Begründung: Der Kläger ist seit 1975 bei den ÖBB im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses beschäftigt, aber unkündbar ("Bundesbahn-Beamter"). Auf sein Dienstverhältnis kamen jedenfalls auch die einschlägigen Regelungen der Bundesbahn-Pensionsordnung 1966 (BB-PO 1966) "in ihrer jeweils geltenden Fassung" zur Anwendung. Die BB-PO 1966 wurde von der Beklagten bzw ihren Rechtsvorgängern mehrfach mit Zustimmung der Personalvertretung novelliert. Den mit der 27. Novelle zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten angestellt. Die Beklagte kündigte das Dienstverhältnis mit Schreiben vom 27. 9. 2000 zum 31. 12. 2000. Die Klägerin erhob zu 25 Cga 163/00y des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien eine Anfechtungsklage gemäß § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG. Das Verfahren ist noch nicht beendet. Die Klägerin war bei der Beklagten angestellt. Die Beklagte kündigte das Dienstverhältnis mit Schreiben vom 27. 9. 2000 zum 31. 12. 2000. Die Klägerin erhob zu 2... mehr lesen...
Begründung: § 8 Abs 5 der Statuten des Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagter) lautet wie folgt: Paragraph 8, Absatz 5, der Statuten des Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagter) lautet wie folgt: "Der Vorstand ist berechtigt, Mitgliedschaften ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Gekündigte verliert seine Mitgliedschaft dann, wenn der Vorstand nachweislich dem gekündigten Mitglied die Eintrittsgebühr und die aliquote ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank begehrt vom Beklagten, einem Rechtsanwalt, S 1,067.768,70 (Euro 77.452,42) sA Schadenersatz wegen schlechter Vertretung. Aus seinem Verschulden sei ihre Kreditrestforderung gegen die S***** GesmbH wegen deren Konkurses zur Gänze uneinbringlich geworden. Der Beklagte als Treuhänder habe es bei der Abwicklung eines Wohnungseigentumsprojektes vereinbarungswidrig verabsäumt, vor der grundbücherlichen Durchführung von Kaufverträgen und der Einverleibung vo... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Feststellung (der Vorfrage) der Wirksamkeit oder materiellen Berechtigung der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses fehlt das nach § 228 ZPO erforderliche rechtliche Interesse. Feststellungsfähig ist nur der aufrechte Bestand des Arbeitsverhältnisses, nicht aber die mangelnde Rechtfertigung der Auflösung bzw. deren vermeintliche
Gründe: , weil [im vorliegenden Fall noch dazu] begründungslos erfolgt, zumal es sich dabei nur um ein einzelnes (qualifizierendes) Element eines Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 25.7.2001 beim Erstgericht eingebrachten Klage erhob der Kläger das Feststellungsbegehren dahingehend, dass zwischen dem Kläger und der beklagten Partei als dessen ehemaligen Dienstgeber festgestellt werde, dass der Kläger während des aufrechten Dienstverhältnisses keinen Alkohol zu sich genommen habe. Die beklagte Partei beantragte die Klageabweisung (ON 5) und wendete insbesondere ein, dass das gegenständliche Feststellungsbegehren mangels rechtli... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 502 Abs 1 ZPO). Ein... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie im Hinblick auf den Übergang des Betriebes/Betriebsteiles "Betriebsrestaurant *****" von der Nebenintervenientin auf die Beklagte seit 1. 4. 1999 Arbeitnehmerin der Beklagten ist (Pkt 1 des Klagebegehrens). Ferner begehrt sie die Feststellung, dass die ihr am 15. 4. 1999 zugegangene Kündigung "im Hinblick auf den Betriebsübergang und wegen des Verstoßes gegen § 3 Abs 1 AVRAG (Pkt 2 des Klagebegehrens) bzw. "wegen der Nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte gegenüber der Rechtsvorgängerin der nunmehr beklagten Handelsgesellschaft, einer GmbH, als 1. Eventualbegehren das Urteil, der ihr aus diversen Urteilen zustehende Unterlassungsanspruch sei nunmehr auch gegen die beklagte Partei vollstreckbar. Weiters ist im betreffenden Teil des Klagebegehrens der Satz enthalten: "Die klagende Partei verpflichtet sich, sich an die Einschränkungen und Ergänzungen der Vereinbarung vom 5. 8./12. 8. 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 ZPO §235 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der T***** Gesellschaft mbH (in der Folge als Gemeinschuldnerin bezeichnet) wurde mit Beschluss vom 9. 11. 1992 der Konkurs eröffnet; der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die I***** GmbH (in der Folge als Beklagte bezeichnet) schloss hinsichtlich des Hauptsitzes der Gemeinschuldnerin am 10. 7. 1990 und hinsichtlich deren Zweigniederlassung in S***** (Deutschland) am 25. 7. 1990 jeweils gleichlautende Facto... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob und in welchem Umfang ein Rechtsanwalt zur Aufklärung gegenüber seinem Mandanten (hier: zu den pensionsrechtlichen Auswirkungen einer Ehescheidung nach § 49 oder § 55 EheG) verpflichtet ist, kann immer nur im Einzelfall beurteilt werden und ist daher nicht erheblich iSd § 502 Abs 1 ZPO. Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, dass im konkreten Fall zur Vermeidung möglicher Schäden für die Klägerin de... