Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236; BAO §80; BAO §9; B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051; B-VG Art133 idF 2012/I/051; VwGG §34 Abs1; ZPO §500; BAO § 236 heute BAO § 236 gültig ab 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 30. August 2013 über die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen vom November 2008 bis Juni 2012 als unbegründet ab. Das Bundesfinanzgericht ging hiebei - nach näherer Darstellung der Beweisergebnisse und seiner Erwägungen - zusammenfassend davon aus, dass das Kind des Revisionswerbers seine Berufsausbildung nicht ernsthaft und zielstrebig absolviert... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde gegen den wider den Revisionswerber erlassenen Haftungsbescheid des Finanzamtes J vom 10. Oktober 2011, mit dem dieser als Geschäftsführer der R GmbH zur Haftung für Umsatzssteuer für die Jahre 2003 bis 2006 sowie für den Monat Juli 2011 herangezogen wurde, ab. Das Bundesfinanzgericht sprach weiter aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig sei. Das Erkenntnis ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerden gegen Bescheide des Finanzamtes 2/20/21/22 vom 7. August 2012 über die Versagung eines Nachsichtsansuchens sowie eines Antrages auf Entlassung aus dem Gesamtschuldverhältnis (zwischen dem Revisionswerber als nach §§ 9, 80 BAO haftenden Geschäftsführer und der Gesellschaft) als unbegründet ab. Weiters sprach das Bundesfinanzgericht darin aus, dass Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4; B-VG Art133; ZPO §500; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geänder... mehr lesen...
1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z1 idF 2012/I/051; B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051; B-VG Art133 idF 2012/I/051; ZPO §500; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist geg... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z1 idF 2012/I/051; B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051; B-VG Art133 idF 2012/I/051; ZPO §500; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z1; B-VG Art133 Abs4; B-VG Art133; VwGG §34 Abs1; ZPO §500; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z1 idF 2012/I/051; B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051; B-VG Art133 idF 2012/I/051; ZPO §500; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Hat das Erkenntnis nur eine geringe Geldst... mehr lesen...
Ist ein Bescheid, gegen den eine Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 lit. a B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung beim Verwaltungsgerichtshof zulässig ist, vor Ablauf des 31. Dezember 2013 erlassen worden, läuft die Beschwerdefrist mit Ende des 31. Dezember 2013 noch und wurde gegen diesen Bescheid nicht bereits bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben, so kann gegen ihn gemäß § 4 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsbarkeits-... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §25a;VwRallg; ZPO §500; ZPO §502 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §25a;VwRallg; ZPO §500; ZPO §502 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Gemäß § 4 Abs. 5 VwGbk-ÜG ist die Revision gegen den Bescheid einer unabhängigen Verwaltungsbehörde oder einer Behörde gemäß Art. 20 Abs. 2 Z 2 oder 3 B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung unzulässig, wenn die Voraussetzungen des Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht vorliegen. Eine solche Revision hat gesondert die Gründe: zu enthalten, warum die Voraussetzungen des Art. 133 Abs. 4 B-VG vorliegen. Ob eine solche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist, ist ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z1 idF 2012/I/051; B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051; B-VG Art133 idF 2012/I/051; ZPO §500; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Ist ein Bescheid, gegen den eine Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 lit. a B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung beim Verwaltungsgerichtshof zulässig ist, vor Ablauf des 31. Dezember 2013 erlassen worden, läuft die Beschwerdefrist mit Ende des 31. Dezember 2013 noch und wurde gegen diesen Bescheid nicht bereits bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben, so kann gegen ihn gemäß § 4 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsbarkeits-... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §25a;VwRallg; ZPO §500; ZPO §502 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Ist ein Bescheid, gegen den eine Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 lit. a B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung beim Verwaltungsgerichtshof zulässig ist, vor Ablauf des 31. Dezember 2013 erlassen worden, läuft die Beschwerdefrist mit Ende des 31. Dezember 2013 noch und wurde gegen diesen Bescheid nicht bereits bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben, so kann gegen ihn gemäß § 4 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsbarkeits-... mehr lesen...
Ist ein Bescheid, gegen den eine Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 lit. a B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung beim Verwaltungsgerichtshof zulässig ist, vor Ablauf des 31. Dezember 2013 erlassen worden, läuft die Beschwerdefrist mit Ende des 31. Dezember 2013 noch und wurde gegen diesen Bescheid nicht bereits bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben, so kann gegen ihn gemäß § 4 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsbarkeits-... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kreditgenossenschaft brachte am 19. Jänner 1995 im Konkurs der A GmbH gemäß § 110 KO eine Klage auf Feststellung ein, dass die im Konkurs angemeldeten und vom Masseverwalter bestrittenen Forderungen gegen die Gemeinschuldnerin in Höhe von S 45,124.562,49 zu Recht bestehen. Als "Streitwert" wurde der Betrag von S 2,000.000,-- angegeben. Mit Urteil des Landesgerichtes Wels vom 18. Dezember 1998, 4 Cg 10/95b, wurde die Feststellungsklage abgewiesen. Die Kosten... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung23/01 Konkursordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §56 Abs2;KO §110;ZPO §500;
Rechtssatz: Die Bewertungsvorschrift des § 56 Abs 2 JN findet auf Klagen betreffend die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer ziffernmäßig bestimmten Geldforderung keine Anwendung (Hinweis E vom 6. Dezember 1994, 93/16/0091 und v... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO
Rechtssatz: Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §2 idF 1983/135;MietenG §31;MRG §37 Abs3 Z19 impl;ZPO; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 206;
ÖStZB 1989, 152;
Rechtssatz: Die §§ 41 ff ZPO enthalten keine Vorschrift iSd § 2 erster Satz GEG, weil sie nur vom Kostenersatz zwischen den Parteien des gerichtlichen Verfahrens handeln (hier: Einbringung ... mehr lesen...