Norm: ZPO §228ElWOG §21
Rechtssatz: Bei einer Feststellungsklage zur Überprüfung der anzuwendenden Berechnungsmethode für das zwischen den Streitteilen bestehende Dauerschuldverhältnis (Netznutzungsvertrag für Elektrizität) gemäß § 21 Abs 2 und 3 ElWOG ist das diesbezügliche Feststellungsintersse zu bejahen. Entscheidungstexte 7 Ob 148/05y Entscheidungstext OGH 31.08.2005 7 Ob 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IZPO §226 IIIBZPO §228 A4ZPO §228 B1ZPO §228 FZPO §233ZO §411 Aa
Rechtssatz: So wie bei einer Leistungsklage eine Teileinklagung bei teilbaren Leistungen grundsätzlich zulässig ist, besteht auch bei einer negativen Feststellungsklage kein unmittelbarer Zwang für den Kläger, bei der Bestimmung des Streitgegenstandes den gesamten, durch die Berühmung des Beklagten vorgegebenen Rahmen auszuschöpfen. Entscheidungs... mehr lesen...