Norm
EO §68Rechtssatz
Die Exekution zur Sicherstellung kann auch aufgrund eines mangels rechtzeitiger Erstattung einer Klagebeantwortung nach § 396 Abs 1 ZPO gefällten Versäumungsurteils bewilligt werden. Die Bewilligung einer Sicherstellungsexekution ist davon unabhängig, ob eine unbestrittene Forderung iSd EuVTVO vorliegt.Die Exekution zur Sicherstellung kann auch aufgrund eines mangels rechtzeitiger Erstattung einer Klagebeantwortung nach Paragraph 396, Absatz eins, ZPO gefällten Versäumungsurteils bewilligt werden. Die Bewilligung einer Sicherstellungsexekution ist davon unabhängig, ob eine unbestrittene Forderung iSd EuVTVO vorliegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Exekution zur Sicherstellung; Versäumungsurteil; Widerspruch; Vollstreckungsbeschwerde; EuVTVO; VerwahrungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2011:RW0000507Im RIS seit
04.08.2011Zuletzt aktualisiert am
04.08.2011