Norm: ZPO §528 Abs2 Z3 D1AußStrG 2005 §62 Abs2 Z1 B2a ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gü... mehr lesen...
Begründung: Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der verpflichteten Partei wurde dem Masseverwalter - und nunmehrigen Revisionsrekurswerber - auf seinen Antrag mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 23. 2. 1993, S 22/93-7, gemäß § 119 KO die kridamäßige Versteigerung der Liegenschaft EZ ***** GB ***** I*****, durch Beitritt zu dem bereits behängenden Zwangsversteigerungsverfahren E 24/92 des Erstgerichtes bewilligt. Das Konkursgericht sprach in diesem Beschl... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hatte den Prozeßgegner des Klägers in einem Zivilprozeß als im Rahmen der Verfahrenshilfe erst nach Klagseinbringung beigegebener Rechtsanwalt vertreten. Der Kläger obsiegte in allen drei Instanzen. Bereits in der Klagebeantwortung hatte der nunmehrige Kläger den Antrag gestellt, dem Prozeßgegner die Verfahrenshilfe zu entziehen. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt er vom Beklagten die Zahlung von S 107.387,62 sA, das seien seine eigenen Prozeßkost... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Teil seiner Entscheidung vom 22. Oktober 1998 wies das Rekursgericht einen Rekurs des Verpflichteten zurück. Es sprach aus, daß der Entscheidungsgegenstand S 52.000, nicht aber S 260.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Verpflichtete stellt in seinem an den Oberste Gerichtshof gerichteten, beim Erstgericht eingebrachten "außerordentlichen" Revisionsrekurs ausdrücklich den Antrag, diesen zuzulassen. Das E... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z3 D1AußStrG 2005 §62 Abs2 Z1 B2a ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gü... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte zunächst die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 2 Mio S zuzüglich 4 % Zinsen seit 1. 1. 1994 und zum Ersatz der Prozeßkosten. Noch vor Schluß der Verhandlung erster Instanz schränkte die klagende Partei das Klagebegehren infolge Hinterlegung des eingeklagten Kapitals von 2 Mio S bei Gericht auf Zinsen und Kosten ein: Der Beklagte möge schuldig erkannt werden, 4 % Zinsen aus 2 Mio S ab 1. 11. 1994 zu zahlen und die Prozeßkosten zu er... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner KR A***** ist Eigentümer des gegen Ende des vorigen Jahrhunderts errichteten Hauses *****. Er schloß am 29. 8. 1988 mit DI Ernst S***** einen schriftlichen, ab 1. 9. 1988 in Kraft tretenden Mietvertrag über eine Wohnung im Erdgeschoß dieses Hauses. Der Antragsteller DI S***** räumte die Wohnung Ende Februar 1992. Am 19. 6. 1992 beantragte er bei der Schlichtungsstelle des Stadtamtes Leoben die Feststellung, daß die von ihm am Mietobjekt getätigte... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gemeinde begehrte vom beklagten Sprengelarzt die Räumung des näher bezeichneten Arzthauses zufolge fristgerechter Aufkündigung und Beendigung des Vertragsverhältnisses. Das Erstgericht verwarf die Einrede der Unzulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs (Punkt I.) und wies das Klagebegehren ab (Punkt II.), das Berufungsgericht hob Punkt II. des Ersturteils mit Beschluß vom 12. Dezember 1997 auf und verwies die Rechtssache zur ergänzenden Verhandlung und neu... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31.12... mehr lesen...