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Bei Feststehen der Schadenssumme und der Fälligkeit wird durch die Möglichkeit, dass sich die Schadenssumme noch durch die Zahlung Dritter vermindern könnte, kein rechtliches Interesse an der begehrten Festste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: An der Liegenschaft EZ 1101 Grundbuch ***** mit dem Haus ***** ***** besteht seit dem Jahr 1986 Wohnungseigentum. Damals waren die Klägerinnen alleinige Miteigentümerinnen dieser Liegenschaft. Mit Kaufvertrag vom 7. 4. 1986 verkauften die Klägerinnen der S********** Gesellschaft mbH insgesamt 106/5519-Anteile an der Liegenschaft zur Errichtung einer Wohnung im Dachgeschoss der Stiege I. römisch eins. Punkt VI des Kaufvertrages lautet: Punkt römisch sechs de... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Ebreichsdorf vom 13. 5. 1999, C 1213/97m-17, wurde der nunmehrige Beklagte schuldig erkannt, den am Verkaufskiosk in der ***** angebrachten Zigarettenautomaten zu entfernen. Die nunmehrige Klägerin hatte dieses Begehren darauf gestützt, dass der Beklagte den in ihrem Eigentum stehenden Kiosk ohne Rechtstitel benütze; der Beklagte war dem Räumungsanspruch im Wesentlichen mit dem Einwand entgegengetreten, mit dem früheren Eigentümer des Ki... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten, die minderjährigen Kinder des Klägers, führen gegen diesen Forderungsexekution zur Hereinbringung der für den Monat März 1999 rückständigen Unterhaltsbeträge und des laufenden Unterhalts. Das Drittverbot wurde am 6. April 1999 dem damaligen Dienstgeber des Klägers zugestellt. Dieser gab mit Erklärung vom 7. April 1999 die Höhe der Entgeltsansprüche des Vaters mit monatlich 6.741 S bekannt. Mit Beschluss vom 6. Oktober 1999 schränkte das Erstgericht auf A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, Dr. Pimmer, Dr. Zechner und Dr. Sailer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ernst S*****, vertreten durch Dr. Johann Kahrer und Dr. Christian Haslinger, Rechtsanwälte in Ried im Innkreis, wider die beklagte Partei Margarethe L*****, vertreten durch Dr. Wilfried Hasla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien haften der klagenden Partei dem Grunde nach für die Folgen aus einem vom Erstbeklagten allein verschuldeten Verkehrsunfall. Die Klägerin begehrte unter Einräumung eines Mitverschuldens von einem Viertel wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurtes unter anderem (Teil-)Schmerzengeld bis zum Jahresende 2001 von S 210.000 - allfällige zukünftige Schmerzen seien noch nicht abzusehen - sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteie... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Das Berufungsgericht ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat zwar in Abänderung seines zunächst gegenteiligen Ausspruches die Revision gegen sein Urteil gemäß § 508 Abs 3 ZPO für zulässig erklärt, doch liegen die in § 502 Abs 1 ZPO normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Die Erledigung des Rechtsmittels kann sich daher auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO): Das Berufungsgericht hat zwar in Abänderung seines zunäch... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Teilurteil des Landesgerichtes Linz vom 27. 9. 1996, GZ 32 Cg 159/95s (früher: 6 Cg 159/85) - 91, wurde gegenüber der beklagten Partei festgestellt, dass sie der Klägerin für alle künftig eintretenden Schäden hafte, die der Klägerin aus dem Eingriff vom 21. 5. 1982 entstanden sind. Das Berufungsurteil, womit das Teilurteil bestätigt wurde, wurde beiden Streitteilen am 1. 8. 1997 zugestellt. Am 30. 8. 2001 brachte die Klägerin die vorliegende Klage auf Zahlung v... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom 2. 6. 1996 pachteten die Kläger von der beklagten Partei die "Selbstbedienung" in deren Badeanlage zur Ausübung des Gastgewerbes für die Zeit vom 1. 6. 1996 bis 31. 12. 2006. Sie übernahmen darin eine näher konkretisierte Betriebspflicht und verpflichteten sich zur Zahlung eines jährlichen Pachtzinses von 950.000 S zuzüglich Umsatzsteuer und Betriebskosten. Die Streitteile vereinbarten, dass an den "Aufführungstagen" der Seefestspiele und an den Tagen, an... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt eine Bäckerei. Sie bestellte bei der Ing. Helmut P***** GmbH eine Kistenwaschanlage, die vereinbarungsgemäß von der Beklagten, deren damaliger Firmenname Heidemarie P***** Service GmbH lautete, in der Betriebsstätte der Klägerin montiert wurde. Über das Vermögen der Ing. Helmut P***** GmbH wurde kurz nach Vertragsabschluss der Konkurs eröffnet. Die Anlage wurde am 15. 9. 1998 in Betrieb genommen. In ihrer am 14. 10. 1999 eingebrachten Klage behaup... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1. Juli 1970 Vertragsbediensteter (Vertragslehrer) der beklagten Partei. Er wurde vom Strafgericht wegen des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, wovon gemäß § 43a Abs 3 StGB 16 Monate unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurden. Gemäß § 44 Abs 2 StGB wurde auch die "Rechtsfolge des Amtsverlustes" bedingt nachgesehen. Die Beklag... mehr lesen...
