RS OGH 2000/11/28 1Ob228/00m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2000
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Norm

ZPO §179 Abs1
ZPO §496 Abs1 Z3

Rechtssatz

Zu einem noch nicht erledigten Sachantrag kann die Einrede der Verjährung, die im ersten Rechtsgang unterlassen wurde, auch noch im fortgesetzten Verfahren erhoben werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114552

Dokumentnummer

JJR_20001128_OGH0002_0010OB00228_00M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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