Begründung: Zur Verhandlung und Entscheidung der beim Landesgericht Klagenfurt zu 29 Cg 96/96b anhängig gewesenen Rechtssache war der Richter dieses Gerichtes Mag. Gerhard P***** zuständig. Er hat sowohl den mit der Klage gestellten Verfahrenshilfeantrag des Klägers als auch das Klagebegehren nach Verhandlung am 15. 12. 1997 mit Urteil vom selben Tag abgewiesen. Rekurs und Berufung waren erfolglos. Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes erhob der Kläger außerordentliche... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31.12... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 13 Cg 1045/92z des Landesgerichtes Innsbruck erwirkte die Beklagte am 29. 9. 1992 ua gegen den Kläger ein Versäumungsurteil gemäß der §§ 396, 398 ZPO, mit dem der Kläger zur Zahlung von S 117.667,46 sA an die Beklagte verurteilt wurde. Die Klage enthielt das Tatsachenvorbringen, daß die Beklagte dem Kläger über dessen Antrag einen Teilzahlungskredit eingeräumt habe, der wegen eingetretenen Terminsverlustes in der eingeklagten Höhe zur Rückzahlung fäll... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rechtsmittel des Klägers ist absolut unzulässig, einerseits zufolge § 528 Abs 2 Z 2 ZPO (Entscheidung des Rekursgerichts, mit welchem der erstrichterliche Beschluß zur Gänze bestätigt wurde), andererseits zufolge § 528 Abs 2 Z 4 ZPO. Danach ist der Rekurs an den Obersten Gerichtshof gegen Entscheidungen "über die Verfahrenshilfe" jedenfalls, also selbst bei Vorliegen erheblicher Rechtsfragen iSd § 528 Abs 1 iVm... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1997 §528 Abs2 Z1 L JN §49 Abs2 Z2c JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte S 50.000 an Schmerzengeld und eine mit S 5.000 bewertete Feststellung der Haftung für allfällige weitere Schmerzengeldansprüche und andere Folgen aus einem Unfall vom 29. November 1985. Die beklagten Parteien beantragten die Abweisung des Klagebegehrens. Das Erstgericht stellte mit Zwischenurteil den Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Schmerzengeld den beklagten Parteien gegenüber dem Grunde nach als zu Recht bestehend fest und behielt ... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung seines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches begehrt der Kläger von der Beklagten, der nicht sorgeberechtigten mütterlichen Großmutter seines Sohnes, es bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreites zu unterlassen, Telefongespräche zwischen dem mj. Armin P***** und der gefährdeten Partei mitzuhören bzw mitzuschneiden. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab. Das Rekursgericht erließ die begehrte einstweilige Verfügung und sprach au... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29. 4. 1998, ON 10, hat das Oberlandesgericht Wien dem Rekurs des Klägers gegen den Beschluß des Landesgerichtes Krems a. d. Donau vom 8. 7. 1997, 6 Cg 118/97f-3 nicht Folge gegeben und den Revisionsrekurs für unzulässig erklärt. Mit weiterem Beschluß vom 24. 6. 1998 hat das Rekursgericht den Antrag des Klägers, den Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2a ZPO iVm § 508 ZPO für zulässig zu erklären, als unzulässig zurückgewiesen. Mit weiterem Beschluß... mehr lesen...
Begründung: In einem Streit zwischen Mutter und Großmutter um die Obsorge für die Mj. Yvonne L***** ist das Rekursgericht mit einem Rechtsmittel der Mutter gegen die Abweisung eines Provisorialantrages befaßt, mit dem im wesentlichen erreicht werden sollte, das Kind sofort aus der Obhut der Großmutter in jene der Mutter zu bringen. Das Rekursgericht erachtete für seine Entscheidung ua die Vernehmung der Mj. als unbedingt erforderlich, die jedoch mehreren Vorladungen keine Folg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte vom Beklagten S 5.000,-- s.A. mit der
Begründung: , er habe diesen Betrag für eine Wohnung bezahlt und fordere ihn nach Rücktritt zurück. Der Beklagte erhob Einspruch und lehnte die zuständige Richterin ab. Der Vorsteher des Bezirksgerichts wies den Ablehnungsantrag ab. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Beklagten als unzulässig zurück, weil der Streitgegenstand den in § 517 ZPO genannten Betrag nicht übersteige und keiner der dort in Z ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der beklagten Partei aufrecht zu den IU Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung 1995 rechtsschutzversichert. Die hier maßgebenden Bestimmungen lauten auszugsweise. Artikel 8 Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer zur Sicherung seines Deckungsanspruches zu beachten ? (Obliegenheiten) 1. Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, ist er verpflichtet, 1. 1 ... 