Begründung: Der Kläger begehrt die Unterlassung und den Widerruf einer ehrenbeleidigenden Äußerung des Beklagten. Das Rekursgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung. Der außerordentliche Revisionsrekurs des Beklagten wurde vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 19.6.1997 als verspätet zurückgewiesen. Nach dem Eingangsvermerk und dem Vorlagebericht des Erstgerichtes war der Revisionsrekurs erst am 12.5.1997 und damit außerhalb der 14-tägigen Rechtsmittelfrist bei... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht (u.a.) einen Kostenrekurs der Verpflichteten als unzulässig zurück. Es sprach aus, daß insoweit der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) Ausspruch des Rekursgerichtes ist gegen diesen Teil der Rekursentscheidung, die nur den Kostenpunkt betrifft, ein Rechtsmittel an den Obersten... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs3 ZPO §419 StPO § 270 heute StPO § 270 gültig ab 01.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 StPO § 270 gültig von 01.01.2008 bis 31.05.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 270 gültig von 01.03.2005 b... mehr lesen...
Begründung: Mit dem zitierten Urteil sprach ein Einzelrichter des Landesgerichtes Innsbruck die Beschuldigten Maria Andrea H***** und Siegfried H***** schuldig, und zwar habe am 5.4.1996 in Sillian bzw. zwischen Sillianz und Lienz A) Maria H***** 1. Karin G***** durch im
Spruch: wiedergegebene Äußerungen und Gesten gefährlich bedroht und 2. Kurt H***** durch im
Spruch: genannte Tathandlungen genötigt, sowie B) Siegfried H***** 1. Karin G***** du... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagten schuldig zu erkennen, die Veröffentlichung von Lichtbildern der Klägerin ohne deren Einwilligung zu unterlassen, wenn im Begleittext unter Bezugnahme auf die Klägerin deren Privatleben und Intimsphäre erörtert wird, insbesondere wenn im Begleittext unter Bezugnahme auf die Klägerin die Behauptung aufgestellt wird, sie sei geistig behindert, auf dem Entwicklungsstand eines achtjährigen Kindes, und/oder Behauptungen ähnlichen Inhal... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagten schuldig zu erkennen, die Veröffentlichung von Lichtbildern der Klägerin ohne deren Einwilligung zu unterlassen, wenn im Begleittext unter Bezugnahme auf die Klägerin und/oder deren Adoptivschwester Maria K. behauptet wird, daß Maria K. wie ein wildes Tier im Garten gehalten wurde, während der Rest der Familie drinnen im Warmen saß, eine mögliche Mitwisserschaft der Adoptivkinder bestehen könne oder die Klägerin nicht verkraftet ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A ZPO §530 Abs1 Z7 F7 ZPO §530 Abs1 Z7 G1 ZPO § 419 heute ZPO § 419 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 419 gültig von 16.08.1922 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 532/1922 ... mehr lesen...
Begründung: Zu Pkt.1: Mit Beschluß vom 28.Jänner 1997 wies der erkennende Senat die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das am 21.November 1996 zugestellte Urteil des Berufungsgerichts vom 25.Oktober 1996 wegen Verspätung zurück, weil die beklagte Partei dieses Rechtsmittel „laut Kanzleivermerk“ erst am 20.Dezember 1996 zur Post gegeben hatte. Dagegen wendet sich der Wiederaufnahmeantrag der beklagten Partei mit den Begehren, den Zurückweisungsbeschluß Eersatzlos ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsprechung hat § 521a ZPO unter anderem auf Beschlüsse analog angewandt, mit denen der Fortbestand eines ehedem unzweifelhaft rechtmäßig begründeten Prozeßrechtsverhältnisses verneint wurde, wobei jeweils die definitive Ablehnung einer meritorischen Streitentscheidung maßgebend war (6 Ob 641/86; 9 ObA 236/93; RZ 1996/71; 1 Ob 2066/96x). In diesen Fällen soll die Möglichkeit bestehen, den Gegner zu hören, we... mehr lesen...
