Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** H*****, vertreten durch Dr. Hans-Jörg Luhamer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dkfm. P***** P*****, vertreten durch Mag. Bernd Jahnel, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt aus Estricharbeiten bei zwei Bauvorhaben die Zahlung von 20.636,32 EUR und 12.878,23 EUR sA. Die beklagte Partei wendet zuletzt nur noch ein, es sei nur eine Leistungsposition für ein einziges Bauvorhaben (abgerechnet mit 6.772,66 EUR) Gegenstand des Vertrags der Streitteile gewesen. Mit Zwischenurteil vom 2. Oktober 2007 hatte das Berufungsgericht im ersten Rechtsgang das klageabweisende Urteil erster Instanz in ein stattgebendes Zwi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Rechtliche Beurteilung Soweit der Kläger im Hinblick auf die Unterlassung der Einholung eines berufskundlichen Gutachtens wie bereits in der Berufung die Unvollständigkeit der Sachverhaltsgrundlagen wegen Fehlens von Feststellungen über die Anforderungen in den Verweisungsberufen bemängelt, führt er inhaltlich (§ 84 Abs 2 ZPO) e... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt am 26. 1. 1987 bei einem Verkehrsunfall einen offenen Trümmerbruch des Schienbeinkopfes rechts mit Bruch unterhalb des rechten Wadenbeines, eine Milzfraktur, einen Schleimhaut- und Muskelriß im Bereich des Dickdarms und des Dünndarms. Daß es sich dabei um einen Arbeitsunfall handelt, ist nicht strittig. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 8. 11. 1988 wurde die dem Kläger mit Bescheid vom 18. 3. 1988 gewährte vorläufige Versehrtenrente von 30 vH der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt am 26.1.1987 bei einem Verkehrsunfall, der sich in Ausübung der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignete, einen offenen Trümmerbruch des rechten Schienbeinkopfes mit Bruch unterhalb des rechten Wadenbeines, eine Milzruptur und einen Schleimhaut- und Muskelriß im Bereich des Dick- und Dünndarms. Die beklagte Partei anerkannte mit Bescheid vom 18.3.1988 den Unfall als Arbeitsunfall und gewährte dem Kläger wegen der Folgen des Unfalls ab 1.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 12. 1988 gerichtete Klagebegehren ab, weil der im Jahr 1942 geborene Kläger, der keinen Beruf erlernte und immer als Hilfsarbeiter tätig war, nach dem medizinischen Leistungskalkül noch eine Reihe von Verweisungstätigkeiten ausüben könne und daher nicht invalid nach § 255 Abs 3 ASVG sei. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers nicht Folge. Es verneinte das Vor... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis 29.August 1990 mit Gerlinde R***** verheiratet, die Mieterin eines Reihenhauses in Trofaiach war, das als Ehewohnung diente. Gerlinde R***** kündigte das Bestandverhältnis zum 30.April 1989 auf. Am 18.Mai 1989 vermietete die Eigentümerin das Reihenhaus an den Kläger, der vom Beklagten die Räumung wegen titelloser Benützung begehrt. Den Wert des Streitgegenstandes gab der Kläger mit S 12.000 an. Das Reihenhaus liegt in einer beliebten Wohngegend und... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei stand mit der A***** & W***** Gesellschaft mbH mit dem Firmensitz in W***** in laufender Geschäftsverbindung. Hieraus resultiert eine Forderung der A***** & W***** Gesellschaft mbH W***** in der Höhe von S 1,056.852,--, die bisher von der beklagten Partei nicht beglichen wurde. Die klagende Partei begehrt die Zahlung eines Betrages in dieser Höhe. Die Forderung der A***** & W***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in W***** sei ihr von diese... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt den Zuspruch von S 548.146,66 sA. Die beklagte Partei beantragt die Abweisung der Klage. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Die zweite Instanz gab der Berufung der klagenden Partei "teilweise" Folge. Sie erkannte, daß die Klageforderung mit S 548.146,66 sA zu Recht, eine von der beklagten Partei eingewendete Gegenforderung aber nicht zu Recht bestehe, so daß die beklagte Partei schuldig sei, den Klagebetrag zu zahlen. Das Berufungsge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22.Oktober 1962 verstorbene Engelbert S*** war zu 3/4-Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ 1754 KG Margarethen mit dem Haus in Wien 5., Högelmüllergasse 2 A, und führte dort als Mieter des Geschäftslokals 3, der ehemaligen Hausbesorgerwohnung Tür 2 und der Dienstwohnung Tür 1 seit dem Jahre 1932 eine Gastwirtschaft mit eigener Konzession. Nach seinem Tod gingen die Miteigentumsanteile und das Gastwirtschaftsunternehmen samt den Mietrechten im Erbweg ... mehr lesen...
