Norm: ZPO §146 IZPO §397aZPO §461ZPO §502 AZPO §514 A
Rechtssatz: Nimmt eine Partei keine ausdrückliche Reihung ihrer Anträge vor, ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich zunächst über das den weitergehenden Schutz gewährende (aufsteigende) Rechtsmittel zu entscheiden. Entscheidungstexte 7 Ob 55/14k Entscheidungstext OGH 22.04.2014 7 Ob 55/14k Bem: Siehe auch RS0036501, RS0007046 ... mehr lesen...
Mit ihrer Widerklage begehrt die Widerklägerin, die Widerbeklagte zur Zahlung von EUR 450.000,-- sA zu verurteilen. Im Ausgangsverfahren zu 23 Cg 235/05t des HG Wien mache die Widerbeklagte einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von EUR 200.000,-- sA geltend. Tatsächlich schulde die Widerbeklagte aus dem abgeschlossenen Lizenzvertrag eine weitere Rate an vereinbartem Kostenersatz sowie die vereinbarte Mindestpauschallizenz für 2003. Mit Schriftsatz vom 03.05.2007 (ON 36) dehnte die Wi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Zweitbeklagten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung eines Einspruchs gegen den Zahlungsbefehl. Den dagegen erhobenen Rekurs der Klägerin wies das Rekursgericht zurück, weil gemäß § 153 ZPO ein Rechtsmittel gegen die Bewilligung der Wiedereinsetzung ausgeschlossen sei. Die Wiedereinsetzung sei auch keineswegs ohne gesetzliche Grundlage bewilligt worden. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten in ihrer Hypothekarklage 290.000 EUR sA. Die Klage mit dem Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung wurde dem Beklagten am 2. 4. 2008 durch Hinterlegung zugestellt (Beginn der Abholfrist 2. 4. 2008). Mit einem am 2. 5. 2008 zur Post gegebenen Antrag mit Vermögensbekenntnis beantragte der Beklagte die Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang. Auf Antrag der klagenden Partei erließ das Erstgericht am 26. 5. 2008 ein k... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 Abs1 DZPO §396 Abs2 DZPO §397aZPO §442a Abs1 Satz2
Rechtssatz: Dehnt der Kläger nach einem Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl das Klagebegehren aus und ergeht darüber ein Versäumungsurteil, so ist der Widerspruch gegen das Versäumungsurteil ungeachtet des § 442a Abs 1 Satz 2 ZPO im Umfang der Klageausdehnung zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 147/08h Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §442a
Rechtssatz: Ein Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil ist auch dann binnen 14 Tagen einzubringen, wenn gegen das Urteil gleichzeitig Berufung erhoben wurde. Entscheidungstexte 13 R 40/07s Entscheidungstext LG Eisenstadt 03.04.2007 13 R 40/07s Schlagworte Widerspruch; Berufung; Versäumungsurteil; Rechtzei... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aRATG §23 Abs6
Rechtssatz: Kein doppelter Einheitssatz für den Widerspruch nach § 397a ZPO. Entscheidungstexte 1 R 81/00x Entscheidungstext OLG Innsbruck 05.04.2000 1 R 81/00x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:2000:RI0000113 Dokumentnummer JJR_20000405_OLG0819_00100R0... mehr lesen...
Norm: ZPO §153ZPO §397a
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluss des § 153 ZPO gilt auch für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsantrags. Entscheidungstexte 1 Ob 230/99a Entscheidungstext OGH 27.08.1999 1 Ob 230/99a 6 Ob 208/09w Entscheidungstext OGH 12.11.2009 6 Ob 208/09w Vgl; Beisatz: Diese Überlegungen sin... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Die Bestätigung der Zurückweisung eines Widerspruchs gegen ein Versäumungsurteil ist der Bestätigung der Zurückweisung einer Klage nicht gleichzuhalten. Entscheidungstexte 7 Ob 92/97y Entscheidungstext OGH 02.04.1997 7 Ob 92/97y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Hebt das Erstgericht das Verfahren auf, weist es den Widerspruch gegen das Ersturteil zurück und stellt es ein bereits aufgehobenes Ersturteil wieder her, dann wird damit - unabhängig von der Gesetzmäßigkeit einer derartigen Entscheidung - dem Beklagten die meritorische Streiterledigung verweigert, sodass für das gesamte Rechtsmittelverfahren die vierwöchige Rekursfrist des § 521a Abs 1 Z 3 ZPO gilt.... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aRATG §23 Abs6
Rechtssatz: Doppelter Einheitssatz für den Widerspruch nach § 397 a ZPO, wenn er mit Ausführungen nach Art einer Klagebeantwortung versehen ist und das Gericht keine erste Tagsatzung anberaumt hatte. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Ra 121/04x. Diese ist nunmehr unter RW0000634 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §39 Abs1 Z1 IIIJZPO §397aZPO §411 G
Rechtssatz: Ein Versäumungsurteil, mit dem dem Klagebegehren auf Aufhebung eines Schiedsspruches stattgegeben wurde, ist während des Laufes der Widerspruchsfrist beziehungsweise nach rechtzeitiger Erhebung eines Widerspruchs noch nicht formell rechtskräftig. Entscheidungstexte 3 Ob 127/95 Entscheidungstext OGH 13.03.1996 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §243ZPO §396ZPO §397aZPO §398
Rechtssatz: Überreicht der zunächst anwaltlich nicht vertretene Beklagte, dem die Beantwortung der Klage ohne Anberaumung einer ersten Tagsatzung mit schriftlichem Beschluß aufgetragen wurde, die Klagebeantwortung nicht rechtzeitig, steht ihm gegen das sodann gemäß § 396 ZPO erlassene Versäumungsurteil der Widerspruch zu, in dem der Beklagte auch die bei sonstigem Ausschluß bei der ersten Tagsatzung vorzu... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IZPO §397aZPO §461
Rechtssatz: Schon wegen der damit verbundenen verschiedenen Rechtsfolgen steht dem Beklagten frei, den Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil mit einer Berufung oder einem Wiedereinsetzungsantrag zu kumulieren. Entscheidungstexte 3 Ob 47/93 Entscheidungstext OGH 15.09.1993 3 Ob 47/93 Veröff: SZ 66/109 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §398ZPO §442ZPO §442a Abs1
Rechtssatz: Der Beschluss, mit dem ein Versäumungsurteil infolge eines nach den §§ 397a bzw 398 ZPO unzulässigen Widerspruchs aufgehoben wurde, ist anfechtbar. Der in § 397a Abs 3 letzter Satz ZPO angeordnete Rechtsmittelausschluss erstreckt sich nur auf solche Beschlüsse, denen ein danach zulässiger Widerspruch zugrunde liegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §398ZPO §399ZPO §442a Abs1ZPO §442 Abs3
Rechtssatz: Ein nach (rechtzeitiger) Erstattung der Klagebeantwortung ergangenes Versäumungsurteil kann nicht mit Widerspruch bekämpft werden. Ein solcher Widerspruch kann auch nicht als Berufung umgedeutet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 576/91 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 576/91 ... mehr lesen...