Begründung: Die ursprünglich elf Kläger und die vier Beklagten waren im Jahr 2005 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Schischule in Sankt Jakob im Defereggental betrieb. Sie streiten über die Wirksamkeit eines am 1. Juli 2005 gefassten Gesellschafterbeschlusses, mit dem der Gesellschaftsvertrag geändert wurde. Kern des Rechtsstreits sind die Fragen, - ob die Gesellschafterversammlung, die den Beschluss gefasst hatte, wirksam einberufen worden war, und -... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 3. 2. 2004 wurde in gegenständlicher Enteignungssache die Entschädigung der fünf Grundstückseigentümerinnen (der nunmehrigen Antragstellerinnen) a) für die Enteignung durch Einräumung des lastenfreien Eigentums mit 52.046,46 EUR (10.409,30 EUR je Miteigentümerin), b) für die
Begründung: einer Servitut mit 2.093,22 EUR (418,65 EUR je Miteigentümerin) und c) für die Wertminderung eines Restgrund... mehr lesen...
Begründung: Die ursprünglich elf Kläger und die vier Beklagten waren im August 2005 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie streiten über die Wirksamkeit eines am 1. Juli 2005 gefassten Gesellschafterbeschlusses, mit dem der Gesellschaftsvertrag geändert wurde. Die Kläger begehren die Feststellung der Wirksamkeit dieses Beschlusses, die Beklagten bestreiten sie aus formellen und inhaltlichen Gründen. Insbesondere ist strittig, ob die Gesellschafterversammlung or... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Leopold S*****, bisher vertreten durch Dr. Manfred Lampelmayer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Leopold B*****, vertreten durch Mag. Alfred Schneider, Rechtsanwalt in Lili... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die als Klagevertreterin ausgewiesene Dr. Rosemarie Rismondo hat zum 15. 10. 2003 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet. Das Verfahren ist daher gemäß § 160 Abs 1 ZPO unterbrochen. Dies ist von Amts wegen zu berücksichtigen. Die Bestellung eines mittlerweiligen Stellvertreters durch die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich allein reicht nicht aus, um diese Rechtsfolge zu vermeiden. Die Unterbrechung besteht... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde im erstinstanzlichen Verfahren von einem ihm im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegebenen Rechtsanwalt vertreten, der allerdings mit 31. 12. 2001 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet hat. Zu seinem mittlerweiligen Stellvertreter (§ 28 Abs 1 lit h iVm § 34 Abs 1 Z 3 und Abs 4 RAO) wurde von der Rechtsanwaltskammer für Kärnten Dr. Franz Zimmermann bestellt. Der Kläger wurde im erstinstanzlichen Verfahren von einem ihm im Rahmen der Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Klagevertreter Dr. Manfred Merlicek hat per 31. Dezember 2002 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet (§ 34 Abs 1 lit d RAO). Das Verfahren ist daher gemäß § 160 Abs 1 ZPO unterbrochen. Dies ist von Amts wegen zu berücksichtigen, weshalb die Akten an das Erstgericht zurückzustellen sind. Der Klagevertreter Dr. Manfred Merlicek hat per 31. Dezember 2002 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet (... mehr lesen...
Norm: AußStrG §243 ZPO §27 ZPO §160 AußStrG § 243 gültig von 01.07.1984 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 ZPO § 27 heute ZPO § 27 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 27 gül... mehr lesen...
Begründung: Zur Vorgeschichte wird auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Februar 2002 verwiesen, womit dem Wiederaufnahmskläger (im Folgenden kurz Kläger) - der zu diesem Zeitpunkt durch den nach Enthebung des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Burghardt mit Beschluss des Bezirksgerichts Wiener Neustadt vom 3. Juli 2001, GZ 6 P 6/00p-121, bestellten einstweiligen Sachwalter Mag. Edwin Stangl, Rechtsanwalt in Wiener Neustadt vertreten war - die Verfahrenshilfe im Um... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mustafa E***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 iVm § 203 StGB, sowie der Vergehen des Quälens unmündiger Personen nach § 92 Abs 1 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mustafa E***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 203, StGB, sowie der Vergehen des Quälens... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 12. Juni 1996, somit innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1486 Z 1 ABGB beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der klagende Erdbauunternehmer von der beklagten Partei zuletzt restliche 120.296 S sA für mit Rechnung vom 31. August 1994 fakturierte, dort näher bezeichnete Leistungen, denen die beklagte Partei Gegenforderungen entgegenhielt. Mit seiner am 12. Juni 1996, somit innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist des Paragraph 1486... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von den beklagten Parteien zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 669.653,03 sA mit der
Begründung: , für die erstbeklagte Partei Druckleistungen erbracht zu haben; der Zweitbeklagte hafte als deren persönlich haftender Gesellschafter. Die beklagten Parteien, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang R*****, bestritten in der Klagebeantwortung das Klagebegehren. Vor der für den 22. 1. 1998 anberaumten ersten mündlichen Streitverhandlung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Zur Revision: Über das Vermögen der N*****gesellschaft mbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) wurde am 30. 7. 1993 das Konkursverfahren eröffnet. Der Erstbeklagte wurde zum Masseverwalter bestellt. Am 22. 2. 1993 kaufte der Zweitbeklagte, der einzige Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin, in deren Namen bei der Sportwagenhandel J. S***** GesmbH einen PKW Porsche 911 Carrera um S 1,100.000,-- unter Eigentumsvorbehalt. Der Zweitbeklagte leistete eine A... mehr lesen...
