Rechtssatz
Dem Kläger sind bei sukzessiven Urteilen gegenüber mehreren als Solidarschuldner in Anspruch genommene Beklagte im Versäumungsurteil gegen den ersten vorerst nur die anteiligen Kosten zuzusprechen. Die Entscheidung über die restlichen Kosten ist den Endentscheidungen gegenüber den anderen Beklagten vorzubehalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:1994:RI0100124Im RIS seit
11.05.2023Zuletzt aktualisiert am
11.05.2023