Entscheidungen zu § 35 Abs. 1 SMG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 61-63 von 63

TE OGH 1987/3/31 11Os15/87

Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Linz vom 21.Februar 1986, GZ 18 U 1.907/85-35, wurde ua der am 29.Juni 1955 geborene Aushilfskellner Siegfried Wendelin H*** des Vergehens des unberechtigten Erwerbes, Besitzes und der versuchten Weitergabe von Suchtgift nach den §§ 16, Abs. 1, 4., 5. und 6. Fall, SGG, 15 StGB schuldig erkannt und (unter Vorhaftanrechnung) zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von einem Monat verurteilt. Gemäß dem § 16 Abs. 3 SGG wurde auf Einziehung des... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.03.1987

RS OGH 1981/12/3 12Os175/81, 11Os15/87, 13Os20/94, 12Os31/95 (12Os32/95), 15Os125/98, 13Os15/04, 13O

Norm: SGG §17 Abs1 Z1SMG §35 Abs1 A
Rechtssatz: Die "geringe Menge" muß jedenfalls deutlich unter der für die Herbeiführung einer abstrakten Gemeingefahr im Sinne des § 12 Abs 1 SGG erforderlichen sogenannten "Grenzmenge" (durch die dreißig bis fünfzig Menschen der Rauschgiftsucht zugeführt oder in ihr bestärkt werden können) liegen. Sie wird aber auch das Ausmaß der in der früheren Regelung des § 9 a SGG bestimmten Wochenration nicht erreichen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.12.1981

RS OGH 1981/12/3 12Os175/81, 11Os15/87, 13Os20/94, 13Os15/04, 13Os134/05p, 13Os7/06p

Norm: SGG §17 Abs1 Z1SMG §35 Abs1 A
Rechtssatz: Der Begriff "geringe Menge" ist nicht nur (objektiv) unter dem Gesichtspunkt der Gefährlichkeit von Suchtgiftvorräten allgemein, sondern (teils subjektiv und relativ) auch unter Berücksichtigung der nach den besonderen Umständen des Einzelfalls bestehenden Verhältnisse des Täters zu sehen, der je nach dem Grund seiner Sucht für den eigenen Gebrauch kleinere (leichtere) oder (etwas) größere (stärke... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.12.1981

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