Norm: ZPO §128ZPO §230
Rechtssatz: Die vierwöchige Frist für die Klagebeantwortung kann verlängert werden. Entscheidungstexte 30 R 219/20a Entscheidungstext OLG Wien 06.11.2020 30 R 219/20a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2020:RW0001005 Im RIS seit 19.10.2021 Zu... mehr lesen...
Norm: ZPO §244ZPO §230
Rechtssatz: Bei einer unschlüssigen (Mahn-)Klage hat der Erstrichter tunlichst vor Erlassung eines Klagebeantwortungsauftrags ein Verbesserungsverfahren durchzuführen, sodass dann, wenn die klagende Partei im Rahmen des Verbesserungsverfahrens ihre Klage schlüssig stellt, dem Beklagten auch die volle Klagebeantwortungsfrist zur Erwiderung zur Verfügung steht. Grundsätzlich erscheint allerdings eine Verbesserung der Klage ... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AbZPO §230
Rechtssatz: Es begegnet keinen Bedenken, dass sich das Erstgericht nur mit der parteibezogenen (persönlichen) Prozessvoraussetzung der Parteifähigkeit der Klägerin befasste, ohne auf die Zulässigkeit des Rechtsweges einzugehen; legt es doch auch die Prozessökonomie nahe, bei mehreren fraglichen Prozessvoraussetzungen jene zuerst zu prüfen, deren Mangel sich am Leichtesten feststellen lässt. Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Der 1953 außer der Ehe geborene Beklagte brachte nach seiner Geburt, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, im Verfahren C 52/53 des BG Neuhofen an der Krems eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsleistung gegen den nunmehrigen Kläger ein. Im dortigen Verfahren bestritt dieser zwar das Klagebegehren, gestand aber in der Folge einen Geschlechtsverkehr mit der Mutter des Kindes zu, anerkannte in der mündlichen Streitverhandlung vom 30.9.1953 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist auf Grund eines Urteils des Erstgerichtes verpflichtet, in einer dem Beklagten vermieteten Wohnung den früheren Zustand wiederherzustellen. Er begehrte in einer beim Kreisgericht Krems eingebrachten "Klage auf Feststellung" den Ausspruch, daß der Anspruch des Beklagten auf Wiederherstellung des früheren Zustands erloschen sei. Das Kreisgericht Krems wies die Klage mit der
Begründung: zurück, daß schon vor Einbringung der Klage dem Beklagten die Exekut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozess erhob eine Geschäftsfrau (in der Folge Klägerin im Vorprozess) gegen den Kläger vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien das Begehren auf Rückzahlung eines Betrages von S 500.000, den sie als Mietinteressentin dem Kläger als damaligem Mieter auf eine in Höhe von 7,5 Mio S vereinbarte Ablöse angezahlt habe. Da das Mietobjekt jedoch in der Folge nicht auf sie übergegangen sei, stünde ihr schon deshalb der Rückzahlungsanspruch zu. Das angerufene Geric... mehr lesen...
Norm: ZPO §230 a
Rechtssatz: Mit einer Antragstellung nach § 230 a ZPO unterwirft sich der Kläger der Entscheidung des angerufenen Gerichtes über dessen Unzuständigkeit. Im Ausspruch der Überweisung der Klage ist die Entscheidung über die eigene Unzuständigkeit enthalten. Entscheidungstexte 1 Ob 1/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1992 1 Ob 1/92 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei behauptet, daß ihr der Beklagte als Kreditvermittler vorsätzlich, zumindest aber grob fahrlässig zahlungsunfähige Kunden zugeführt habe. Aus der Uneinbringlichkeit der daraufhin gewährten Darlehen sei ihr ein Schaden entstanden, für den der Beklagte hafte. Er sei mit der Vermittlung von Krediten im Namen und auf Rechnung der klagenden Partei ständig betraut gewesen, habe dabei auch ihre Kreditantragsformulare verwendet und wäre daher iS des § 2 HVG ve... mehr lesen...
Begründung: Die Familie der Klägerin bewirtschaftete ihre Weingärten in Wien-Döbling in den Rieden Neuberg und Reisser schon seit Generationen bis zum Jahre 1959. Bis 1961 betrieb sie im Haus Wien-Währing, Pötzleinsdorferstraße 97, das schon gut 100 Jahre alt ist, einen Buschenschank. Der Beklagte pachtete 1959 die damals bereits überaltert gewesenen Weingärten, rodete sie und setzte neue Rebstöcke in Hochkultur aus. 1962 nahm er auch das Haus in der Pötzleinsdorferstraße für zehn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin des Hauses Feldgasse 22 in Graz, in welchem der Kläger eine Wohnung (top Nr 2) gemietet hatte. Im vorliegenden Rechtsstreit - die Klage wurde am 25.8.1987 eingebracht - begehrte der Kläger aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 3,067.500,- sA und zur Leistung einer monatlichen Rente von S 40.000,-. Überdies stellte der Kläger ein auf Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für... mehr lesen...
Begründung: Die vom Kläger erhobene Klage auf Feststellung des Zurechtbestehens einer Provisionsforderung von 600.000 S im Konkurs über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde in allen drei Instanzen, zuletzt mit Entscheidung des Obersten Gerichteshofes vom 30. September 1986, 14 Ob 138/86, abgewiesen. Gegen diese Entscheidung erhebt der Kläger mit der Behauptung, es lägen Wiederaufnahmsgründe vor, unmittelbar beim Obersten Gerichtshof eine Wiederaufnahmsklage und bringt vor, daß... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde am 13. Juli 1980 von Beamten des Gendarmeriepostenkommandos Klosterneuburg in das Landeskrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie in Klosterneuburg eingeliefert. Als ihn die Beamten die Handschellen abnahmen, fiel er zu Boden und erlitt dabei eine Fraktur des rechten Sprunggelenkes. Mit Schreibem vom 3. Februar 1983 forderte der Kläger die Finanzprokuratur zur Anerkennung seines Ersatzanspruches (Schmerzengeld von S 150.000,--) auf. Mit Schreiben vom ... mehr lesen...