Sachwalters für seine Tätigkeit in den Abrechnungszeiträumen vom 1.11.1994 bis 31.12.1995 und vom 1.1.1996 bis 30.11.1996 festgesetzt und Entlohnungsmehrbegehren für beide Zeiträume abgewiesen wurden. Es sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen die Bestätigung der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §38 Abs3 ZPO §528 Abs2 Z3 D1 ZPO § 38 heute ZPO § 38 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde im Verfahren zur AZ 9 Cg 285/94a des Landesgerichts Salzburg von Dr.Joachim Hörlsberger, Rechtsanwalt in Salzburg, vertreten. Mit Urteil vom 30.Juli 1996, dessen Ausfertigung den Parteien am 2.Oktober 1996 zugestellt wurde, wies das Erstgericht das Klagebegehren, ein bestimmter Liegenschaftskaufvertrag zwischen den Streitteilen sei „aufgehoben“, ab und erkannte den Kläger schuldig, den beklagten Parteien 169.238,88 S an Verfahrenskosten zu bezahlen. De... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist unbestritten seit 1982 Hauptmieter näher bezeichneter Bestandobjekte in einem dem Beklagten (seit 1992) gehörigen Haus; ein schriftlicher Mietvertrag besteht nicht. Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren auf Ausstellung eines schriftlichen unbefristeten Hauptmiet- vertrags zu einem, basierend auf Oktober 1996 monatlichen Bestandzins, in Höhe von 3.252,50 S ab; die zweite Instanz sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstands 50.000 S nicht ... mehr lesen...
Norm: ZPO §38 Abs3 ZPO §528 Abs2 Z3 D1 ZPO § 38 heute ZPO § 38 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist zwar richtig, daß einem Anerkenntnis keine über den konkreten Teilbetrag hinausgehende Wirkung zukommt (SZ 55/176 uva). Die klagende Partei ist ihrer Pflicht zur Aufschlüsselung der Klagsforderung jedoch durch die Beilage ./H im Zusammenhang mit der Beilage ./G nachgekommen, gegen deren Richtigkeit der Beklagte nichts Konkretes vorgebracht hat. Da diese Aufschlüsselung des Klagsbetrages nachvollziehbar und ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines von der betreibenden Partei am 4.9.1995 beim Erstgericht eingebrachten Antrages bewilligte dieses mit Beschluß vom 11.10.1995 (ON 30) aufgrund eines ausländischen Exekutionstitels Exekution durch Pfändung des nationalen Anteils von zugunsten der verpflichteten Partei beim internationalen Patentamt in Genf sowie beim österreichischen Patentamt in Wien eingetragenen Markenrechten. Diesen Beschluß bekämpfte die Verpflichtete mit Rekurs und Widerspruch u... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht wies die Nebenintervention des Revisionsrekurswerbers zurück und den Antrag der auf seiten der beklagten Parteien beigetretenen Nebenintervenienten, ihnen Kosten für die Erstattung von Schriftsätzen zuzusprechen, ab. Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die Entscheidung über die Zurückweisung der Nebenintervention und änderte die Kostenentscheidung in teilweiser Stattgebung d... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs4 ZPO §514 Abs1 ZPO §515 ZPO §519 Abs1 A ZPO §528 Abs1 K ZPO §528 Abs2 K ZPO § 18 heute ZPO § 18 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 18 gültig von 01.01.1898 bis 31.03.2009 Z... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 2.10.1989 verkaufte die klagende Stadtgemeinde der beklagten Partei die Liegenschaft EZ 528 Katastralgemeinde B***** um 31,500.000 S. Mit weiterem Kaufvertrag vom 2.5.1991 wurde der beklagten Partei die Liegenschaft EZ 52 derelben Katastralgemeinde, bestehend aus dem Grundstück Nr.605, um 5,400.000 S verkauft. Im Zuge der grundbücherlichen Durchführung der Kaufverträge wurde das Grundstück Nr.605 dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ 528 zugeschr... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 1.4.1997, ON 9, hat das Rekursgericht dem Rekurs der klagenden Partei gegen die Zurückweisung der Klage (ON 4) Folge gegeben und dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. In den Gründen dieses Beschlusses wird als Vorfrage für den vom Rekursgericht bejahten Anwaltszwang unter anderem ausgeführt, der Streitgegenstand der Prüfungsklage betrage nicht S 30.000,--, sondern vielmehr S 38,191.225,-- (AS 39). Mit Be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in der außerordentlichen Revision angeschnittenen Rechtsfragen sind nicht, wie nach § 502 Abs 1 ZPO erforderlich (1 Ob 39/94; 1 Ob 535/95; 1 Ob 42/95; 3 Ob 177/97v; vgl auch Kodek in Rechberger ZPO Rz 3 zu § 502), präjudiziell für die Entscheidung. Nach der vom Berufungsgericht als unbedenklich übernommenen negativen Feststellung zur Höhe der Klagsforderung könnte die Klage auch bei einer Beantwortung dieser Re... mehr lesen...
