Norm: SMG §35 Abs1 ASMG §35 Abs2 ASMG §37 AStPO §281 Abs1 Z10aStPO §345 Abs1 Z12a
Rechtssatz: Die vorläufige Zurücklegung der Anzeige durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 35 Abs 1 SMG ist obligatorisch, während die Entscheidung gemäß § 35 Abs 2 SMG fakultativ und damit in das (gebundene) Ermessen der Staatsanwaltschaft gelegt ist. Die zwingende Regelung des § 35 Abs 1 SMG normiert daher jedenfalls einen Strafausschließungsgrund im weiteren Sinn... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9 litbStPO §281 Abs1 Z10aSMG §35 Abs1 ASMG §37 A
Rechtssatz: Dem Angeklagten liegt zur Last, anlässlich seiner Festnahme 15,2 Gramm Cannabisharz besessen zu haben. Unterblieb die bei dieser Sachlage gebotene Beachtung des bedingt temporären sachlichen Strafausschließungsgrundes nach § 37 (in Verbindung mit § 35 Abs 1) SMG, obwohl die bisher als Beweismittel in Betracht kommende Verantwortung des Angeklagten den Besitz eine... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 ASMG §37 A
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Angeklagte auch wegen des (mit dem Suchtmittelgesetz nicht im Zusammenhang stehenden) Verbrechens der versuchten absichtlichen Körperverletzung schuldig erkannt wurde, hindert die Möglichkeit der vorläufigen Verfahrenseinstellung nicht. Entscheidungstexte 11 Os 36/00 Entscheidungstext OGH 16.05.2000 11 Os 36/00 ... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 ASMG §35 Abs2 ASMG §37 ASMG §38 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wurde eine Anzeige gemäß § 35 Abs 1 oder 2 SMG von der Staatsanwaltschaft für eine Probezeit von zwei Jahren vorläufig zurückgelegt oder ein Strafverfahren nach Einbringung eines Strafantrages vom Gericht gemäß § 37 SMG vorläufig eingestellt und wird innerhalb der Probezeit gegen den Angezeigten wegen einer weiteren strafbaren Handlung nach dem Suchtmittelgesetz oder wegen e... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 ASMG §37 ASMG §38 Abs1 Z1
Rechtssatz: Setzt ein Angezeigter nach vorläufiger Zurücklegung der Anzeige ungeachtet vereinbarter Harnproben den Drogenkonsum fort, sodass bereits die erste Probe ein positives Ergebnis zeigt, so hat er sich gegenüber bloßem Appell an seine Rechtstreue so wenig empfänglich gezeigt, dass eine (erneute) vorläufige Zurücklegung oder Einstellung weniger als eine Verurteilung geeignet erscheint, ihn dav... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 A
Rechtssatz: Eine Zusammenrechnung zu verschiedenen Zeiten zum eigenen Gebrauch erworbener geringer Suchtmittelmengen kommt nicht in Betracht. Entscheidungstexte 14 Os 150/99 Entscheidungstext OGH 30.11.1999 14 Os 150/99 15 Os 128/02 Entscheidungstext OGH 09.01.2003 15 Os 128/02 ... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 ASMG §37 ASMG §38 Abs1 Z1
Rechtssatz: Diese Rechtswirkung der vorläufigen Zurücklegung oder Verfahrenseinstellung auf die Strafbarkeit der "neuen" Tat ist von der Lösung der Schuldfrage in Ansehung der angezeigten (Vor-)Tat unabhängig. Entscheidungstexte 14 Os 150/99 Entscheidungstext OGH 30.11.1999 14 Os 150/99 ... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 ASMG §37 ASMG §38 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Suchtmittelgesetz sieht für strafbare Handlungen iS des § 35 Abs 1 SMG, die während der Probezeit nach vorläufiger Zurücklegung der Anzeige (§§ 35f SMG) oder vorläufiger Einstellung (§ 37 SMG) begangen wurden, keine Sonderregelung vor. Eine analoge Anwendung der Zurücklegungs- und Einstellungspflicht des § 35 Abs 1 SMG (§ 37 SMG) bei neuerlichem Erwerb oder Besitz geringer Suchtmittel... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 ASMG §37 ASMG §38 Abs1 Z1
Rechtssatz: Aus der Zielsetzung des in den §§ 35 ff SMG zum Ausdruck kommenden Diversionsgedankens ist abzuleiten, dass in Ausnahmefällen auch in Ansehung während der Probezeit begangener strafbarer Handlungen im Sinne des § 35 Abs 1 SMG vorläufige Zurücklegung der Anzeige oder Verfahrenseinstellung unter den dort erwähnten Voraussetzungen und Bedingungen zulässig sind, wenn bei nicht schwerer Schuld... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 A
Rechtssatz: Eine im Bereich von 5 % der Grenzmenge (§ 28 Abs 6 SMG) liegende Menge THC ist jedenfalls als gering im Sinne des § 35 Abs 1 SMG anzusehen. Entscheidungstexte 14 Os 49/99 Entscheidungstext OGH 20.04.1999 14 Os 49/99 11 Os 36/00 Entscheidungstext OGH 16.05.2000 11 Os 36/00 Vgl; Beis... mehr lesen...
Norm: SGG §17 Abs1SMG §35 Abs1 A
Rechtssatz: Für die Annahme einer geringen Suchtgiftmenge im Sinn des § 17 Abs 1 SGG sind individuelle Verhältnisse des Täters unter Bedachtnahme auf das Ausmaß seiner Drogenabhängigkeit und seiner Gewöhnung an das Suchtgift bestimmend, wobei eine Zusammenrechnung der zu verschiedenen Zeiten zum eigenen Gebrauch erworbenen (und besessenen) geringen Suchtmengen nicht vorzunehmen ist (EvBl 1982/110). ... mehr lesen...
Norm: SGG §17SGG §19StPO §33 Abs2SMG §35 Abs1 AStPO §292
Rechtssatz: Bei einer zum eigenen Gebrauch erworbenen oder besessenen geringen Menge im Sinn des § 17 Abs 1 SGG bedarf es der Klärung, ob die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die (grundsätzlich obligatorische) vorläufige Verfahrenseinstellung erfüllt sind. Eine solche Entscheidung kann nur noch davon abhängig gemacht werden, daß sich der Beschuldigte bereit erklärt, bestimmten We... mehr lesen...