Norm: SMG §28 Abs3 Fall1 ASMG §28a Abs1SMG §28a Abs2 Z1StPO §281 Abs1 Z10StPO §345 Abs1 Z12
Rechtssatz: Für die Erfüllung der Qualifikation nach § 28 Abs 3 erster Fall SMG fordert das Gesetz, dass der Täter zwar in der Absicht handelt (§ 5 Abs 2 StGB), sich durch wiederkehrendes Inverkehrsetzen einer jeweils großen Menge (das ist die in § 28 Abs 2 SMG bezeichnete Tat) eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Unerheblich ist dabei jedoch, ob d... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs3 Fall2 ASMG §28 Abs4 Z2 A
Rechtssatz: § 28 Abs 4 Z 2 SMG geht § 28 Abs 3 zweiter Fall SMG kraft Spezialität wegen der dort geforderten zusätzlichen Voraussetzung (einer größeren Zahl von in dieser Bande zusammengeschlossenen Menschen - also nach der hRspr mindestens zehn Personen - und einer festgefügten Organisation) vor. Entscheidungstexte 11 Os 44/00 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z10SMG §28 Abs3 Fall1 A
Rechtssatz: § 28 Abs 3 SMG verlangt, dass die in Abs 2 bezeichnete Tat (anders als § 27 Abs 2 Z 2 SMG) gewerbsmäßig (§ 70 StGB) begangen wird. Dazu muss es dem Täter darauf ankommen (§ 5 Abs 2 StGB), sich durch wiederkehrendes (u.a.) Inverkehrsetzen einer jeweils großen Menge (d.i. die in § 28 Abs 2 SMG bezeichnete Tat) eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs3 Satz2 A
Rechtssatz: Die privilegierende Regelung für gewerbsmäßige Tatbegehung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz SMG stellt nach ihrem klaren Wortlaut auf eine allein im Absatz 2 dieses Gesetzes bezeichnete und demnach nicht weiter beschwerte Tat ab. Sie kann demnach beim Qualifikationstatbestand des § 28 Abs 4 SMG nicht zum Tragen kommen. Entscheidungstexte 12 Os 107/99 E... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs3 A
Rechtssatz: Die bandenmäßige Tatbegehung des Suchtgiftschmuggels erfordert, daß der Täter bei seiner Mitwirkung am Transport Kenntnis davon hatte, als Mitglied einer zu fortgesetztem Rauschgiftschmuggel verbundenen Organisation (Bande) zu fungieren und mit seinem Tatbeitrag die Ziele einer hinter dem konkreten Transport stehenden Organisation zu unterstützen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs3 A
Rechtssatz: Nach § 12 Abs 2 erster Satz (erster Fall) SGG (nunmehr § 28 Abs 3 SMG) ist nur zu bestrafen, wer den Zweck verfolgt, sich durch wiederkehrendes Erzeugen, Einführen, Ausführen oder Inverkehrsetzen einer jeweils großen Menge (= die in Abs 1 des § 12 SGG nunmehr in § 28 Abs 2 SMG bezeichnete Tat) eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (vgl demgegenüber § 16 Abs 2 Z 2 erster Fall SGG, nunmehr § 27 Abs 2 Z 2 SMG).... mehr lesen...