1. 2. dem Versicherer die Beauftragung des Rechtsv... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die Abweisung des Antrages der Kläger durch das Erstgericht, den Beklagten mit einstweiliger Verfügung die Veräußerung bestimmter Liegenschaftsanteile zu verbieten, das Veräußerungsverbot auf den Anteilen der Beklagten anzumerken und dem Erstbeklagten den Auftrag zu erteilen, die einzige Ausfertigung eines Rangordnungsbeschlusses bei Gericht zu hinterlegen. Es sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgege... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von der beklagten Partei die Zahlung von DM 24.245 sA aus dem Titel des Schadenersatzes. Zugleich wurde die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Anspruchs der klagenden Partei beantragt, wonach der beklagten Partei verboten werde, über die Klagsforderung, die ihr angeblich aufgrund einer Treuhandvereinbarung gegenüber einem Drittschuldner zustehe, zu verfügen, und dem Drittschuldner verboten werde, das aus dem Treu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung bedarf eine Wiederaufnahmsklage keiner neuerlichen Bewertung des Streitgegenstands durch das Rechtsmittelgericht, weil der Entscheidungsgegenstand im früheren Verfahren und im Wiederaufnahmeverfahren identisch ist (SZ 64/172; EvBl 1994/3; 4 Ob 552/94; u.a.). In Anbetracht des S 260.000,- übersteigenden Streitwerts des Hauptprozesses, ist daher der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1997 §528 Abs2a LZPO idF WGN 1997 §528 Abs2 Z1a L JN §58 Abs1 JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: In Unterhaltssachen bedarf es keiner Bewertung des Entscheidungsgegenstandes durch das Gericht zweiter Instanz. ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind österreichische Staatsbürger und miteinander verheiratet. Die jetzt in Österreich aufhältige Frau verband ihre Scheidungsklage mit einem auf einstweiligen Unterhalt gerichteten Sicherungsantrag. Sie begehrt nach dessen Ausdehnung 25.000 S monatlich (ON 19). Der Beklagte hält sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten auf und ist dort berufstätig. Im Provisorialverfahren ist vor allem die Höhe seines Einkommens strittig. Die Klägerin behauptete Ei... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden nur Kläger) war als Mandatar der SPÖ Vizebürgermeister einer oberösterreichischen Gemeinde und Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, über deren Vermögen am 27. Juni 1997 der - zwischenzeitig nach Bestätigung eines Zwangsausgleiches aufgehobene - Konkurs eröffnet wurde; die beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagter) ist als Mandatar der ÖVP Bürgermeister derselben Gemeinde und machte i... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Nichtigerklärung eines Generalversammlungsbeschlusses. Das Erstgericht wies die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück, weil für derartige Rechtsstreitigkeiten ein Schiedsvertrag geschlossen worden sei. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig sei. Ein Bewertungsausspruch unterblieb. Die Klägerin begehrte die Nichtigerklärung eines... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung top Nr.26 im Haus T*****straße ***** Wien, das im Eigentum des Antragsgegners steht. Am 22. 12. 1995 brachte er beim magistratischen Bezirksamt für den 2. Bezirk einen auf § 37 Abs 1 Z 8 MRG gestützten Antrag ein (MBA 2-SL 12.507/95). Er begehrte, festzustellen, daß die von ihm gemietete Wohnung in die Kategorie "C" einzuordnen sei, daß durch Vorschreibungen eines monatlichen Hauptmietzinses von S 2.700,- ab 1. 3. 1995 das ... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren zu 29 Cg 33/94k des Landesgerichtes Klagenfurt lehnte der Beklagte den erkennenden Richter Mag. Gerhard Pöllinger als befangen ab. Der schriftliche Ablehnungsantrag wurde ihm wegen Fehlens der Unterschrift eines Rechtsanwaltes zur Verbesserung rückgestellt. Der Ablehnungswerber entsprach jedoch dem Verbesserungsauftrag nicht, weshalb das Erstgericht den Ablehnungsantrag aus formellen Gründen zurückwies. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Beklagten gab d... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 5. 9. 1996 wurde der von der Rechtsanwaltskammer namhaftgemachte Rechtsanwalt Dr. Michael M***** zum einstweiligen Sachwalter für Peter M***** bestellt. Gegen diesen Beschluß erhob der Sachwalter Rekurs mit dem Vorbringen, die Voraussetzungen für eine Sachwalterbestellung seien nicht gegeben. Das Rekursgericht gab diesem Rekurs keine Folge. Nach Vorliegen eines psychiatrischen Gutachtens wurde das Verfahren eingestellt und der einstweilige Sachwalt... mehr lesen...