Norm: ZPO §492
Rechtssatz: Es muß schon kraft Größenschlusses zulässig sein, nicht nur den in der Rechtsmittelschrift zunächst ausdrücklich gestellten Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung noch vor deren Abhaltung wieder zurückzuziehen, sondern auch bis zu deren Schluß anläßlich einer Vereinbarung des Ruhens des Berufungsverfahrens zugleich auf die Anberaumung einer weiteren mündlichen Berufungsverhandlung für den Fall ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das Begehren des Klägers auf Gewährung einer Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab dem Stichtag (1.Juni 1987) ab. Es stellte fest, daß der Kläger in Österreich vom 28. April 1969 bis 6.Juni 1969, vom 25.April 1973 bis 12.Juli 1983, vom 22.Juli 1973 bis 27.September 1973 und vom 16.Oktober 1973 bis 6. Dezember 1973 pflichtversichert und in der Zeit vom 10.Juli 1973 bis 21.Juli 1973 arbeitsunfähig gemeldet war. Nach Art 26 Abs 4 (- r... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Witwe des am 4.1.1987 verstorbenen Johann P***. Die Beklagten sind seine Kinder aus erster Ehe. Am 4.1.1987 (seinem Todestag) errichtete Johann P*** ein fremdhändiges Testament mit folgendem Wortlaut: "Wien, den 4.1.1987. Mein letzter Wille! Wenn ich sterben sollte, soll meine Ehefrau Rosemarie P***-T*** Alleinerbin meines gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens sein. Weiters sollen die Kinder aus den Pflichtteilen bezahlt werden, welches ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 28. August 1952 geborene Klägerin und der am 19. August 1948 geborene Beklagte schlossen am 4. November 1972 die Ehe. Dieser entstammen der minderjährige Andreas (geboren 26. Dezember 1976) und der minderjährige Robert (geboren am 10. März 1980). Ehepakte wurden nicht errichtet. Die Klägerin begehrte die Scheidung dieser Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten mit der
Begründung: , dieser habe in den letzten Jahren seine Freizeit weitgehend allein ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Gericht zweiter Instanz hat über die Berufung der klagenden Partei gegen das das Klagebegehren abweisende Urteil des Erstgerichtes in der offenkundig irrtümlichen Annahme, es sei von keiner der Parteien die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt worden, gemäß § 492 Abs. 2 ZPO in nichtöffentlicher Sitzung befunden. In Wahrheit hatte jedoch die klagende Partei in ihrer Berufungsschrift (AS 46) ausdrück... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter des Klägers kaufte am 26. August 1981 in einem Spielwarengeschäft einen Malkasten mit der Bezeichnung "Ravensburger Hobbystudio". Der Malkasten war in einer Schachtel verwahrt und bestand aus einem Rahmen mit einem Hinterglasbild, wobei die Rückseite des Rahmens einen Pappendeckel enthielt, der mit zwei Metallspangen befestigt war, die in die Rahmeninnenseite eingeklemmt waren. Diesen Malkasten hatte das Spielwarengeschäft von der Beklagten bezogen,... mehr lesen...
Norm: ZPO §281aZPO §488 Abs4ZPO §492ZPO §503 Abs1 Z2 C2a
Rechtssatz: Selbst bei Verzicht auf Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung ist eine solche von Amts wegen anzuberaumen, wenn das Berufungsgericht gemäß § 281 a ZPO auf Grund mittelbarer Beweisaufnahme ergänzende Feststellungen treffen will; den Parteien muß Gelegenheit gegeben werden, sich gegen eine mittelbare Beweisaufnahme auszusprechen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Brüder. Mit Übergabsvertrag vom 7. Dezember 1966 übergab Maria Magdalena A dem Beklagten und seiner Ehegattin Leokadia A ihre aus den Liegenschaften EZ 62, 146, 309, 313, 412 KG Biedermannsdorf und EZ 78 KG Hennersdorf bestehende Landwirtschaft mit dem Anwesen Biedermannsdorf, Ortsstraße 28. Als Abtretungspreis war ein Betrag von S 100.000 vereinbart, den der Beklagte und seine Ehegattin an Gertrude B, die Schwester der Streitteile, auszuzahlen hatte... mehr lesen...