Norm: ZPO §141 ZPO §291 ZPO § 141 heute ZPO § 141 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 291 heute ZPO § 291 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist das auf § 1118 ABGB gestützte Begehren der Kläger auf Räumung eines Bestandgegenstands wegen qualifizierten Mietzinsrückstands. Die Beklagte wandte unter anderem ein, dass ein Mietzinsrückstand nicht bestehe. Gegenstand des Verfahrens ist das auf Paragraph 1118, ABGB gestützte Begehren der Kläger auf Räumung eines Bestandgegenstands wegen qualifizierten Mietzinsrückstands. Die Beklagte wandte unter anderem ein, dass ein Mietzinsrückstand ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 25.7.2003 erhobenen Klage begehrt der Kläger vom Beklagten die Zahlung eines Kaufpreises von €61.800,-- samt Anhang. Gegen das mangels rechtzeitig erstatteter Klagebeantwortung am 25.3.2003 erlassene Versäumungsurteil erhob der Beklagte fristgerecht Widerspruch mit der Behauptung, dass ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen sei. Das Erstgericht beraumte daraufhin mit Beschluss vom 22.10.2003 die (vorbereitende) Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung fü... mehr lesen...
Norm: ZPO §180 Abs2 ZPO §257 Abs2 ZPO §257 Abs4 ZPO §141 ZPO §514 ZPO § 180 heute ZPO § 180 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 180 gültig von 01.01.2003 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §141 ZPO §528 C4 ZPO § 141 heute ZPO § 141 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte am 20.8.1991 eine Verhandlungstagsatzung für den 3.7.1992 an. Mit dem am 10.9.1991 eingelangten Schriftsatz beantragte der Kläger, die Verhandlungstagsatzung vom 3.7.1992 abzuberaumen und umgehend die Verhandlungstagsatzung noch im November oder Dezember 1991 anzuberaumen. Das Erstgericht wies den Antrag auf Vorverlegung der für den 3.7.1992 anberaumten Tagsatzung auf einen Termin im November oder Dezember 1991 mit der
Begründung: ab, daß für di... mehr lesen...
Norm: ZPO §129 Abs2 ZPO §130 Abs2 ZPO §141 ZPO § 129 heute ZPO § 129 gültig ab 01.07.1914 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 ZPO § 130 heute ZPO § 130 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §7 AußStrG §17 KartG 1972 §94 Abs1 ZPO §141 AußStrG § 7 heute AußStrG § 7 gültig ab 01.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2009 AußStrG § 7 gültig von 01.01.2005 bis 31.05.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 A... mehr lesen...
Norm: ZPO §141 ZPO §244 ZPO §258 ZPO § 141 heute ZPO § 141 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 244 heute ZPO § 244 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §141 ZPO §514 ZPO §520 ZPO § 141 heute ZPO § 141 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 514 heute ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §141 ZPO §519 E5 ZPO § 141 heute ZPO § 141 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 519 heute ZPO § 519 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Das Erstgericht sprach zunächst die Unterbrechung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Feststellungsklage 20 Cg 294/52 des Landesgerichtes für ZRS. Wien aus. Über Rekurs der Klägerin hob das Rekursgericht diesen Beschluß auf und trug dem Erstgerichte die Fortsetzung des Verfahrens auf. Das Prozeßgericht beraumte nun mit Beschluß vom 9. März 1954 die Tagsatzung zur Streitverhandlung für den 1. Juli 1954 an, erstreckte aber diese Tagsatzung vor ihrer Abhaltu... mehr lesen...
Norm: ZPO §134 ZPO §141 ZPO § 134 heute ZPO § 134 gültig ab 14.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2023 ZPO § 134 gültig von 01.01.1898 bis 13.07.2023 ZPO § 141 heute ... mehr lesen...
Der Beklagte hat zwei Tage vor dem Ablauf der ihm in der Dauer von vier Wochen gewährten Frist zur Erstattung der Klagebeantwortung um eine Verlängerung um weitere vier Wochen angesucht, da er seinem Vertreter infolge geschäftlicher Verhinderung noch nicht habe informieren können. Das Erstgericht gab dem Antrag statt. Das Rekursgericht wies ihn ab. Der Oberste Gerichtshof stellte den erstgerichtlichen Beschluß wieder her. Rechtliche Beurteilung Aus d... mehr lesen...
Norm: ZPO §141 ZPO § 141 heute ZPO § 141 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Unter den Voraussetzungen des § 141 ZPO ist ein Rekurs gegen die Bewilligung einer Fristverlängerung selbst dann unzulässig, wenn es sich um eine unerstreckbare Notfrist handelt oder wenn die Voraussetzungen fü... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, das einen Rekurs gegen eine Verlängerung der Frist zur Erstattung der Klagebeantwortung zurückgewiesen hatte, keine Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: des Obersten Gerichtshofes: Es kann dahingestellt bleiben, ob die vom Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien, EvBl. 1949, Nr. 618, vertretene Ansicht... mehr lesen...
Norm: ZPO §128 ZPO §141 ZPO §243 ZPO § 128 heute ZPO § 128 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 141 heute ZPO § 141 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 24... mehr lesen...