Begründung: Die während des Verfahrens verstorbene ursprüngliche Klägerin hatte mit Kauf- und Leibrentenvertrag vom 15.11.1995 zwei ihr gehörende Liegenschaften den Beklagten verkauft. Deren Eigentumsrecht wurde bisher nicht verbüchert, sodaß die klagende Verlassenschaft weiterhin grundbücherliche Eigentümerin ist. Mit ihrer am 26.1.1996 beim Erstgericht eingelangten Klage brachte die Klägerin vor, sie habe seit längerer Zeit an einem schweren Gehirntumor gelitten und sei de... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist, wie in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 1 iVm § 2 Abs 3 MRG festgestellt wurde (Beschluß des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 31.1.1995, 6 Msch 21/94f-37), seit 1.4.1992 Hauptmieter der Wohnung Nr 15 im Haus *****, das der Antragsgegnerin gehört. Diese Wohnung ist 46 m2 groß und wies bei Abschluß des Mietvertrages die Ausstattungskategorie C auf. Der Antragsteller ist, wie in einem Verfahren nach Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer eins, in Ve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Kläger stützen ihr Feststellungsbegehren neben vielen anderen Gründen unter anderem auf ihren gerechtfertigten vorzeitigen Austritt nach der Konkursordnung und dem Angestelltengesetz, sodaß der Anspruch der beklagten Partei auf eine Transferentschädigung auch in analoger Anwendung der §§ 36 ff AngG erloschen sei (Seite 5). Die beklagte Partei bestreitet hingegen jeglichen gerechtfertigten Austrittsgrund (Seite ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 Übs ZPO § 419 heute ZPO § 419 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 419 gültig von 16.08.1922 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 532/1922
Rechtssatz:
Übersicht der... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit dem am 4.1.1996 dem Klagevertreter zugestellten Urteil die Klage zur Gänze ab. Im
Spruch: dieser Entscheidung unterblieb eine Kostenentscheidung über die rechtzeitig verzeichneten Kosten der beklagten Parteien. Es erfolgte auch keine Entscheidung über das zu 2 C 165/95 vom Erstbeklagten gegen den Kläger und eine Versicherung erhobene Begehren. (Das Erstgericht hatte die beiden Verfahren verbunden.) Mit Beschluß vom 12.1.1996 berichtigte das ... mehr lesen...
Begründung: Die R***** GmbH meldete eine aus der durch die Gemeinschuldnerin für die Dauer von 48 Monaten erfolgten Miete eines PKW resultierende Mietzinsforderung von 9.200 S sowie die vertraglich bedungene Entschädigung von 40 % des auf die nicht konsumierte Restlaufzeit entfallenden Mietzinses infolge vorzeitiger Vertragsauflösung von 66.240 S als Konkursforderung an. Das Erstgericht stellte diese Forderungsanmeldung zur Verbesserung durch Anführung der Rechtsgründe für d... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 29.1.1996 verurteilte das Erstgericht die beklagten Parteien zur Zahlung von S 51.333,33 und wies das Mehrbegehren auf Zahlung von S 17.666,67 ab; es stellte fest, daß die beklagten Parteien dem Kläger zur ungeteilten Hand zu einem Drittel für alle künftigen Folgen und Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 11.8.1994 auf der P*****-Straße in T***** zu haften haben. Im Punkt 4 seiner Entscheidung verpflichtete das Erstgericht die beklagten Parteien zur un... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger macht aus einem Verkehrsunfall ein Begehren auf Schadenersatz sowie auf Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für Dauerfolgen auf der Grundlage des Alleinverschuldens der Erstbeklagten als Lenkerin des bei der zweitbeklagten Partei haftpflicht- versicherten Fahrzeuges geltend. Das Erstgericht hat in seiner Entscheidung unter Punkt 1.) dem Kläger einen restlichen Betrag von S 51.790,- zuerkannt, in Punkt 2.) ein Leistungsmehrbegehren von S ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 11.10.1995, 14 Cg 154/94 f-94, als verspätet zurück. Da das Urteil des Erstgerichtes der Beklagten am 30.10.1995 zugestellt worden sei, sei der 27.11.1995 der letzte Tag der Berufungsfrist gewesen. Die erst am 28.11.1995 beim Erstgericht überreichte Berufung sei daher verspätet. Rechtliche Beurteilung D... mehr lesen...