Begründung: Der (führenden) betreibenden Partei wurde mit Beschluß vom 11.Oktober 1995 die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten bewilligt. In der Versteigerungstagsatzung vom 9.Mai 1996 erhielt der Meistbietende um 1,041.000 S den - schließlich in Rechtskraft erwachsenen - Zuschlag. Nach dem Meistbotsverteilungsbeschluß vom 28. Oktober 1996 wurden einem im Verhältnis zur (führenden) betreibenden Partei vorrangigen Simultanpfandgläubiger, dem der Beitritt z... mehr lesen...
Begründung: Die beiden klagenden und gefährdeten Parteien (im folgenden nur klagende Parteien) sind Schweizer Aktiengesellschaften, die mit Blutplasma und Plasmaprodukten handeln und diese Waren auch nach Österreich exportieren. Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Parteien (im folgenden nur Beklagter) ist als Ministerialrat Abteilungsleiter im „Gesundheitsministerium“ mit dem Aufgabenbereich der Unbedenklichkeits- und Qualitätssicherheit für Blut und Blutprodukte und veranlaßt... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Das Erstgericht wies den Verfahrenshilfeantrag des Antragstellers, der sich erkennbar als politischer - noch nicht anerkannter - Flüchtling durch seine Entlassung aus der Bundesbetreuung und die Verweigerung von Sozialhilfe beschwert erachtet, für eine Amtshaftungsklage gegen zwei Rechtsträger mit der
Begründung: zurück (richtig wohl: ab), dieses Verfahren gehöre zu den Verwaltungsbehörden, ein zivilrechtlicher Anspr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das als "außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnete Rechtsmittel der klagenden Partei gegen die Bestätigung der von der ersten Instanz nicht zugelassenen Klagsänderung ist jedenfalls unzulässig. Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO sind von der Unanfechtbarkeit bestätigender Beschlüsse nur solche ausgenommen, mit denen die Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde; dem wurden von der herrsch... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei brachte am 12.Juni 1997 beim Erstgericht die Klage auf Scheidung ihrer Ehe ein. Gleichzeitig beantragte sie, ihrem Ehemann, dem Gegner, mittels einstweiliger Verfügung aufzutragen, die Ehewohnung bis zur rechtskräftigen Erledigung des zwischen den Streitteilen anhängigen Scheidungsverfahrens zu verlassen. Sie führte dazu aus, ihr Ehemann habe sie bereits mehrfach beschimpft und aufgefordert, aus der gemeinsamen Ehewohnung zu verschwinden. Am... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt festzustellen, daß sie Hauptmieterin der Wohnung top Nr. 10, W*****, ist. Sie begehrt weiters, die Beklagten schuldig zu erkennen, der Klägerin das Bestandobjekt zu übergeben. Zur Sicherung ihres Anspruches beantragt die Klägerin, den Beklagten aufzutragen, sich bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage auf Zuhaltung des Hauptmietvertrages jeglicher Verfügung über die Wohnung top Nr. 10, W*****, insbesondere durch Vermietung oder Verk... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nur dann zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung der dort genannten Rechtsfragen abhängt (JBl 1985, 303 uva), wenn also die angeschnittene Rechtsfrage präjudiziell ist (1 Ob 39/94; 1 Ob 535/95; 1 Ob 42/95). Dies trifft auf die in der außerordentlichen Revision angesprochenen Fragen aber nicht zu. In der grundlegenden Nach Paragraph 502, Absatz ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind türkische Staatsbürger. Ihre Ehe wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 25. November 1994, GZ C 227/91f-44, geschieden. Der Scheidungsausspruch erwuchs mit 10.1.1995 in Rechtskraft. Die Klägerin begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen, ihr einen monatlichen Unterhalt von S 4.500,-- zu zahlen. Sie brachte die Klage am 19.7.1991 ein; ihr Begehren war auf Unterhalt während aufrechter Ehe gerichtet. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverh... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 18.3.1997 wurde die der klagenden Partei ab 12.4.1993 zustehende Versehrtenrente der Höhe nach mit S 1.214,30 festgesetzt. Das Erstgericht wies den gleichzeitig mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage gestellten Antrag der klagenden Partei ab, zur "Sicherung der hohen Zahlungsrückstände der beklagten Partei" eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Es führte aus, daß von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit der beklagten... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte die Kosten der Abwesenheitskuratorin des unterhaltspflichtigen Vaters der Pflegebefohlenen mit S 3.490,56 und verpflichtete diese zur Bezahlung. Das Rekursgericht änderte die angefochtene Entscheidung dahin ab, daß der Antrag der Abwesenheitskuratorin, der Minderjährigen die Bezahlung dieser Kosten aufzutragen, abgewiesen wurde; es sprach aus, daß der Revisionsrekurs nach § 14 Abs 2 Z 2 AußStrG jedenfalls unzulässig sei. Das Rekursgeric... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist zwar, daß das Berufungsgericht in der Frage der Beweislast von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgewichen ist. Nach EF 54.335 und EF 60.136 muß nämlich der Kläger, wenn dem Beklagten der Beweis gelungen ist, daß er an einer geistigen Störung leidet, die seinem Verhalten allgemein die Qualifikation von Ehescheidungsgründen aus Verschulden nehmen würde, beweisen, daß im Einzelfall bestimmte ... mehr lesen...