RS OGH 1996/3/13 3Ob127/95, 8Ob48/98m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.03.1996
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Norm

EO §39 Abs1 Z1 IIIA
EO §39 Abs1 Z1 IIIJ
ZPO §397a
ZPO §411 G

Rechtssatz

Ein Versäumungsurteil, mit dem dem Klagebegehren auf Aufhebung eines Schiedsspruches stattgegeben wurde, ist während des Laufes der Widerspruchsfrist beziehungsweise nach rechtzeitiger Erhebung eines Widerspruchs noch nicht formell rechtskräftig.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 127/95
    Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 Ob 127/95
  • 8 Ob 48/98m
    Entscheidungstext OGH 26.02.1998 8 Ob 48/98m
    nur: Ein Versäumungsurteil ist während des Laufes der Widerspruchsfrist beziehungsweise nach rechtzeitiger Erhebung eines Widerspruchs noch nicht formell rechtskräftig. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102000

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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