Norm
ZPO §38 Abs3Rechtssatz
Kostenentscheidungen der zweiten Instanz sind im Umfang des § 38 Abs 3 ZPO auch dann nicht mittels Revisionsrekurses anfechtbar, wenn die zweite Instanz insoweit erstmals entschieden hat.Kostenentscheidungen der zweiten Instanz sind im Umfang des Paragraph 38, Absatz 3, ZPO auch dann nicht mittels Revisionsrekurses anfechtbar, wenn die zweite Instanz insoweit erstmals entschieden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108950Im RIS seit
25.12.1997Zuletzt aktualisiert am
06.07.2012