Norm: ZPO §28 ZPO §160 KO §7KO §119 Abs5 DKO §139 ZPO § 28 heute ZPO § 28 gültig ab 01.01.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 523/1987 ZPO § 160 heute ZPO § 160 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. N... mehr lesen...
Norm: ZPO §28 Abs2 ZPO §160 ZPO § 28 heute ZPO § 28 gültig ab 01.01.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 523/1987 ZPO § 160 heute ZPO § 160 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank gewährte dem zu 1b) beklagten damaligen Rechtsanwalt Dr. S***** ein Darlehen über S 21,000.000,- und eines über S 6,000.000,-, welche beide teilweise grundbücherlich sichergestellt wurden. Am 15. 12. 1994 brachte sie eine Klage auf Rückzahlung der gewährten Darlehen ein. Mit bei Gericht am 18. 1. 1995 eingelangtem Schriftsatz erstattete Dr. S***** Klagebeantwortung. Mit Beschluß vom 23. 3. 1995 wurde über das Vermögen des Dr. S***** der Konkurs ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Klagevertreter Mag.Heimo Schaffer hat per 23.10.1997 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet (§ 34 Abs 1 lit d RAO). Das Verfahren ist daher gemäß § 160 Abs 1 ZPO unterbrochen. Dies ist von Amts wegen zu berücksichtigen, weshalb die Akten an das Erstgericht zurückzustellen sind. Der Klagevertreter Mag.Heimo Schaffer hat per 23.10.1997 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet (Paragraph 34, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Klagevertreter Dkfm.DDr.Gerhard Grone wurde laut Mitteilung der Rechtsanwaltskammer für Wien am 26.August 1997 die Ausübung der Rechtsanwaltschaft vorläufig untersagt (§ 19 Abs 3 Z 1 lit d DSt). Das Verfahren ist daher gemäß § 160 Abs 1 ZPO unterbrochen. Dies ist von Amts wegen zu berücksichtigen, weshalb die Akten an das Erstgericht zurückzustellen sind. Dem Klagevertreter Dkfm.DDr.Gerhard Grone wurde laut Mit... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Beklagten zu verpflichten, das Tabakrauchen in den allgemein zugänglichen Räumen des Landesgerichtes Wiener Neustadt, soweit diese nicht ausdrücklich als Räume, in denen das Rauchen gestattet ist, bezeichnet sind, zu unterlassen. Im Gangbereich vor einem Verhandlungssaal herrsche nach den Bestimmungen der §§ 12, 13 Abs 1 Z 1 TabakG, auf die auch in einem entsprechenden Anschlag an der Eingangstüre zum Amtsgebäude hingewiesen sei, absolutes R... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Zustellung der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz am 11. Dezember 1996 hat der bisherige Klagevertreter mit 31.Dezember 1996 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet. Das Verfahren ist daher gemäß § 160 Abs 1 ZPO seit 1.Jänner 1997 unterbrochen, weil für das Revisionsverfahren gemäß § 506 Abs 1 Z 4 ZPO die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gesetzlich geboten ist (5 Ob 545/76; 2 Ob 504/80) un... mehr lesen...