Begründung: Mit der seit 16. September 1999 gerichtsanhängigen Klage begehrte die Klägerin die Feststellung, der zwischen der Erstbeklagten als Vermieterin einerseits und der Zweit- und dem Drittbeklagten (beide Schüler) als Mietern andererseits abgeschlossene Mietvertrag vom 6. 5. 1992 sei gegenüber der Klägerin und deren Rechtsnachfolgern im Eigentum der Liegenschaft *****, wegen einer Vielzahl vermieterfeindlicher Bestimmungen rechtsunwirksam. Zweck des Vertrages sei es offenba... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin des österreichischen Patents Nr E 75275 (EPA-Veröffentlichungsnummer 0278419) mit der Priorität vom 13. 2. 1987 (Bundesrepublik Deutschland) mit dem Titel "wasserundurchlässige Dichtungsmatte, bestehend im Wesentlichen aus einer Trägerschicht, einer Zwischenschicht aus quellfähigem Ton und einer Deckschicht". Die Beklagte erzeugt und vertreibt Dichtungs-Bentonit-Matten unter der Bezeichnung "L*****". Mit der Behauptung, die Merkmale des Ansp... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 4. 12. 2001 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagte schuldig zu erkennen, jede Exekution auf Grund eines bestimmt beschriebenen Wechselzahlungsauftrags eines Landesgerichts und auf Grund eines bestimmten Urteils eines Bezirksgerichts zu unterlassen und somit von diesen Titeln keinen Gebrauch zu machen. Hilfsweise fügte sie dem das Urteilsbegehren an, es werde festgestellt, dass der Anspruch der Beklagten aus dem Urteil des L... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte das rechtskräftige und vollstreckbare Versäumnis-Urteil des deutschen Amtsgerichts Duisburg (im Folgenden Titelgericht) vom 27. Mai 1991 (richtig: 1999), AZ 37 F 256/98 (im Folgenden Titelurteil), in Österreich für vollstreckbar. Mit diesem Urteil wurde der Verpflichtete als ehelicher Vater der beiden Betreibenden u.a. zu Punkt 3. verhalten, an die Erstbetreibende zum Ersten eines jeden Monats vom 1. März 2000 an 142 % des jeweiligen Regelbetra... mehr lesen...
Begründung: Am 19. 3. 1985 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an welchem Leopold H***** und ein von Ferdinand R***** gehaltener und gelenkter, bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter PKW beteiligt waren. Das Alleinverschulden trifft den Versicherungsnehmer der beklagten Partei. Leopold H***** erlag am 21. 3. 1985 seinen Verletzungsfolgen. Er war psychiatrischer Krankenpfleger des NÖ Landeskrankenhauses Mauer-Amstetten und hinterlässt eine Witwe, geboren am 2. 5. 1943, sow... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 97, Grundbuch ***** (in der Folge EZ 97), zu der ein Mühlbach fließt. Eigentümerin der benachbarten Parzelle Nr. 2815 (damals zum Gutsbestand der EZ *****, Grundbuch ***** gehörend [in der Folge Nr 2815]) war Gertraud Z*****. Auf ihrer gesamten Liegenschaft lastete die Verpflichtung zur Gestattung der Räumung des Mühlbaches unter Vornahme der notwendigen Hantierungen zugunsten der EZ 97. Die Parzelle Nr. 2815 wurde in die ... mehr lesen...