Norm: EO §239 Abs3 ZPO §419 C ZPO §528 K EO § 239 heute EO § 239 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 239 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 239 gültig von 01.08.1989... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht faßte nach der am 21.3.1995 stattgefundenen Verhandlung den Beschluß vom 22.3.1995 über die Verteilung des Meistbotes der versteigerten Liegenschaften der verpflichteten Partei. Nachdem die nunmehrige Revisionsrekurswerberin gegen den Meistbotsverteilungsbeschluß Rekurs erhoben hatte, berichtigte das Erstgericht mit Beschluß vom 27.5.1995 das Verteilungsprotokoll vom 21.3.1995 und den Meistbotsverteilungsbeschluß vom 22.3.1995 dahingehend, daß hins... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß berichtigte das Berufungsgericht sein Urteil vom 1.6.1995, GZ 2 R 118/95-64, dahin, daß in Punkt 3 des Urteilsspruchs die Worte "beschränkt hinsichtlich der erst- und zweitbeklagten Partei auf die Höchstbeträge des EKHG" ersatzlos zu entfallen haben. Gegen diesen Beschluß richtet sich der Rekurs des Erstbeklagten und der Zweitbeklagten, der unzulässig ist. Gegen einen im Berufungs... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hatte der Klägerin mit Dienstbarkeitsvertrag vom 30.11.1984 (samt Nachträgen) "auf immerwährende Zeiten und ohne Gegenleistung die Dienstbarkeit des unbeschränkten Gehens, Fahrens, Reitens und Viehtreibens über die Grundstücke 420/3, 421/3 und 421/5 der EZ 434 *****" eingeräumt. Mit ihrer am 2.12.1991 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin gestützt auf ihr Servitutsrecht die Entfernung eines Schrankens und einer Verkehrsampel, die ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragte, die Kostenentscheidung des Berufungsurteils vom 8.Juni 1995, 6 R 6/95, dahin zu berichtigen, daß die Erstbeklagte zum Ersatz der Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz verurteilt werde. Das Berufungsgericht wies den Berichtigungsantrag der Klägerin zurück. Mit dem angefochtenen Beschluß wies die zweite Instanz den Rekurs der Klägerin gegen den Zurückweisungsbeschluß zurück und sprach aus, daß der Rekurs an den Obersten Gerichtsh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 212 Abs 5 ZPO (§ 212a Abs 2 ZPO) können offenbare Unrichtigkeiten der Tonbandübertragung nachträglich vom Gericht jederzeit berichtigt werden (vgl auch § 292 Abs 2 ZPO). Die Berichtigung ist zeitlich nicht gebunden und wirkt auf den Zeitpunkt der protokollierten Prozeßhandlung zurück (2 Ob 547/76; 2 Ob 502/88; 8 Ob 626/90). Gegen die Berichtigung wäre in diesem Verfahrensstadium ein abgesondertes Rechtsmitt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verkaufte der Klägerin mit Kaufvertrag vom 20.2.1990 die Liegenschaft EZ ***** der KG ***** um 3 Mill.S. Diesem Ankauf ging ein Vorvertrag vom 28.9.1989 voraus, welcher inhaltsgleich mit dem später abgeschlossenen endgültigen Vertrag war. Die Klägerin wußte schon bei den Verhandlungen, die zum Vorvertrag führten, daß sich auf dem Grundstück früher eine Tankstelle befunden hatte und (zumindestens ab 10.2.1990) daß sich noch mehrere Tankbehälte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den nach § 500 Abs 2 Z 1 ZPO erforderlichen Ausspruch über den Wert des nicht ausschließlich in einem Geldbetrag bestehenden Entscheidungsgegenstandes unterlassen. Es war daher eine entsprechende Ergänzung aufzutragen (EFSlg 52.189). Das Berufungsgericht hat den nach Paragraph 500, Absatz 2, Ziffer eins, ZPO erforderlichen Ausspruch über den Wert des nicht ausschließlich in einem Geldbetrag... mehr lesen...
Norm: ASGG §2 Abs1 ZPO §419 A ASGG Art. 10 § 2 heute ASGG Art. 10 § 2 gültig ab 01.01.1995 ZPO § 419 heute ZPO § 419 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach dem gemäß § 2 Abs 1 ASGG auch in Sozialrechtssachen anzuwendenden § 419 ZPO kann das Gericht, das das Urteil gefällt hat, jederzeit Schreib- und Rechnungsfehler oder andere offenbare Unrichtigkeiten in dem Urteil oder in dessen Ausfertigungen....berichtigen (Abs 1) und über die Berichtigung ohne vorhergehende mündliche Verhandlung mit Beschluß entscheiden (Abs 2). Nach dem gemäß Paragraph 2, Absatz eins, ASGG ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden minderjährigen Kinder stellten in einem einheitlichen Schriftsatz zunächst den Antrag, ihren Vater zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von S 1.900 und S 1.400 zu verpflichten, und im Anschluß daran den Antrag, ihm durch einstweilige Verfügung die Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von je S 1.400 aufzutragen. Das Erstgericht traf hierauf in der Urschrift folgende Entscheidung: "1. Bewilligungsstampiglie grün auf ON 1 (nur EV); 2... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Teilurteil wurde der Beklagte schuldig erkannt, der klagenden Partei S 276.238,70, S 73.178,22 und S 265.590,53 samt jeweils 11 % Zinsen vom 1.7.1992 bis 28.2.1993 sowie jeweils 14,25 % Zinsen seit 1.3.1993 bei sonstiger Exekution in die verpfändeten 773/11.140 ideellen Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ *****, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung W 19/20 mit Garten G 1/2 verbunden ist, zu zahlen. Dieses Teilurteil wird vom Rev... mehr lesen...