RS OGH 1994/3/23 4R53/94

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Veröffentlicht am 23.03.1994
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Rechtssatz

Dem Kläger sind bei sukzessiven Urteilen gegenüber mehreren als Solidarschuldner in Anspruch genommene Beklagte im Versäumungsurteil gegen den ersten vorerst nur die anteiligen Kosten zuzusprechen. Die Entscheidung über die restlichen Kosten ist den Endentscheidungen gegenüber den anderen Beklagten vorzubehalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1994:RI0100124

Im RIS seit

11.05.2023

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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