Norm: ZPO §27 Abs1 ZPO §160 KO §139 ZPO § 27 heute ZPO § 27 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 27 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 ZPO § 27 gültig von 01.01.2003 bis... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 31.5.1996 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende Partei von den beklagten Parteien 1.) Dr.Ulrike B***** als Masseverwalterin im Schuldenregulierungsverfahren des Dr.Karl H***** und 2.) Gabriele H***** die Zahlung von S 248.454,10 sA, hinsichtlich der erstbeklagten Partei jedoch nur bei Exekution auf den dieser gehörigen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch G*****, Bezirksgericht D*****, als Sondermasse. Die Klägerin bra... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vertreter der klagenden Parteien ist am 24.5.1996 verstorben. Gemäß § 160 Abs 1 ZPO tritt, wenn der Rechtsanwalt einer Partei stirbt, insoweit, als die Vertretung durch Rechtsanwälte gesetzlich geboten ist, sohin also auch im Revisionsverfahren, eine Unterbrechung des Verfahrens bis zu dessen Wiederaufnahme ein. Die Unterbrechung ist von Amts wegen zu berücksichtigen. Daran ändert der Umstand nichts, daß die Re... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach dem gemäß § 2 Abs 1 ASGG auch in Sozialrechtssachen anzuwendenden § 160 Abs 1 ZPO tritt insoweit, als die Vertretung durch Rechtsanwälte gesetzlich geboten ist, eine Unterbrechung des Verfahrens ein, wenn der (einzige prozeßbevollmächtigte) Rechtsanwalt einer Partei stirbt oder unfähig wird, die Vertretung der Partei fortzuführen. Nach dem gemäß Paragraph 2, Absatz eins, ASGG auch in Sozialrechtssachen anzuwen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab der von den Klägern erhobenen Feststellungsklage teilweise statt und wies das Mehrbegehren ab. Gegen die erstgerichtliche Entscheidung erhoben alle Streitteile Berufung und erstatteten wechselseitig Berufungsbeantwortungen. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht sämtliche Rechtsmittelschriften zurück, weil der Vertreter der klagenden Parteien Dr.W***** nach Schluß der mündlichen Verhandlung verstorben und das Verfa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vertreter der beklagten Partei ist laut Mitteilung der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland, am 23.8.1990 verstorben. Gemäß § 160 Abs 1 ZPO tritt, wenn der Rechtsanwalt einer Partei stirbt, insoweit, als die Vertretung durch Rechtsanwälte gesetzlich geboten ist, eine Unterbrechung des Verfahrens bis zu dessen Wiederaufnahme ein. Die Unterbrechung ist von Amts wegen zu berücksichtigen. D... mehr lesen...
Begründung: Der am 21. März 1970 geborene erste Kläger und der am 8. September 1971 geborene zweite Kläger waren in dem am 30. April 1987 gegen die Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen ihrer Mutter eingeleiteten Rechtsstreit auf Feststellung des Aussonderungsrechtes in Ansehung je eines Hälfteanteiles an einer ehemals ihrem verstorbenen Vater eigentümlichen Liegenschaft durch die mit pflegschaftsgerichtlichem Beschluß vom 18. Juli 1986 zur Kollisionskuratorin bestellte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zwischen den Streitteilen ist ein Teilungsprozeß anhängig. Das Gericht zweiter Instanz hat einen Beschluß des Erstgerichtes auf Nichtzulassung einer Klagsänderung dahin abgeändert, daß die Klagsänderung zugelassen wurde. Die beklagte Partei erhob gegen den Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz einen Revisionsrekurs. Vor Erledigung dieses Revisionsrekurses, nämlich am 13. Oktober 1989 (Auskunft der Wiener Rechtsanwalts... mehr lesen...
Begründung: Der Klägerin war am 7.Oktober 1985 auf Grund des "Schiedsspruches des Steuerberaters Dr. Richard W*** vom 20. Dezember 1984" zur Hereinbringung einer Forderung von 738.398 S sA gegen ihren Bruder Karl B*** die Exekution durch Pfändung und Überweisung der Bezüge des Verpflichteten gegen die beklagte Partei als Drittschuldner bewilligt worden. Das Erstgericht gab ihrer auf Zahlung von 745.705,48 S sA gerichteten Drittschuldnerklage bis auf ein Zinsenmehrbegehren statt.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagtenvertreter ist nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtshof am 15. Dezember 1988 verstorben. Dies bewirkte eine Unterbrechung des Verfahrens im Sinne des § 160 Abs.1 ZPO. Nach nunmehr ständiger Auslegung des § 160 Abs.1 ZPO durch den Obersten Gerichtshof (zB 1 Ob 640/84, 6 Ob 693/84, 7 Ob 507/84; 6 Ob 687, 688/87 ua) hindert eine nach § 160 ZPO eingetretene Unterbrechung eines in diesem Stadium befind... mehr lesen...