Norm: ZPO §46
Rechtssatz: Eine Solidarhaftung für die Kosten gemäß § 46 ZPO kommt grundsätzlich nur für Streitgenossen in Frage, die als Beklagte am Prozess teilnehmen. Entscheidungstexte 33 R 8/22x Entscheidungstext OLG Wien 22.04.2022 33 R 8/22x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2022:RW0001012 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §46
Rechtssatz: Werden mehrere Beklagte als Solidarschuldner in Anspruch genommen, so stehen bereits gegen einen - aufgrund eines Versäumungsurteiles unterliegenden - Beklagten die vollen Kosten, allerdings ohne Streitgenossenzuschlag, zu. (Abgehen von 4 R 53/94 = RZ 1996/1 = EvBl 1995/44) Entscheidungstexte 4 R 108/05x Entscheidungstext OLG Innsbruck 11.05.2005 4... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 46 Abs 1 ZPO über die Kostenersatzpflicht ist analog auf den Kostenersatzausspruch mehrerer Beklagter anzuwenden, die durch einen RA vertreten sind. Der obsiegende Beklagte hat nur einen anteiligen Kostenersatzanspruch Entscheidungstexte 17 R 167/01f Entscheidungstext OLG Wien 19.11.2001 17 R 167/01f mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §46
Rechtssatz: Werden vom Kläger zwei Beklagte als Solidarschuldner in Anspruch genommen, wobei das Klagebegehren gegen einen Beklagten abgewiesen wird und gegen den anderen zum Erfolg führt, hat der Kläger dem obsiegenden Beklagten alle Kosten zu ersetzen, die auch bei einem Prozeß gegen diesen allein - also ohne Streitgenossenzuschlag - aufgelaufen wären. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 D2ZPO §46ZPO §50
Rechtssatz: Nach dem Inhalt des Urteils der zweiten Instanz obsiegte der Kläger gegenüber dem Erstbeklagten und Zweitbeklagten, weshalb der Zweitbeklagte schuldig erkannt wurde, dem Kläger die Kosten des Berufungsverfahrens - zum Teil zur ungeteilten Hand mit dem Erstbeklagten - zu ersetzen. Der Zweitbeklagte ließ dieses Urteil unangefochten, infolge Revision des Erstbeklagten wurde aber das gegen diesen gerichtet... mehr lesen...
Norm: ZPO §46RAT §15
Rechtssatz: Bei einer gleichzeitigen Entscheidung über das Klagebegehren eines Klägers, der zwei oder mehrere Beklagte unter der Behauptung der Solidarhaftung in Anspruch nimmt und nur gegen einen Beklagten obsiegt, gegen andere aber unterliegt, sind vom (von den) unterlegenen Beklagten Kosten nur nach Kopfteilen zu ersetzen, während umgekehrt Kostenersatzanspruch der obsiegenden Beklagten ebenfalls nur nach Kopfteilen zust... mehr lesen...
Norm: ABGB §889ZPO §46
Rechtssatz: Unterläßt das Gericht den Ausspruch der Solidarkostenersatzpflicht, haften Streitgenossen nur nach Kopfteilen. Entscheidungstexte 3 Ob 48/95 Entscheidungstext OGH 29.05.1995 3 Ob 48/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0058568 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ZPO §46
Rechtssatz: Dem Kläger sind bei sukzessiven Urteilen gegenüber mehreren als Solidarschuldner in Anspruch genommene Beklagte im Versäumungsurteil gegen den ersten vorerst nur die anteiligen Kosten zuzusprechen. Die Entscheidung über die restlichen Kosten ist den Endentscheidungen gegenüber den anderen Beklagten vorzubehalten. Entscheidungstexte 4 R 53/94 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 C1ZPO §46ZPO §50ZPO §52
Rechtssatz: Ist das Verfahren gegen eine Prozeßpartei gemäß § 7 Abs 1 KO unterbrochen, hat der OHG hinsichtlich der anderen Partei, die mit der Gemeinschuldner eine Streitgenossenschaft nach § 11 Z 1 ZPO, aber keine einheitliche Streitpartei im Sinne des § 14 ZPO bildet, zu entscheiden; hiebei ist davon auszugehen, daß der gesamte bisherige Prozeßaufwand des Gegners in gleichzeitiger Rechtsverfolgung gegenü... mehr lesen...
Norm: ZPO §20 IIZPO §41ZPO §46
Rechtssatz: Solidarische Kostenersatzpflicht des dem Mieter als Nebenintervenient beigetretenen Untermieters. Entscheidungstexte 3 Ob 817/53 Entscheidungstext OGH 07.01.1954 3 Ob 817/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0035600 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Folgender Sachverhalt ist unbestritten: Im Rechtsstreite 28 Cg 166/50 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien ging das Klagebegehren auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft einer Liegenschaft durch deren gerichtliche Feilbietung. Zehn von den elf Beklagten haben mit Ausnahme der damals an erster Stelle Beklagten, die schon bei der ersten Tagsatzung das Klagebegehren anerkannt hatte, zunächst bestritten. Im Laufe des Prozesses ist bezüglich der an dritter bis siebenter Stelle Be... mehr lesen...