RS OGH 1999/11/30 14Os150/99, 14Os165/99

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1999
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Norm

SMG §35 Abs1 A
SMG §37 A
SMG §38 Abs1 Z1

Rechtssatz

Diese Rechtswirkung der vorläufigen Zurücklegung oder Verfahrenseinstellung auf die Strafbarkeit der "neuen" Tat ist von der Lösung der Schuldfrage in Ansehung der angezeigten (Vor-)Tat unabhängig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112993

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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