Norm: ZPO §228 A1
Rechtssatz: Bei Feststehen der Schadenssumme und der Fälligkeit wird durch die Möglichkeit, dass sich die Schadenssumme noch durch die Zahlung Dritter vermindern könnte, kein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung begründet. Entscheidungstexte 5 Ob 231/02k Entscheidungstext OGH 03.12.2002 5 Ob 231/02k ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C4ASGG §65 Abs2
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 65 Abs 2 Satz 2 ASGG ergibt sich im Vergleich zu den allgemeinen Feststellungsklagen nach § 228 ZPO die Besonderheit, dass für die von ihr erfassten Feststellungen ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung im Sinn des § 228 ZPO jedenfalls (also ohne weiteren Nachweis) zu bejahen ist, obwohl im Zeitpunkt der Feststellung dieser Tatsache nicht gesagt werden kann, ... mehr lesen...