RS OGH 2019/9/23 18OCg6/19k

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Veröffentlicht am 23.09.2019
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Rechtssatz

Streitanhängigkeit tritt erst mit der durch die vom Gericht nach Abschluss des Vorprüfungsverfahrens verfügten Zustellung der Klage ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132837

Im RIS seit

21.11.2019

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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