Norm: ZPO §207 Abs1ZPO §208 Abs1ZPO §496 Abs1 Z2ZPO §503 Abs1 Z2 C6AußStrG 2005 §10 Abs1AußStrG 2005 §22MRG §37 Abs3 Z12
Rechtssatz: Für neue Sachanträge, die ein selbständiges Verfahren bedingen, bedarf es eines eigenen protokollarischen Anbringens außerhalb des Verhandlungsprotokolls; das Verhandlungsprotokoll hat nur den Gang und die mündliche Verhandlung über den Streitgegenstand zu beurkunden. Eine ausdrücklich als "Modifikation" bezeichne... mehr lesen...
Norm: ZPO §207 Abs1ZPO §208 Abs1ZPO §496 Abs1 Z2ZPO §503 Abs1 Z2 C6AußStrG 2005 §10 Abs1AußStrG 2005 §22MRG §37 Abs3 Z12
Rechtssatz: Für neue Sachanträge, die ein selbständiges Verfahren bedingen, bedarf es eines eigenen protokollarischen Anbringens außerhalb des Verhandlungsprotokolls; das Verhandlungsprotokoll hat nur den Gang und die mündliche Verhandlung über den Streitgegenstand zu beurkunden. Eine ausdrücklich als "Modifikation" bezeichne... mehr lesen...
Norm: ZPO §179 Abs1ZPO §496 Abs1 Z3
Rechtssatz: Zu einem noch nicht erledigten Sachantrag kann die Einrede der Verjährung, die im ersten Rechtsgang unterlassen wurde, auch noch im fortgesetzten Verfahren erhoben werden. Entscheidungstexte 1 Ob 228/00m Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 228/00m European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §179 Abs1ZPO §496 Abs1 Z3
Rechtssatz: Zu einem noch nicht erledigten Sachantrag kann die Einrede der Verjährung, die im ersten Rechtsgang unterlassen wurde, auch noch im fortgesetzten Verfahren erhoben werden. Entscheidungstexte 1 Ob 228/00m Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 228/00m European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...