RS OGH 2002/10/9 7Ob234/01i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.2002
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Norm

ZPO §1 Ab
ZPO §230

Rechtssatz

Es begegnet keinen Bedenken, dass sich das Erstgericht nur mit der parteibezogenen (persönlichen) Prozessvoraussetzung der Parteifähigkeit der Klägerin befasste, ohne auf die Zulässigkeit des Rechtsweges einzugehen; legt es doch auch die Prozessökonomie nahe, bei mehreren fraglichen Prozessvoraussetzungen jene zuerst zu prüfen, deren Mangel sich am Leichtesten feststellen lässt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116920

Dokumentnummer

JJR_20021009_OGH0002_0070OB00234_01I0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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